Verpackungsanweisung P903
#38185
06.02.2025 09:33
|
Registriert: Jun 2024
Beiträge: 4
Roland27
OP
Einsteiger
|
OP
Einsteiger
Registriert: Jun 2024
Beiträge: 4 |
Hallo,
ich bräuchte eure Hilfe zur Verpackungsanweisung P903, es geht um den Versand einer Staplerbatterie >12kg. Das Wort "Zusätzlich" im Absatz (2) löst tatsächlich unterschiedliche Meinungen aus.
Muss die Batterie in eine baumustergeprüfte Verpackung? Oder reicht eine widerstandsfähige Außenverpackung z.B. Palette aus?
Vielen Dank im Voraus
Gruß Roland
|
|
Re: Verpackungsanweisung P903
[Re: Roland27]
#38186
06.02.2025 10:06
|
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,873
Claudi
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,873 |
Das ist wirklich eine unglückliche Formulierung/ Übersetzung.
Im französischen Original heißt es "en outre", was auch mit außerdem, ferner, nebenbei übersetzt werden kann. In den IATA DGR steht dieses Wörtchen im Zusammenhang mit >12kg-Batterien gar nicht drin.
Gemeint/ gefordert ist bei Zellen oder Batterien mit einer Bruttomasse von mindestens (jeweils) 12 kg mit einem widerstandsfähigen, stoßfesten Gehäuse: es ist keine bauartgeprüfte Verpackung erforderlich sondern eine der unter (2) aufgezählten Optionen. Das wird so in der Praxis auch gelebt, z. B. in der Automobilindustrie, wo derartige Batterien auf Gestellen/ Ladungsträgern ohne weitere Verpackung gefördert werden. Die Markierung/ Kennzeichnung erfolgt auf dem Batteriegehäuse.
|
|
Re: Verpackungsanweisung P903
[Re: Roland27]
#38187
06.02.2025 10:34
|
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,667
M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,667 |
Halllo, das "zusätzlich" lese ich hier im Zusammenhang mit dem Einleitungssatz "Folgende Verpackungen sind zugelassen...." also daß für die unter (2) genannten Batterien neben den unter 1) auch die unter 2) genannten Umschließungen zugelassen sind. Es bedeutet für mich nicht, daß die Umschließungen nach 1) außerdem noch nach 2) zu verpacken sind, sondern daß für diese Batterien nach 2) auch die nach 1) genannten Umschließungen zulässig sind. Oder anders gesagt: Für Batterien nach 2) sind Umschließungen nach 1) und 2) zugelassen, für Batterien nach 1) nur die U. nach 1). Gruß M.A.T.
|
|
Re: Verpackungsanweisung P903
[Re: Roland27]
#38188
06.02.2025 10:58
|
Registriert: Jun 2024
Beiträge: 4
Roland27
OP
Einsteiger
|
OP
Einsteiger
Registriert: Jun 2024
Beiträge: 4 |
Hallo Claudi, Hallo M.A.T,
vielen Dank für eure schnellen Antworten, jetzt ist das ganze klarer.
Grüße Roland
|
|
Re: Verpackungsanweisung P903
[Re: Roland27]
#38189
06.02.2025 11:36
|
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,667
M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,667 |
Hallo, Roland27, wenn es auch manchmal nervt, die fremdsprachigen Versionen heranzuziehen, so ist das doch notwendig, wenn die deutsche Sprachfassung wenig klar ist. Der Hintergrund ist, daß die Verhandlungen über die Texte in Genf vorwiegend auf englischen oder französischen Texten beruhen, und darum bei Übersetzungen in andere Sprachen - eben auch Deutsch - unweigerlich Nuancen reinkommen, die in Englisch oder Französisch nicht beabsichtigt waren. Beim RID ist die Situation etwas besser, da dort auch deutschsprachige Texte Arbeitsgrundlage sind. Ein Beispiel für einen solchen deutschsprachigen Textvorschlag finden Sie hier. Das hilft vielleicht, die Ursache nachzuvollziehen? Gruß und frohes Schaffen M.A.T.
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|