Re: SP A70
[Re: fastdown]
#38434
28.02.2025 18:18
|
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,979
Claudi
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,979 |
Haut erneuert sich. Ein Kunststofftank, der mal mit Benzin Kontakt hatte, wird noch (unbekannt) lange ausgasen - auch abhängig von Umgebungsbedinungen.
Die IATA DGR sind kein Gesetz, sondern die "Gefahrgutregeln des IATA-Clubs" (IATA = Wirtschaftsverband) und natürlich müssen die Airlines/ Piloten das letzte Wort haben. Die tragen die Verantwortung, wenn was passiert und im Zweifel viele Menschen sterben. Da muss eine Airline auch nicht unbedingt abwägen zwischen Risiko und Harmlosigkeit - es ist da immer einfacher für sie zu sagen "Machen wir lieber nicht" - da es keine Beförderungspflicht gibt. Sowas nicht zu fliegen ist aus Sicht der Airline das Höchstmaß an Sicherheit. Dass du dann verstimmt bist, ist für die Airline kein Schaden - so hart das klingt.
Mobiltelefone in der Kabine verbietet deswegen keine Airline. Wäre bestimmt auch sicherer, aber das würde sehr viele Menschen sehr verstimmen - das wäre ein Schaden.
|
|
Re: SP A70
[Re: Claudi]
#38436
01.03.2025 10:19
|
Registriert: Feb 2025
Beiträge: 9
fastdown
OP
Einsteiger
|
OP
Einsteiger
Registriert: Feb 2025
Beiträge: 9 |
Einer der abgelehnten Motoren hatte einen neuen Kunststofftank. Bei dem Motor waren alle Kunststoffteile die mit Benzin in Kontakt gekommen waren getauscht und unbenutzt. Das war auch dokumentiert, aber der Airline egal. Benzin ist nicht geruchlos. Mein Test ob ein Kunststofftank okay ist, ist folgender. Tank Spülen etc. und dann eine Woche geschlossen stehen lassen. Wenn der Tank beim öffnen nach Benzin riecht war die Spülprozedur nicht ausreichend. Wenn da nichts mehr nach Benzin riecht, kann es unter keinen Umständen ein zündfähiges Gemisch sein, das kann jeder Besitzer einer funktionierenden Nase testen  , auch ganz easy am Flughafen vor Ort. Klar kann eine Airline immer die Mitnahme verweigern, aber hier geht es ja um einen speziellen Einzelfall. Sollte es Airline policy sein so was generell nicht mitzunehmen, dann wäre es ja einfach mit einem Eintrag in den Ausnahmen der IATA Regeln getan. Da gäb es auch keine weiteren Diskussionen... Apropos Airline, es gibt Neuigkeiten. Die Airline hat geantwortet. Wir bedauern, dass die Mitnahme Ihres Motorschirm Motors während des Check-ins am Flughafen München, leider nicht genehmigt werden konnte.
Nach den Sicherheitsvorschriften von xyz wurde der Motorschirm Motor als gefährlicher Gegenstand eingestuft, da die Batteriekapazität die zulässigen Grenzwerte überschreitet. Dieses Verbot gilt unabhängig von der Leistungskapazität und ob die Batterien festmontiert oder entfernbar sind. Ebenso betrifft es batteriebetriebene Geräte wie Personen- und Sporttransportgeräte ohne eingebaute Batterie.
Solche Geräte können gemäß den IATA-Richtlinien für Gefahrgut nur, als Fracht transportiert werden. Wir haben Ihnen bereits eine alternative Lösung angeboten, den Motorschirm Motor im Frachtbereich des Flugzeugs zu versenden, um sicherzustellen, dass er ordnungsgemäß transportiert wird.
