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Re: SP A70 [Re: fastdown] #38306 18.02.2025 15:23
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...es reicht eine abstrakte Beschreibung. Und solche ist dort mit "leicht entzündlich" gegeben, denke ich.


Wenn ich die IATA-DGR richtig lese ist ein Motor nach der A70 kein Gefahrgut und auch nicht mehr entzündlich als ein Stück Metall oder Plastik an sich...


Nun, das sind die AGB des Operators. Ihre Argumentation könnte, wie gesagt, nur sein daß es eben kein GG mehr ist - aber dann bleibt immer noch "ist uns zu sperrig, ....." nach AGB und "Nein". Ich denke nicht, daß sie gegen diesen Carrier eine relle Chance haben. Augen auf beim Ticketkauf wäre aus meiner Sicht die einzige Alternative.
Gruß
M.A.T.

Re: SP A70 [Re: fastdown] #38307 18.02.2025 15:25
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Ich möchte anmerken, dass nicht alle Abweichungen der Airlines auch zwingend in den IATA DGR stehen.

Condor z. B. erlaubt im aufgegebenen Gepäck laut Website keine Laptops und Tablets. Nach Tabelle 2.3A IATA DGR wären die dort (natürlich ausgeschaltet) erlaubt und es gibt keine Condor-Abweichung im IATA-Buch dazu.

Re: SP A70 [Re: M.A.T.] #38308 18.02.2025 15:31
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Falls Sie allerdings von einem Marktbegleiter wüßten, daß dort identische Güter von diesem Operator akzeptiert wurden, dann hätten Sie vielleicht eine Möglichkeit, wegen willkürlicher Ungleichbehandlung vorzugehen. Jedoch bekämen Sie damit Ihr Gerät auch nicht transportiert.
Als Kunde sind sie im Luftverkehr am kürzeren Hebel.

M.A.T.

Re: SP A70 [Re: M.A.T.] #38317 19.02.2025 09:42
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Mir wurde gesagt, dass es als Luftfracht kein Problem sei, macht die Airline ja auch. Das würde dann einfach in einem der nächsten Urlaubsflieger mitgenommen. Nur als aufgegebenes Gepäck würde es nicht gehen. Alles sehr rätselhaft und undurchsichtig.
Anfrage bei besagtem Luftfracht Bereich der Airline blieb einfach unbeantwortet frown

Wenn es ordentlich vorbereitet und dokumentiert ist sollte es ja eigentlich ein Gefahrgut mehr sein und dann auch von Luftfrachtunternehmen als nicht Gefahrgut transportiert werden können, oder?

Re: SP A70 [Re: fastdown] #38318 19.02.2025 09:46
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Wenn es ordentlich vorbereitet und dokumentiert ist sollte es ja eigentlich ein Gefahrgut mehr sein und dann auch von Luftfrachtunternehmen als nicht Gefahrgut transportiert werden können, oder?


"kein"

Hallo, wie bereits gesagt: die Entscheidung liegt letztendlich beim Operator, und der Kunde ist dem ausgeliefert. Wenn der Operator nicht will, muß er nicht.
M.A.T.

Re: SP A70 [Re: fastdown] #38422 27.02.2025 12:07
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...es reicht eine abstrakte Beschreibung. Und solche ist dort mit "leicht entzündlich" gegeben, denke ich.


Wenn ich die IATA-DGR richtig lese ist ein Motor nach der A70 kein Gefahrgut und auch nicht mehr entzündlich als ein Stück Metall oder Plastik an sich...


Diese Herleitung ist nicht ganz richtig. Es handelt sich bei diesem Motor immer noch um Gefahrgut (nach UN Modellvorschriften), nur ist er für die Beförderung im Luftverkehr nach SP A70 von den Gefahrgutvorschriften der ICAO T.I. und der IATA-DGR freigestellt.

Re: SP A70 [Re: fastdown] #38423 27.02.2025 12:24
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Ursprünglich geschrieben von: fastdown
Mir wurde gesagt, dass es als Luftfracht kein Problem sei, macht die Airline ja auch. Das würde dann einfach in einem der nächsten Urlaubsflieger mitgenommen. Nur als aufgegebenes Gepäck würde es nicht gehen. Alles sehr rätselhaft und undurchsichtig.
Anfrage bei besagtem Luftfracht Bereich der Airline blieb einfach unbeantwortet frown

Wenn es ordentlich vorbereitet und dokumentiert ist sollte es ja eigentlich ein Gefahrgut mehr sein und dann auch von Luftfrachtunternehmen als nicht Gefahrgut transportiert werden können, oder?


Hallo fastdown,

ich weiß dass das für dich sehr unbefriedigend ist. Aber prinzipiell hat die Airline immer das letzte Wort. Das ist den IATA-DGR in 1.2.4 so geregelt ("Nichts in diesen Vorschriften darf dahingehend interpretiert werden, dass: (a) ein Luftfahrtunternehmen verpflichtet, einen bestimmten Gegenstand oder Stoff zu befördern..."). Und das ist prinzipiell auch gut so. Gerade wenn es da bei dieser Airline in der Vergangenheit Probleme gab, dann ist das absolut nachvollziehbar, dass "NEIN" gesagt wird.

