Hallo, beim
LBA glaube ich vor einiger Zeit sowas gesehen zu haben; vielleicht finden Sie es wieder?
M.E. aber muß ohnehin eine maßgeschneiderte Beurteilung durchgeführt werden, dabei können ja auch Tests oder Arbeitsproben genutzt werden. Festzulegen hat dies aber der AG, solange es keine verbindlichen amtlichen Vorgaben gibt. Und die kann es formal sauber eigentlich erst geben, wenn eine Verordnung existiert, die CBTA verebindlich in deutsches Recht überführt.
Viel Erfolg
M.A.T.