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SP A70 #38291 18.02.2025 10:53
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fastdown Offline OP
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Hallo zusammen,
ich bin neu was IATA-DGR betrifft würde gerne das Schwarmwissen hier anzapfen.

Zur momentanen Situation. Ich möchte weltweit Motorschirm Touren organisieren. Dazu müssen wir Motorschirm 2-Takt Motoren im Urlaubsflieger transportieren können.
Leider hat bei der 2. durch mich organisierten Tour dieses Jahr, eine große deutsche Airline unsere Motoren nicht transportiert. Der Transport wurde pauschal abgelehnt, ohne die Motoren auch nur anzuschauen, trotz Vorlage der Dokumentation.
Laut IATA-DGR 66. Ausgabe, Abschnitt 2.3.5.12 ist die spezielle Airline im Abschnitt "ABWEICHUNG DER LUFTFAHRTUNTERNEHMEN" nicht aufgeführt und damit nicht ausgenommen.
Den Text meiner SP A70 sieht man weiter unten, Briefkopf etc. meiner Firma zeige ich hier nicht...alles was da steht hab ich auch mit den Motoren gemacht. Meiner Meinung nach erfüllt das die A70 bzw. übertrifft die Anforderungen.
Was meint ihr dazu? Gibt es einen rechtlichen Anspruch auf Transport wenn alle Rahmenbedingungen passen? Wie sollte man bei so was vorgehen?

Danke und viele Grüße,

Daniel


SP A70 Text:

A70 certificate and declaration. According to International Air Transport Association (IATA) Dangerous Goods Regulations (DGR), International Civil Aviation Organization (ICAO) and German Luftfahrt Bundesamt (LBA) regulations.

Package: Engine assembled to a frame, reserve parachute, tools and spare parts. Engine type: Internal combustion. Rules and Regulations: IATA DGR - Table 2.3.A “Internal combustion or fuel cell engines”, section 2.3.5.12 and section 4 Special Provision A70. ICAO Dangerous Goods Panel (DGP) Table 8-1.

Fuel System
Tank and filter drained, vented for 12+ hours, then soaked, flushed and cleaned. Due to the porous nature of plastic, soaking is done several times for hours, and with several liters of oil. After each soaking and flushing, the tank has been hot cleaned with a water based cleaner. This procedure mitigates outgassing of residual vapor from the plastic.
Fuel lines replaced (new and never used with fuel)
Tank, filter and fuel lines securely reconnected to the engine and frame

Diaphragm Carburetor
Completely disassembled and vented for 12+ hours, then flushed and cleaned
Membranes, diaphragms and gaskets replaced (new and never used with fuel)
Reassembled, reinstalled and cleaned externally

Engine
Spark plug, airbox and carburetor removed, open engine body vented for 12+ hours
Parts flushed, cleaned and reinstalled
Starter battery removed (separately shipped)

General
Tank, tank ventilation, air intake and exhaust sealed, thus the engine is completely sealed

External cleaning of the entire assembly

The engine is a small air cooled 2-Stroke one-cylinder gasoline fueled engine, it has by design no oil or water reservoirs. There is no free liquid or residual vapor in any cavity, fuel line or tank. It can be transported in any orientation. The engine meets all safety standards for air transportation and presents no risk during transport, the package does not contain batteries, substances or parts that are considered to be dangerous. Any foreign smell (“Ortsfremder Geruch”) might be a result of the cleaning procedure, is emitted from the exhaust silencer, or from the packaging material, but is guaranteed to be non-hazardous. The above procedure fulfills and exceeds SP A70. This engine is Not Restricted, as per Special Provision A70.

The procedure was finished by (date): __________________________________

Hereby I (name)_____________________________ declare full responsibility for the above procedure to be fully compliant with IATA DGR Special Provision A70, ICAO and LBA regulations.



Date, Signature

Shipper Name and Signature: ___________________________________________________________

Contact phone: _____________________________ Flight: ______________



Zuletzt bearbeitet von fastdown; 18.02.2025 10:59.
Re: SP A70 [Re: fastdown] #38293 18.02.2025 11:43
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Claudi Online
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Erstmal wären Verbrennungsmotoren als Gepäck nach Tabelle 2.3A in Verbindung mit SP70 zulässig im aufgegebenen Gepäck, Genehmigung der Airline nicht erforderlich.
Aber das letzte Wort hat wohl die Airline. Steht dazu irgendwas in deren AGB/ Beförderungsbedingungen?

Wer hat denn abgelehnt? Ggf. hast du irgendeinen Kundendienstmitarbeiter erwischt, der einfach mal nein gesagt hat, weil es einfacher ist? Theoretisch müsstest du ja nicht mal vorab anfragen, sondern die Motoren so vorbereiten, wie gefordert und dann könntest du sie einchecken - ist natürlich blöd, wenn es dann am Flughafen kurz vor dem Flug Diskussionen gibt und da vor Ort keiner Ahnung hat.

Ich würde bei der Airline nachbohren, falls noch nicht passiert. Oder dann in den sauren Apfel beißen und eine andere Airline wählen (wenn irgendwie möglich bzgl. Destination/ Zeit), die sich anders positioniert.

Aber vielleicht hat hier noch jemand Erfahrungen.

Re: SP A70 [Re: fastdown] #38294 18.02.2025 12:44
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M.A.T. Online
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Ursprünglich geschrieben von: fastdown

Was meint ihr dazu? Gibt es einen rechtlichen Anspruch auf Transport wenn alle Rahmenbedingungen passen? Wie sollte man bei so was vorgehen?


