Hallo
Ihre Fragen sehen sehr nach einer Aufgabenstellung in einer Ausbildung aus, was zusammen mit Ihrem Betreff natürlich Sinn ergibt. Darum die folgende grundsätzliche Antwort als Hinweis auf den Lösungs
ansatz und mit der Ermutigung, die konkrete Einzelfallantwort selbst herauszuarbeiten.
Prinzipiell sind immer die Unternehmen als Glieder in der Kette benannt, so wie es in der von Ihnen zitierten Vorschrift wörtlich steht. Diese sind allerdings in der Pflicht, die für sie handelnden MA zu schulen, bestellen und mit den notwendigen Befugnissen auszustatten. Damit ist normalerweise ein Mensch verantwortlich handelnd und ggf. Adressat eines Anhörungsbogens.
Das ganze läuft unter dem Stichwort Delegation und Organisationsverantwortung, Rechtsgrundlage ist das Ordnungswidrigkeitengesetz.
Bei Konstellationen, da verschiedene Unternehmen am selben Objekt Tätigkeiten wahrnehmen, richtet sich die tatsächliche Verantwortlichkeit im Rahmen der gesetzl. Bestimmungen auch nach den vertraglichen Absprachen zwischen den Beteiligten Unternehmen. Ein befüllender MA kann also, muß jedoch nicht unbedingt auch die dafür verantwortliche Person sein; gleiches gilt für Verpacker etc.
Am Umfang von
Entscheidungsbefugnis und aktueller
Schulung kann am ehesten abgeschätzt werden, welche Person überhaupt infrage kommt.
M.A.T.
Eine aus meiner Sicht sehr verständliche jur. Darlegung hat ein
Fachverlag ohne Bezahlschranke im Netz.