Hallo, Herr Damm,
aus meiner Sicht ist eine allfällige F. bei der gesamten Beförderung mitzuführen und nicht erst ab der Pflichtstrecke. Egal, wo kontrolliert wird, wenn sie bei der Kontrolle nicht vorgelegt werden kann ist das ein Verstoß. Im Prinzip dasselbe wie bei Lasi - auch wenn auf der schnurgeraden BAB auf dem Parkplatz kontrolliert wird und die Serpentinen erst nach der BAB kommen ist ein Lasi-Verstoß ein Verstoß. Die Weiterfahrtuntersagung könnte evntl.auch erst ab Ausfahrt erfolgen, das machte das Beibringen der F. etwas einfacher.
Nachtrag: Und wäre ohne Risikoerhöhung machbar.
Gruß
M.A.T.
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 30.11.2024 19:14. Bearbeitungsgrund: Nachtrag