Hallo, soweit ich weiß gibt es keine Beförderungspflicht für private Luftverkehrsgesellschaften, auch nicht falls alle Bedingungen (die können sich sehr kurzfristig ändern, im Zweifelsfall vorher bei ICAO - denn dort müssen zumindest die staatlichen gemeldet werden - nachschauen) erfüllt sind.
Als Alternative bleibt nur, woanders anzuklopfen und vielleicht mal freundlich nachfragen.
Viel Erfolg
M.A.T.

Re: SP A70 [Re: Claudi] #38299 18.02.2025 16:05
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In den Beförderungsbedingungen steht nix explizites über Verbrennungsmotoren siehe -> Klick

Abgelehnt hat eine Vorgesetzte der Gepäckannahme...sie meinte sowas würden sie nicht mehr machen...mit dem Hinweis, dass es letztes Jahr kein Problem war hieß es, dass die Motoren wahrscheinlich ausversehen durchgerutscht wären, nicht sehr beruhigend irgendwie.

Beschwerde über die Vorgesetzte mit Frist und allem ist gemacht. Ich überlege was man noch unternehmen kann... eventuell Beschwerde beim LBA? Kann ja nicht sein, dass in der kommerziellen Luftfahrt nach Lust und Laune entschieden wird.

Re: SP A70 [Re: fastdown] #38300 18.02.2025 16:08
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Kleine Anmerkung zu "LBA": was wäre denn die gefahrgutrechliche Grundlage, auf der das LBA tätig werden könnte?
Und Frage: Wenn "sowas" nicht mehr gemacht wird - wurde das den Kunden bekanntgemacht?
Übrigens könnte aus den AGB allenfalls 8.3 herangezogen werden - nach Ihrer Schilderung allerdings traf auf das techn. Gerät doch keine der dort genannten Bedingungen zu, oder? "Verbrennungsmotoren" müssen - entgegen Ihrer Lesart - dort keineswegs namentlich genannt sein; es reicht eine abstrakte Beschreibung. Und solche ist dort mit "leicht entzündlich" gegeben, denke ich.
Gruß
M.A.T.

Re: SP A70 [Re: M.A.T.] #38301 18.02.2025 16:10
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Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.

soweit ich weiß gibt es keine Beförderungspflicht für private Luftverkehrsgesellschaften


Klingt so als könnte dann einfach willkürlich ohne Grund alles abgelehnt werden? Gehen die nicht mit dem Verkauf eines Tickets einen Beförderungsvertrag ein?

Wo kann man den bei der ICAO nachschauen?

Re: SP A70 [Re: fastdown] #38302 18.02.2025 16:12
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Claudi Online
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Na ja schon, wie M.A.T. sagte: keine Beförderungspflicht. Wenn die Airline sagt: das nicht weil... zu heikel, wir haben Sorge, wollen wir nicht, zu umständlich, hatten damit Probleme in der Vergangenheit, was auch immer, dann fliegt etwas nicht mit. Ist natürlich ärgerlich für den Kunden.
Das LBA würde sich nur kümmern, wenn gegen geltendes Recht verstoßen würde, z. B. Fluggastrechte.

Ich würde mal versuchen, über eine Fachabteilung der Airline zu gehen, also Gefahrgutbeauftragten (falls die so jemanden haben) oder zumindest Gefahrgut-Fachperson oder die Person/ der Personenkreis, die/ der deren Gepäckregelungen festlegt. Es müsste ja company policy sein, dass sie "sowas würden sie nicht mehr machen" und entsprechend intern offiziell von jemandem so entschieden worden sein, wenn das wirklich bei denen so ist - und das ist nicht die Gepäckannahme-Vorgesetzte.

Die Airline könnte sich auf 8.3.1.3 beziehen " Gegenstände, die gefährlich oder unsicher oder wegen ihres Gewichts, ihrer Größe oder Art sowie aufgrund ihrer Verderblichkeit, Zerbrechlichkeit oder ihrer besonderen Empfindlichkeit zur Beförderung ungeeignet sind" - die Beschreibung ist ja sehr dehnbar. Und dann lehnen sie über 8.4 ab.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 18.02.2025 16:17.
Re: SP A70 [Re: M.A.T.] #38303 18.02.2025 16:13
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Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Kleine Anmerkung zu "LBA": was wäre denn die gefahrgutrechliche Grundlage, auf der das LBA tätig werden könnte?
M.A.T.


Willkürliche Ablehnung ungeprüfter Gepäckstücke durch die mir ein finanzieller Schaden entstanden ist? (keine Ahnung smile )

Re: SP A70 [Re: fastdown] #38304 18.02.2025 16:17
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Ursprünglich geschrieben von: fastdown

Wo kann man den bei der ICAO nachschauen?


Die von den Staaten gemeldeten Abweichungen von den ICAO-TI. Die Operator Variations werden allerdings auch dort nicht gemeldet, wie ich eben gesehen habe.
Anders als in den AGB 8.3 gesagt sind die kompletten GG-Vorschriften (ICAO-TI) dort nicht einsehbar, sondern gegen hohes Entgelt bestellbar. Das nur am Rande; es gibt bis heute keine offizielle dt. Übersetzung der aktuellen ICAO-TI.

Das Luft-Gefahrgutrecht ist bedauerlicherweise in D weegen der seit Jahrzehnten (!) ausstehenden GGVL ein teilweise rechtsunsicherer Raum, und manche Operators haben anscheinend wenig Anreiz, sich durch kundenefreundliches Verhalten einen Konkurrenzvorteil zu verschaffen.
M.A.T.

Re: SP A70 [Re: M.A.T.] #38305 18.02.2025 16:17
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Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
...es reicht eine abstrakte Beschreibung. Und solche ist dort mit "leicht entzündlich" gegeben, denke ich.


Wenn ich die IATA-DGR richtig lese ist ein Motor nach der A70 kein Gefahrgut und auch nicht mehr entzündlich als ein Stück Metall oder Plastik an sich...

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