Ich schaue mir sehr gern "Mayday-Alarm im Cockpit" an. Dort kam letztens die Reportage zu einem nur halbstündigen Flug von Uni-Air-Flug aus dem Jahr 1999. Dort kam es nach der Landung eine Explosion und es ist die komplette Maschine abgefackelt, weil unzulässigerweise eine Bleichmittelflasche befüllt mit mit Benzin im Gepäckfach mitgenommen wurde und gleichzeitig nebenan eine (unzulässigerweise) im Gepäckfach positionierte nicht gegen Kurzschluss gesicherte Autobatterie einen Funken erzeugt hat.
--> https://de.wikipedia.org/wiki/Uni-Air-Flug_873

Will sagen: Kraftstoffe an Bord sind immer heikel. Man sollte vorher (d.h. bei jedem Flug!) die Airline kontaktieren, was geht und was nicht.

Erlaube mir noch eine persönliche Anmerkung (das ist aber nur meine Meinung): Für mich hat ein Verbrennungsmotor, ganz gleich welcher Kraftstoff NICHTS im Gepäck verloren, Tabelle 2.3 A/ 2.3.5.12 IATA-DGr in Verbindung mit A70 hin oder her. Meiner Erinnerung kam diese Freistellung in 2.3.5.12 für Gepäck auch erst vor einigen Jahren in die Vorschriften rein. Vorher ging das auch nicht.

Nun kommen wir wieder zum konstruktiven Teil an Hand der Vorschriftenlage:
- Du hast schon geschrieben, dass du die A70 komplett einhältst (Auslüftung etc.).
- Bist du an eine Airline gebunden oder könntest du zu einer Airline wechseln, die die Verbrennungsmotoren im Gepäck akzeptieren?
- Kannst du die Motoren über einen Spediteuer im Vorfeld als Fracht aufgeben? Dann sollte es ja mit der A70 keine Probleme geben. Ein große gelber Dienstleister liefert sowas ja wöchentlich und punktgenau an die Formel 1 Rennstrecken...

Re: SP A70 [Re: DJSMP] #38424 27.02.2025 12:44
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Ursprünglich geschrieben von: DJSMP


Diese Herleitung ist nicht ganz richtig. Es handelt sich bei diesem Motor immer noch um Gefahrgut (nach UN Modellvorschriften), nur ist er für die Beförderung im Luftverkehr nach SP A70 von den Gefahrgutvorschriften der ICAO T.I. und der IATA-DGR freigestellt.


Hallo, DJSMP,
genau dieser Fehlschluß ist immer wieder mal zu hören, daß "Erleichterung" oder "bedingte Freistellung" mit "kein Gefahrgut" gleichgesetzt wird. Bei allen VT.
Danke für den klaren HInweis wieder mall
Gruß
M.A.T.

Re: SP A70 [Re: M.A.T.] #38425 27.02.2025 14:43
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Diese Herleitung ist nicht ganz richtig. Es handelt sich bei diesem Motor immer noch um Gefahrgut (nach UN Modellvorschriften), nur ist er für die Beförderung im Luftverkehr nach SP A70 von den Gefahrgutvorschriften der ICAO T.I. und der IATA-DGR freigestellt.


Hallo, DJSMP,
genau dieser Fehlschluß ist immer wieder mal zu hören, daß "Erleichterung" oder "bedingte Freistellung" mit "kein Gefahrgut" gleichgesetzt wird. Bei allen VT.
Danke für den klaren HInweis wieder mall
Gruß
M.A.T.


Von mir auch nochmal ein "Danke" für die Klarstellung.
Auch ich habe hier bei mir im Unternehmen mit solchen begrifflichen Unschärfen zu kämpfen.

Bei uns kursieren immer noch die Begriffe "Mindermenge" oder "kein richtiges Gefahrgut". gemeint ist aber eigentlich "LQ". Bis ich das ausgemerzt (warum fühlt sich dieser Begriff gerade etwas seltsam an?) habe, wird noch Jahre dauern ...


Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Re: SP A70 [Re: Andreas_K] #38426 28.02.2025 12:29
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Hallo zusammen,
danke für die Klärung. Ich hätte 8.2.6.1 anders gelesen. Schon toll, dass es Regularien gibt an die sich aber eigentlich niemand halten muss (glaube man hört meinen Unmut schon deutlich smile ).

Aus Ingenieurssicht finde ich das ganze etwas seltsam, nur weil ein Stoff mal mit Benzin in Kontakt gekommen ist bleibt der Stoff ja nicht auf ewig Gefahrgut...das macht aus technischer und physikalischer Sicht keinen Sinn. Wenn ich mir mal Benzin über die Hand gegossen habe kann ich nie wieder in ein Flugzeug steigen oder was? Benzin verdampft ja vollständig und ist auch nur in einem bestimmten Mischungsverhältnis mit Luft überhaupt zündfähig...Oberstes Ziel sollte ja die Sicherheit sein und nicht irgendwelche Dogmen.

Bin im Schriftverkehr mit einer anderen Airline, die auch sagt: "Oh ein Verbrennungsmotor, nee das geht nicht, der ist ja sicher schon mal gelaufen".

DHL Express sagt es sei mit einer A70 kein Problem, mit Zoll und Transport ist das dann allerdings so teuer, dass man im Urlaubsland einen Motor kaufen kann frown

Danke und viele Grüße,
Daniel

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