Re: Umweltgefährdung....
[Re: GG1981]
#38777
11.04.2025 11:49
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M.A.T.
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Hallo, vielleicht sind die Leute in PL von einem Reinstoff ausgegangen und haben daraus gefolgert, daß die EU-Einstufung nicht für das 10%ige Gemisch gilt. Was aus meiner Sicht aber eine Fehlinterpretation ist, wenn schon das Gemisch diese H-Sätze hat. Hab eben mal geschaut, im - allerdings alten - ECHA-Portal ist diese CAS mit UN 3241 gelistet, also stoffspezifisch in der 4.1. Wäre vielleicht für die Geschäftsbeziehung beiderseits nützlich, dazu mit beiden Lieferanten eine Klärung zu suchen. Viel Erfolg und Gruß M.A.T.
Nachtrag. Im neuen Portal sind sechs Dossiers. Eines hat keine GG-Angaben, eines nennt UN 3265 (was zum Feststoff gar nicht paßte) und vier haben unisono 3241 ohne Konzentrationsangaben. Ich denke, da ist Klärungsbedarf, auch wegen 3.1.3.2. Bei Kontrollen kann auch mal die ECHA-Datenbank abgefragt werden, hab ich gehört...
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 11.04.2025 13:07. Bearbeitungsgrund: Nachtrag, Korrektur 4.1
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Re: Umweltgefährdung....
[Re: M.A.T.]
#38778
11.04.2025 12:55
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GG1981
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Aber die Einstufung mit UN 3077 auf Grund des H 400 ist aber nicht falsch ? Wenn man die Konzentration des Stoffes auf 2,49 % senken würde, würde auch UN 3077 keine Rolle mehr spielen, oder ? Hallo, vielleicht sind die Leute in PL von einem Reinstoff ausgegangen und haben daraus gefolgert, daß die EU-Einstufung nicht für das 10%ige Gemisch gilt. Was aus meiner Sicht aber eine Fehlinterpretation ist, wenn schon das Gemisch diese H-Sätze hat. Hab eben mal geschaut, im - allerdings alten - ECHA-Portal ist diese CAS mit UN 3241 gelistet, also stoffspezifisch in der 6.1. Wäre vielleicht für die Geschäftsbeziehung beiderseits nützlich, dazu mit beiden Lieferanten eine Klärung zu suchen. Viel Erfolg und Gruß M.A.T.
Nachtrag. Im neuen Portal sind sechs Dossiers. Eines hat keine GG-Angaben, eines nennt UN 3265 (was zum Feststoff gar nicht paßte) und vier haben unisono 3241 ohne Konzentrationsangaben. Ich denke, da ist Klärungsbedarf, auch wegen 3.1.3.2. Bei Kontrollen kann auch mal die ECHA-Datenbank abgefragt werden, hab ich gehört...
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Re: Umweltgefährdung....
[Re: GG1981]
#38779
11.04.2025 12:58
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Hallo, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen, das kann nur der Klassifizierer mit allen Daten. Bedenklich ist für mich die Differenz zwischen stoffspezifischer Eintragung bei EU und der Einstufung 3077. Die kann, denke ich, nur mit rechnerischer Begründung auf Basis der Testdaten für das aktuelle Gemisch erfolgen - die 4.1 hier irritiert mich eben. Gruß M.A.T.
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Re: Umweltgefährdung....
[Re: M.A.T.]
#38780
11.04.2025 13:25
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GG1981
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Aber eine Gefahrguteinstufung muss grundsätzlich erfolgen ? Hallo, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen, das kann nur der Klassifizierer mit allen Daten. Bedenklich ist für mich die Differenz zwischen stoffspezifischer Eintragung bei EU und der Einstufung 3077. Die kann, denke ich, nur mit rechnerischer Begründung auf Basis der Testdaten für das aktuelle Gemisch erfolgen - die 4.1 hier irritiert mich eben. Gruß M.A.T.
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Re: Umweltgefährdung....
[Re: GG1981]
#38781
11.04.2025 14:02
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Natürlich. Die Frage ist, welche der beiden UNNR, und ob die Konzentration im Gemisch evtl. unter den entsprechenden Schwellenwerten für 9 bzw. 4.1 bleibt. Angesichts der ECHA-Angaben und der H-Sätze wäre eine prüfungslose Nichteinstufung grob fahrlässig. Aber vielleicht gibt es andere Einschätzungen hier im Forum? Gruß M.A.T.
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Re: Umweltgefährdung....
[Re: M.A.T.]
