wir verschicken Reagenzien mit Trockeneis auf der Straße. Hier verschicken wir folgende Arten von Produkten:
Trockeneis und Produkte, die kein Gefahrgut sind Trockeneis und Produkte, die Gefahrgut sind
Erfolgt dann die Markierung beim Versand von Trockeneis und Produkte, die Gefahrgut sind und beim Versand von Trockeneis und Produkte, die kein Gefahrgut sind, mit "Trockeneis als Kühlmittel" auf dem Karton?
Wenn wir nur Trockeneis verschicken, müsste dann der Karton mit "Trockeneis, fest" markiert werden?
Vielen herzlichen Dank schon einmal für die Hilfe.
Viele Grüße Promega
Re: Trockeneisversand auf der Straße
[Re: Promega]
#3818205.02.202517:14
Guten Tag, Promega, haben sie 5.5.3 ADR schon geprüft? Einmal zur Abgrenzung zwischen den beiden Inhaltsarten (5.5.3.1.1) und dann wegen der nur für Trockeneis (bzw evtl. andere Kühlmittel) geltenden Vorschriften für Unterweisung, Kennzeichnung und Doku? Es spielt auch eine Rolle, mit welchen anderen Gefahrgütern Trockeneis o.Ä. zusammengepackt wird. Auch die Fahrzeuge müssen ggf. gekennzeichnet sein. Eine Aufschrift wie "Trockeneis als Kühlmittel" reicht da m.E. nicht. Gruß M.A.T.
Re: Trockeneisversand auf der Straße
[Re: Promega]
#3818305.02.202517:32