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Verpackungsanweisung P903 #38185 06.02.2025 09:33
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Roland27 Offline OP
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Hallo,

ich bräuchte eure Hilfe zur Verpackungsanweisung P903, es geht um den Versand einer Staplerbatterie >12kg.
Das Wort "Zusätzlich" im Absatz (2) löst tatsächlich unterschiedliche Meinungen aus.

Muss die Batterie in eine baumustergeprüfte Verpackung? Oder reicht eine widerstandsfähige Außenverpackung z.B. Palette aus?

Vielen Dank im Voraus

Gruß Roland

Re: Verpackungsanweisung P903 [Re: Roland27] #38186 06.02.2025 10:06
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Claudi Offline
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Das ist wirklich eine unglückliche Formulierung/ Übersetzung.

Im französischen Original heißt es "en outre", was auch mit außerdem, ferner, nebenbei übersetzt werden kann. In den IATA DGR steht dieses Wörtchen im Zusammenhang mit >12kg-Batterien gar nicht drin.

Gemeint/ gefordert ist bei Zellen oder Batterien mit einer Bruttomasse von mindestens (jeweils) 12 kg mit einem widerstandsfähigen, stoßfesten Gehäuse: es ist keine bauartgeprüfte Verpackung erforderlich sondern eine der unter (2) aufgezählten Optionen.
Das wird so in der Praxis auch gelebt, z. B. in der Automobilindustrie, wo derartige Batterien auf Gestellen/ Ladungsträgern ohne weitere Verpackung gefördert werden. Die Markierung/ Kennzeichnung erfolgt auf dem Batteriegehäuse.

Re: Verpackungsanweisung P903 [Re: Roland27] #38187 06.02.2025 10:34
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Halllo, das "zusätzlich" lese ich hier im Zusammenhang mit dem Einleitungssatz "Folgende Verpackungen sind zugelassen...." also daß für die unter (2) genannten Batterien neben den unter 1) auch die unter 2) genannten Umschließungen zugelassen sind. Es bedeutet für mich nicht, daß die Umschließungen nach 1) außerdem noch nach 2) zu verpacken sind, sondern daß für diese Batterien nach 2) auch die nach 1) genannten Umschließungen zulässig sind.
Oder anders gesagt: Für Batterien nach 2) sind Umschließungen nach 1) und 2) zugelassen, für Batterien nach 1) nur die U. nach 1).
Gruß
M.A.T.

Re: Verpackungsanweisung P903 [Re: Roland27] #38188 06.02.2025 10:58
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Roland27 Offline OP
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Hallo Claudi,
Hallo M.A.T,

vielen Dank für eure schnellen Antworten, jetzt ist das ganze klarer.

Grüße Roland

Re: Verpackungsanweisung P903 [Re: Roland27] #38189 06.02.2025 11:36
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Hallo, Roland27,
wenn es auch manchmal nervt, die fremdsprachigen Versionen heranzuziehen, so ist das doch notwendig, wenn die deutsche Sprachfassung nicht auf den ersten Blick klar ist. Der Hintergrund ist, daß die Verhandlungen über die Texte in Genf vorwiegend auf englischen oder französischen (Ausgangssprachen) Texten beruhen, und darum bei Übersetzungen in andere Sprachen (Zielsprachen) - eben auch Deutsch - unweigerlich Nuancen reinkommen, die in Englisch oder Französisch nicht beabsichtigt waren. So sind diese amtlichen Übersetzungen zwar von hoher Qualität aber in Einzelfällen sprachabhängig variabel interpretierbar. Beim RID ist die Situation etwas besser, da dort auch deutschsprachige Texte Ausgangssprache und andere Sprachen die Zielsprachen sind.
Ein Beispiel für einen solchen deutschsprachigen Textvorschlag finden Sie hier.
Das hilft vielleicht, die Ursache nachzuvollziehen?
Gruß und frohes Schaffen
M.A.T.


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