In der Bemerkung zu P801 steht drin:
"Die nach den Absätzen (1) und (2) zugelassenen Verpackungen dürfen eine Nettomasse von 400 kg überschreiten." D.h. die 400 kg max. gelten hier nicht, wenn die Kisten (die ja gar keinen Zulassungsschein brauchen) entsprechend stabil gebaut sind so wie das von Athi zitierte Beispiel.