#38788
14.04.2025 08:31
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Claudi
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Wenn der Anteil an einem umweltgefährdenden Gefahrstoff sehr gering wäre (so gering, dass es nicht mehr UN3077 ist), wäre auch für das Gemisch kein H400 zugeordnet. Und hey: H400, nicht mal "nur" der H410 oder H411...
Das SDB aus Polen ist falsch. Das ein SDB falsch ist, ist jetzt nicht so ungewöhnlich. Ja, ich hatte es auch schon, dass die Umweltgefährdung vergessen wurde - k.A. ob as wegen veralteter Software passiert oder wegen veraltetem Wissen.
Noch eine Idee: auch wenn ein SDB nicht für eine Menge oder "Darreichungsform" erstellt wird, sondern für ein Produkt: ich hatte es auch schon, dass es das Produkt nur in kleinen Portionen gibt (z. B. sowas wie Duftbäumchen) und der Ersteller gleich irgendwelche Freistellungen reingewurstet hat. Vielleicht hat hier jemand die SV375 gelesen und gemeint: ja, unser Produkt ist immer so und so, also kein Gefahrgut... Was ja falsch ist: das Produkt ist weiterhin Gefahrgut und unterliegt, ggf. unter bestimmten Bedingungen, nicht mehr allen GG-Vorschriften, aber GG bleibt es.
Maßnahme: Hersteller kontaktieren, fehlende GG-Klassifizierung hinterfragen. Ich hab hier die Erfahrung gemacht, dass man denen nicht schreibt "Ey, das SDB ist falsch!" (weil es peinlich ist, wenn man selbst nicht recht hat) sondern "Mir kommt dieses und jenes komisch vor/ ist mir aufgefallen/ kenne ich anders. Könnten Sie mal prüfen, ob dieses und jenes nicht so sein müsste - falls nicht: wieso trifft das nicht zu?".
Edit: 2-BROM-2-NITROPROPAN-1,3-DIOL (CAS 52-51-7) ist halt namentlich genannt im GG-Recht mit UN3241 - das ist erstmal gesetzt. Da müsste man schon mit Tests nachweisen, dass diese Einstufung nicht zutreffend ist.
Also ist 4.1 gesetzt und das Material ist dann mit der Zusatzgefahr Fisch&Baum zu klassifizieren, da Umweltgefährdung immer durch andere Gefahrgutklassen ausgestochen wird, aber als Zusatzgefahr natürlich erhalten bleibt.
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 14.04.2025 08:37.
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Re: Umweltgefährdung....
[Re: Claudi]
#38804
15.04.2025 09:35
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GG1981
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Aber das Produkt hat nur maximal 10 % Bronopol. Ist da eine UN 3241-Einstufung richtig oder müsste auf Grund des H400 und des M-Wertes nicht die UN 3077 vergeben werden ?
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Re: Umweltgefährdung....
[Re: GG1981]
#38805
15.04.2025 09:55
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M.A.T.
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Hallo, wie oben schon gesagt: die Einstufung in 4.1 ist eine sog. Legaleinstufung (in GG-Liste im ADR namentlich genannt) ohne Rücksicht auf Konzentrationen. Wenn Sie nachweisen - durch die entsprechenden Tests - daß die 4.1-Kriterien nicht mehr erfüllt sind, dann bleibt die Kl. 9 übrig. Aber nur dann, siehe 2.1.2.8 ADR. Es gibt keine Möglichkeit, mit einer einfachen Prozentangabe die Klassifizierung ohne Test auszuhebeln. Gruß M.A.T.
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Re: Umweltgefährdung....
[Re: M.A.T.]
#38807
15.04.2025 14:44
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Claudi
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Falls keine anderen Gefahrgüter drin sind, wäre es dann UN 3241 2-BROM-2-NITROPROPAN-1,3-DIOL, LÖSUNG bzw. GEMISCH (siehe 3.1.3.2)
Die Umweltgefahr bleibt ja erhalten, weil das Material zusätzlich als umweltgefährdend eingestuft werden muss.
Erstmal ist das Gemisch UN3241 - sofern die Eigenschaften von 4.1 passen. Wenn die Eigenschaften (auf welcher Grundlage kommt man zu der Erkennnis?) nicht passen, dann Prüfen: 2.1.3.3 ADR - wenn andere Gefahrgut-Eigenschaften vorliegen, dann muss man in die entsprechend passende Sammeleintragung gehen und das könnte (!) UN3077 sein.
Wenn mehrere Gefahrgüter drin sind, dann Sammeleintragung entsprechend der Eigenschaften/ Haupt- und Nebengefahr, Zusatzgefahr (3.1.3.3).
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