Der Kunde möchte Batterien als Prototyp zum Zwecke der Prüfung weiterversenden. SV 310
okVerpackungsanweisung P910
- UN geprüfte Veropackung -
ok- nur eine Batterie je Verpackung da über 40 kg -
ok- Jede Batterie muss einzeln in einer Innenverpackung verpackt sein. -
In Luftpolsterfolie einwickeln ist doch keine Inneverpackung, oder?Aber was bitteschön ist Polstermaterial, das nicht brennbar oder elektrisch leitfähig gemäß einer Norm, die in dem Land, in dem die Verpackung ausgelegt oder hergestellt wurde (Deutschland), anerkannt ist?
Ich hänge mal Bilder an, wie die Ware beim Kunden angekommen ist.
Mit dem Cirrux Kissen bin ich ja einverstanden,
aber was ist mit den Styroprverpackungen die zum Ausfüllen verwendet wurden,
die sind doch definitiv brennbar, aber sind sich auch "Polstermaterial"? Schließlich ist der Karton als solches ist ja auch brennbar?
Und die Steinwolle???
Ok Rockwoll sagt:
Stein brennt nicht. Daher sind Dämmstoffe aus Steinwolle nichtbrennbar, Euroklasse A1 nach DIN EN 13501-1 bzw. Baustoffklasse A1 nach DIN 4102-1 und leisten mit einem Schmelzpunkt von über 1.000 °C einen wertvollen Beitrag zum vorbeugenden baulichen Brandschutz.
Könnte bei der Steinwolle also passen mit der annerkanten Norm., oder?