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Re: Sprache im Gefahrzettel [Re: M.A.T.] #38705 02.04.2025 15:11
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Claudi Offline
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Was für ein babylonisches Durcheinander!

Das spanische ADR hat den Text in Englisch. Das portugiesische ADR (2023) hat die Texte in Englisch - natürlich dürfte es Brasilien nicht interessieren, was in Portugal im Landtransport gilt...

Ich habe einen spanischen IMDG-Code auf einer .cr-Domain gefunden, wird dann wohl Costa Rica sein. Bei einem von 2003 und einen von 2022 auf einer .es-Domain: Da sind die Texte in Spanisch!

Also scheint es so: alle nutzen überall den Text in Englisch, außer die seefahrenden Nationen, die ES/PT sprechen - die nutzen im Seeverkehr ES/PT. Das ist aber unschön und uneinheitlich. Wenn so eine Sendung jetzt in den Lufttransport soll, muss umetikettiert werden.

Re: Sprache im Gefahrzettel [Re: Udo Freitag] #38706 02.04.2025 15:40
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Jacob Madsen Offline
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Moin Udo,

um das Rätselraten ggf. aufzulösen. Die Sendung kam über See; also ist der IMDG-Code in aktueller Fassung die relevante Beförderungsvorschrift.
Der IMDG-Code hat einen direkten Bezug zum SOLAS-Abkommen (Int. Übereinkommen zum Schutz des menschl. Lebens auf See) in dem Chapter VII (carriage of dangerous goods); im SOLAS-Übereinkommen sind grundsätzlich verschiedene Sprachen anerkannt und an verschiedenen Bezugsstellen erwähnt. Spanisch gehört auf alle Fälle dazu, portugiesisch ist nicht (direkt) erwähnt, aber eine alte Seefahrersprache. An verschiedenen Stellen wird aber von der anerkannten Sprache der Verwaltung gesprochen; das wäre in Brasilien portugiesisch. Von daher halte ich die Sprache für akzeptabel. Was wäre die Alternative ? Nur Englisch ist nicht die Sprache der brasilianischen Verwaltung. Doppelsprachig (englisch / portugiesisch) hätte hier auch zur Diskussion geführt und scheitert am Platz auf dem Gefahrzettel.

Die sprachlichen Unterschiede lauten wie folgt:
Radioaktiv in spanischer Sprache = radiactivo
Radioaktiv in portugiesischer Sprache = radioativo


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

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Re: Sprache im Gefahrzettel [Re: Jacob Madsen] #38707 02.04.2025 15:51
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Claudi Offline
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Mit Bezugnahme auf 1.1.4.2.1 ADR gäbe es zumindest keinen Grund zur Beanstandung im Nachlauf Straße.

Aber Seefahrersprachen hin oder her - Einheitlichkeit wäre hier schon schön. Im Landtransport ist Französisch historisch stark, aber die Gefahrzettel sind nicht französisch beschriftet.

Re: Sprache im Gefahrzettel [Re: Claudi] #38708 02.04.2025 16:43
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Jacob Madsen Offline
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Hallo Claudi,

das ADR hat doch einen anderen historischen, gemeinsamen europäischen, Hintergrund und ist nicht so alt wie das SOLAS-Abkommen. Dieses ist immerhin 1916 in Folge des TITANIC-Unglücks (14.04.1912) in Kraft getreten.
Damals war die nationalistische Sichtweise, u.a. hinsichtlich der Sprachen, noch eine andere. Und in einem so großen Gremium wie der IMO eine gemeinsame Sprachverständigung herbeizuführen, dauert halt länger.
Ich habe schon Container gesehen, auf denen die Placards / Großzettel in Landessprache und in englischer Sprache angebracht waren.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

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Re: Sprache im Gefahrzettel [Re: Udo Freitag] #38720 03.04.2025 11:10
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DJSMP Offline
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In ganz Lateinamerika und in Spanien scheint es bei vielen Leuten irgendwie große Bildungslücken bezüglich Englisch zu geben. Die Erfahrung habe ich selbst in Spanien schon gemacht.

Nicht umsonst hatte Spanien mal eine Abweichung für die Sprache drin. Chile hat gerade eine Abweichung für die Sprache eingeführt. Das leidige Thema Argentinien haben wir schon mehrfach bei der Luftfracht besprochen. Da kam auch was, wenn auch nicht international...

Daher könnte ich mir auch gut vorstellen, dass man in Brasilien national was mit protugiesisch oder spanisch in irgendeiner brasilianischen Gefahrgutvorschrift rein geschrieben hat. Ob das international so zulässig ist, steht auf einem anderen Blatt Papier.

Im IMDG Code vermisse ich eine klare sprachliche Regelung für das Beförderungsdokument. Das hat Jacob Madsen ja nochmal aufgezeigt.

Die Gefahrzettel sind so naja geregelt. Wenn man es prinzipiell Englisch hätte haben wollen, hätte man das in 5.2.2.2.1.1, 5.2.2.2.1.3 (da steht sogar im deutschen IMDG-Code noch "(z.B. "entzündbar)" und 5.2.2.2.1.5 so rein schreiben können.

In der Tabelle 5.2.2.2.2 steht zwar was von "(vorgeschriebener) Text" (was soll da die Klammer :-)) aber die Bemerkung vor der Tabelle spricht wieder eine andere Sprache "Die Gefahrzettel müssen den nachstehenden Vorschriften und, hinsichtlich der Farbe, der Symbole und der allgemeinen Form, den Gefahrzettelmustern in 5.2.2.2.2 entsprechen". Da steht nichts von der Text muss...

Und dazu steht dann noch "Entsprechende Muster, die für andere Verkehrsträger vorgeschrieben sind, mit geringfügigen Abweichungen, welche die offensichtliche Bedeutung des Gefahrzettels nicht beeinträchtigen, sind ebenfalls zugelassen." Gehört da der Text nach der einer brasilienischen Gefahrgutvorschrift Landverkehr dazu oder nicht? :-)

Questões e / y Preguntas :-)

Also ich würde sagen, im IMDG-Code sollte das Kennzeichen mit dem abweichenden Text akzeptabel sein. Über 1.1.4.2.1 ADR funktioniert auch der Nachlauf. Auf die Gesichter der BALM-Mitarbeiter bin ich definitiv gespannt und erwarte eine längere Kontrolle. :-)

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