Weitere Informationen zu gefährlichen Gegenständen, die nicht im Flugzeug transportiert werden dürfen, finden Sie auf der Website von xyz. Was sagt man dazu, die Batterie Kapazität des Verbrennungsmotors war zu hoch und er wurde deshalb nicht mitgenommen...never let them know your next move  Alles was ich zu Verbrennungsmotoren und ICAO/ICAO-TI gefunden hab ist im Prinzip vom LBA: https://www.lba.de/DE/Luftfahrtunte...der_Geraete_mit_Verbrennungsmotoren.htmlhttps://www.lba.de/SharedDocs/Downl...ssagiere/B32_Tabelle_Teil_8_ICAO_T_I.pdfkennt da noch jemand andere öffentliche Quellen? Ob eine Beschwerde beim LBA was bringt? Die Argumentation mit der Batteriekapazität reicht mir als Erklärung weshalb der Verbrennungsmotor pauschal abgelehnt wurde nämlich nicht. VG Daniel
|
|
Re: SP A70
[Re: fastdown]
#38437
01.03.2025 12:06
|
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,979
Claudi
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,979 |
Da ist noch eine Batterie drin? Was für eine Batterie (Lithium, Blei-Säure, irgendwas anderes, ggf. auslaufsicher mit Nachweisen) und wie groß (wenn die Airline mit Kapazitäten kommt, ggf. Li-Ionen-Batterie? Wobei Kapazität: relevant ist die Nennenergie: Kapazität x Spannung in Wh.
|
|
Re: SP A70
[Re: Claudi]
#38438
01.03.2025 12:41
|
Registriert: Feb 2025
Beiträge: 9
fastdown
OP
Einsteiger
|
OP
Einsteiger
Registriert: Feb 2025
Beiträge: 9 |
Nein, natürlich war keine Batterie dabei. Das macht es ja so absurd. Habe explizit in der A70 noch darauf hingewiesen, dass keine Batterie dabei ist. Einer der Motoren hat einen elektrischen Anlasser, dessen Batterie war ausgebaut und im Handgepäck, völlig legal und im Limit. Der andere Motor mit dem neuen Tank hat keinen elektrischen Starter und somit nie eine Batterie. War alles dokumentiert. Das ganze war am Flughafen auch kein Thema, sondern die Tatsache, dass der Motor mit Benzin betrieben wird... Jetzt hinterher sind nicht vorhandene Batterien das Problem
Zuletzt bearbeitet von fastdown; 01.03.2025 12:53.
|
|
Re: SP A70
[Re: fastdown]
#38439
01.03.2025 12:57
|
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,805
M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,805 |
Da hat jemand halt Mist gebaut und man will es nicht zugeben. Anderen Operator wählen. Beschwerde etc. ist ohne Erfolgsaussicht, auch aus Kapazitäts- und Rechtsgrundlagegründen. Einfach unter Erfahrung buchen wäre mein Rat. Viel Erfolg beim nächsten. M.A.T. PS: Es gab mal eine Werbung einer Luftverkehrsgesellschaft im National Geographic, die unter der Abbildung einer Stewardess schrieb: "We just can`t say " cheese"".
|
|
Re: SP A70
[Re: fastdown]
#38446
03.03.2025 19:44
|
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,653
DJSMP
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,653 |
Hallo fastdown,
Claudi hat es schon angesprochen. Ich hatte es auch kurz versucht zu erläutern. Auch wenn das jetzt hart klingt (ich will es dir nur skizzieren wie es ist, bitte nicht persönlich nehmen): Du bist für die Airline ein "vollkommen unbedeutendes kleines Licht", und noch dazu ein "nervendes Subjekt", was "den Prozessablauf stört". Es ist für die Airline und den Flughafen einfacher, dich mit deinen Motoren einfach nicht rein zu lassen, als sich die Motoren anzusehen und deine Dokumente zu prüfen.
Ob du mitfliegst oder nicht ist der Airline komplett Wurscht.
Wenn es eine Chance im Gepäck geben soll, dann musst du das meiner Meinung nach einmal global mit der Airline verhandeln und dann immer mit der gleichen Airline fliegen. Wenn du mit den Motoren am Flughafen stehst, ist es zu spät.
Aber selbst, wenn du das vielleicht mit der Airline verhandeln kannst, dann hast du noch das Personal der Sicherheitskontrolle des Flughafens, welches ja mit der Airline nicht in Kontakt steht. Da musst du dann ab besten gleich noch mit dem Flughafen eine Rahmenvereinbarung abschließen. Und was ist dann beim Rückflug?
Nochmal meine Empfehlungen: - Schau, ob du eine Airline/Flughafen findest, mit der/dem du vielleicht eine Rahmenvereinbarung schließen kannst, dass du die Dinger immer mitnehmen darfst oder - Schick die Motoren als Fracht vor
Was anderes kann ich dir leider nicht anraten.
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|