Kennzeichnung Kaliumpermanganatlösung 5%
#38037
22.01.2025 12:08
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EnterExit
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Hallo zusammen, ich habe eine kurze Frage zur Einstufung/Kennzeichnung einer 5%-igen Kaliumpermanganatlösung; bin nur darüber gestolpert auf der Suche nach einem aussagekräftigen pH-Wert.
Der eine Anbieter bietet folgendes laut MSDS an: UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, N.A.G. (KMnO4), Kl.9, III, UWELTGEFÄHREND
Der andere schreibt in seinem Sicherheitsdatenblatt folgende Angaben: UN 1760, ÄTZENDER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (KMnO4), Kl.8, II
Bin etwas irritiert, da beim zweiten nichts auf die Umweltgefahr hindeutet, obwohl in dessen "Schriftstück" H 410 (sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung) erscheint mit entsprechenden GHS!
Ich tendiere eindeutig zum "UN 3082". Die Ätzwirkung ist laut GHS gegeben.
Der pH ist übrigens bei beiden ähnlich; wenigstens das passt!
Danke vorab für eure fundierte Meinung.
Gruß Oliver
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Re: Kennzeichnung Kaliumpermanganatlösung 5%
[Re: EnterExit]
#38038
22.01.2025 12:14
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M.A.T.
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Hallo, da die Kl. 9 eine Auffangklasse ist und nur greift, falls 1 bis 8 nicht greifen (2.1.3.8), kommt bei entsprechender Ätzwirkung aus meiner Sicht nur Kl. 8 mit Markierung Umweltgefahr infrage. Evtl. aber auch UN 1490 prüfen (2.1.3.3), da Kaliumpermangant im ADR namentlich genannt ist. Frage: hat die Lösung lt. SDB eine CAS-#? Gruß M.A.T.
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Re: Kennzeichnung Kaliumpermanganatlösung 5%
[Re: M.A.T.]
#38039
22.01.2025 12:26
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Hallo M.A.T.,
UN 1490 bezieht sich auf den Reinstoff im Vergleich zur 5%-igen. Und ja 2.1.3.3 beschreibt die Ungereimtheiten in solchen Situationen, aber ich tue mich schwer mit der oxidierenden Wirkung (5.1) bei einer 5%-igen, die mit Sicherheit gegeben ist.
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Re: Kennzeichnung Kaliumpermanganatlösung 5%
[Re: EnterExit]
#38040
22.01.2025 12:34
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M.A.T.
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Hallo, wie gesagt: prüfen, nur damit es nicht übersehen wird. Konzentrationsabhängig kann natürlich nach 2.1.3.10 bei VG III Kl. 8 greifen. UN 1490 nur für den Reinstoff - wo steht das? Übrigens wäre die 1760 ne sehr allgemeine n.a.g., vielleicht gibt es in C1 oder C5 was passenderes? Gruß M.A.T.
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Re: Kennzeichnung Kaliumpermanganatlösung 5%
[Re: M.A.T.]
#38044
22.01.2025 14:54
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Claudi
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Ich möchte mal 2.1.3.3 und 3.1.3.2 ADR in den Raum werfen. Auch wenn UN1490 Kaliumpermanganat meint, heißt das nicht, dass man Lösungen/ Gemische nicht unter UN1490 einstufen müsste. Man muss oft, siehe 2.1.3.3. Über 3.1.3.2 käme man dann zu UN XXXX Name, Lösung..., wenn diese Lösung 1 Gefahrgut und sonst nur Nichtgefahrgut enthält.
Wenn die Kaliumpermanganatlösung 5% nun aber nicht mehr oxidierend ist wie die UN1490, dann muss man sich was in den n.a.g-Eintragungen suchen (2.1.3.3 c) ): ...die Lösung oder das Gemisch als nicht namentlich genannter Stoff in der entsprechenden Klasse einer in Unterabschnitt 2.2.x.3 dieser Klasse aufgeführten Sammeleintragung unter Berücksichtigung der eventuell vorhandenen Nebengefahren der Lösung oder des Gemisches zuzuordnen, es sei denn, die Lösung oder das Gemisch entspricht den Kriterien keiner Klasse und unterliegt deshalb nicht den Vorschriften
Mal angenommen, Kaliumpermanganatlösung 5% hat den H410 ist nicht mehr 5.1 und auch nicht mehr 8 (kA ist diese Lösung ätzend VGII), dann folgt als nächstes Klasse 9 wegen H410 und es ergibt sich UN3082.
Wenn das Material aber aufgrund der Verdünnung statt 5.1 jetzt 8 ist, dann bleibt es auch 8 (also UN-Nummer in den n.a.g-Eintragungen Klasse 8 suchen). Umweltgefährdend wird dann als Zusatzgefahr mitgeführt.
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