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Re: SP A70 [Re: fastdown] #38306 18.02.2025 15:23
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...es reicht eine abstrakte Beschreibung. Und solche ist dort mit "leicht entzündlich" gegeben, denke ich.


Wenn ich die IATA-DGR richtig lese ist ein Motor nach der A70 kein Gefahrgut und auch nicht mehr entzündlich als ein Stück Metall oder Plastik an sich...


Nun, das sind die AGB des Operators. Ihre Argumentation könnte, wie gesagt, nur sein daß es eben kein GG mehr ist - aber dann bleibt immer noch "ist uns zu sperrig, ....." nach AGB und "Nein". Ich denke nicht, daß sie gegen diesen Carrier eine relle Chance haben. Augen auf beim Ticketkauf wäre aus meiner Sicht die einzige Alternative.
Gruß
M.A.T.

Re: SP A70 [Re: fastdown] #38307 18.02.2025 15:25
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Ich möchte anmerken, dass nicht alle Abweichungen der Airlines auch zwingend in den IATA DGR stehen.

Condor z. B. erlaubt im aufgegebenen Gepäck laut Website keine Laptops und Tablets. Nach Tabelle 2.3A IATA DGR wären die dort (natürlich ausgeschaltet) erlaubt und es gibt keine Condor-Abweichung im IATA-Buch dazu.

Re: SP A70 [Re: M.A.T.] #38308 18.02.2025 15:31
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Falls Sie allerdings von einem Marktbegleiter wüßten, daß dort identische Güter von diesem Operator akzeptiert wurden, dann hätten Sie vielleicht eine Möglichkeit, wegen willkürlicher Ungleichbehandlung vorzugehen. Jedoch bekämen Sie damit Ihr Gerät auch nicht transportiert.
Als Kunde sind sie im Luftverkehr am kürzeren Hebel.

M.A.T.

Re: SP A70 [Re: M.A.T.] #38317 19.02.2025 09:42
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Mir wurde gesagt, dass es als Luftfracht kein Problem sei, macht die Airline ja auch. Das würde dann einfach in einem der nächsten Urlaubsflieger mitgenommen. Nur als aufgegebenes Gepäck würde es nicht gehen. Alles sehr rätselhaft und undurchsichtig.
Anfrage bei besagtem Luftfracht Bereich der Airline blieb einfach unbeantwortet frown

Wenn es ordentlich vorbereitet und dokumentiert ist sollte es ja eigentlich ein Gefahrgut mehr sein und dann auch von Luftfrachtunternehmen als nicht Gefahrgut transportiert werden können, oder?

Re: SP A70 [Re: fastdown] #38318 19.02.2025 09:46
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Ursprünglich geschrieben von: fastdown

Wenn es ordentlich vorbereitet und dokumentiert ist sollte es ja eigentlich ein Gefahrgut mehr sein und dann auch von Luftfrachtunternehmen als nicht Gefahrgut transportiert werden können, oder?


"kein"

Hallo, wie bereits gesagt: die Entscheidung liegt letztendlich beim Operator, und der Kunde ist dem ausgeliefert. Wenn der Operator nicht will, muß er nicht.
M.A.T.

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