Fallen Fertigarzneimittel (als Erzeugnisse) überhaupt unter die Regelungen der AWsV?
Was sagen UBA bzw. BfArM?
Hallo, UBurkhard,
laut Frager bieten die beiden entsprechenden Paragraphen keine Handhabe, wessen ich allerdings nicht sicher bin. Gerade § 1(4) sollte zumindest einen Ansatz bieten, denn Medikamente sind in Endverbraucherpackungen wahrscheinlich nicht wirklich relevant für Wassergefährdung. Das paßt auch zu den längeren Ausführungen, die zu diesem Paragraphen in der amtlichen Begründung zur AwSV stehen, Parfüme beispielsweise angeführt sind.
Vielleicht sucht der Frager nur nach einer einfachen "Ich-komme-aus-dem Gefängnis-frei"-Karte, und die Freistellungsmöglichkeit dieses § wird als zu aufwendig gesehen.
Ihr Hinweis auf die beiden Stellen ist bestimmt sehr hilfreich, eine Anfrage kostet ja nichts.
Gruß
M.A.T.