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ADR-Abweisung #37704 05.11.2024 10:00
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Guten Morgen zusammen,

da ich erst seit kurzem das ADR auf meinem Nachttisch liegen habe, verlasse ich mich lieber auf Eure validen Antworten. wink

Als Betreiber einer chemisch-physikalischen Abfallbehandlungsanlage müssen selten, aber hin und wieder Anlieferungen aus den entsprechenden Gründen abgewiesen werden.

Ich frage jetzt "undercover", bin nicht wirklich mit dem Thema betraut ... es interessiert mich halt brennend ...

Welche rechtlichen und dokumentarischen Maßnahmen muss unsere Anlage ergreifen, um im Falle einer Abweisung einer Abfalllieferung nicht als (neuer) Abfallerzeuger zu gelten?

Danke für Eure Hilfe!

Liebe Grüße

Re: ADR-Abweisung [Re: J_T] #37705 05.11.2024 11:39
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Hallo,
soweit ich sehe sind die Begrifflichkeiten nach Abfallrecht im § 3 KrWG definiert. Danach sind Sie als Entsorger wohl weder Ersterzeuger noch Zweiterzeuger noch Besitzer. Deshalb wüßte ich nicht, wie Sie durch die Ablehnung einer Anlieferung in eine Erzeugerrolle fallen könnten.
Mit dem Gefahrgutrecht hat das prinzipiell nichts zu tun; wenn auch dort die Empfänger / Absender etc. ebenfalls fest definiert sind. Der Beförderungsvorgang wird durch die Annahmeverweigerung auch nicht abgeschlossen.
Wahrscheinlich gibt es in Ihrer Firma eine Geschäftsführung, die das mit Hilfe des Syndikus genau klären kann.
Gruß
M.A.T.

Nachtrag: eventuell sind die bestehenden Entsorgungsverträge auch relevant, falls also Ihre Firma als Absender und Entsorger für Kunden auftritt - bei gefährlichen Abfällen ist das keine unübliche Konstellation falls der Entsorger mehr Gefahrgutkenntnis als der Abfallerzeuger hat.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 05.11.2024 22:47. Bearbeitungsgrund: Nachtrag
Re: ADR-Abweisung [Re: M.A.T.] #37706 05.11.2024 14:18
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Da ja hier im Gefahrgutbereich gefragt wurde, wären auch eventuelle gefahrgutrelevante Pflichten zu prüfen, gerade, wenn der Abfall schon abgeladen war.

Re: ADR-Abweisung [Re: J_T] #37707 05.11.2024 16:56
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Moin, das ist ja mal eine spannende Frage. Wenn Ihr eine CP-Anlage betreibt, geht es ja vermutlich um gefährliche Abfälle, die über Entsorgungsnachweise bei euch angeliefert werden. Wenn der Begleitschein von euch als Entsorger signiert wurde, wäre aus meiner Sicht der Entsorgungsvorgang abgeschlossen und ihr wärt neuer Abfallerzeuger.
Darum würde ich sagen, erst kontrollieren, dann signieren.
Alle Aussagen ohne rechtliche Recherche! :-)


_________
Gruß
André
Re: ADR-Abweisung [Re: DJSMP] #37709 06.11.2024 07:39
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Moin zusammen,
vielen Dank für Eure Antworten! Sie decken sich mit meinen Ansätzen und meinem Bauchgefühl. Klar, sie ersetzen natürlich nicht eine weitere abfall- und gefahrgutrechtliche Recherche. wink

Grüße
JT

Zuletzt bearbeitet von J_T; 06.11.2024 08:25.
Re: ADR-Abweisung [Re: J_T] #37736 07.11.2024 11:24
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Guten Tag zusammen,

... meine Recherche führt mich leider nicht aus der "Dunkelheit" und ich möchte doch einige wichtige Aspekte bei uns beleuchten ...

Situation: die Annahme eines gefährlichen Abfallguts wird von unserer CP-Anlage abgelehnt. Wir dürfen das Medium aufgrund seiner Beschaffenheit nicht annehmen.
Außerdem ist das gefährliche Gut nicht entsprechend klassifiziert. Der Absender/Fahrzeugführer kann die "Mängel" nicht beheben. Die Anlieferung wird nun offiziell auf
dem Beförderungspapier/Begleitschein als "abgewiesen" erklärt, eine Empfängersignatur ist natürlich nicht erfolgt. Das Fahrzeug verlässt unser Gelände.


Welche Verantwortung tragen wir jetzt als Empfänger, wenn es außerhalb unseres Geländes zu einem Vorfall, etwa im Rahmen einer Kontrolle oder eines Unfalls, kommt?

Und ...

Hat es Auswirkungen auf unsere Verantwortlichkeiten, wenn wir dem Erzeuger oder Beförderer vor der Ausfahrt "netterweise" Unterstützung leisten, beispielsweise bei der
Klassifizierung oder der Ergänzung der Ausrüstung?


Nach meinem Verständnis, lt. § 20 der GGVSEB bzw. Abschnitt 1.4.2.3.2 des ADR, darf ich das Fahrzeug nur vom "Hof" lassen, wenn der "Mangel" behoben wurde. RICHTIG???

Ich wäre mehr als dankbar, wenn Sie einige valide Antworten und relevante Hinweise für mich hätten !!!

Viele Grüße
JT

Re: ADR-Abweisung [Re: J_T] #37738 07.11.2024 12:07
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Hallo, wie gesagt: die konkreten Verantwortlichkeiten lassen sich sicher ausschließlich auf der Grundlage der bestehenden Vertragsbeziehungen und der daraus folgenden "Rollen", die Ihre Firma einnimmt, klären. Eine einfache, allgemeingültige Antwort gibt es nicht. Wichtige Faktoren wurden in den Beiträgen der Kollegen schon genannt.
Falls Ihre Firma allerdings faktisch eine Rolle wie zb Klassifizierung wahrnimmt, auch ohne daß eine vertragliche Verpflichtung bestünde, dürfte eine Verantwortlichkeit später schwierig abzulehnen sein.
Gruß
M.A.T.

Re: ADR-Abweisung [Re: J_T] #37741 07.11.2024 13:27
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Hallo J_T,

hier werden wir keine allgemeingültige Aussage treffen können. Es kommt immer auf den Einzelfall daruf an und was die Beweisaufnahme in einem Gerichtsverfahren zu Tage fördert.

Wenn zwischendrin abgeladen wurde, dann bist du auf jeden Fall als Verlader dabei. Die restlichen Pflichten bedürfen einer Evaluierung im Einzelfall.

Und dann kommt es ja auch auf den Mangel an. Ein dokumentarischer Verstoß wiegt sicher nicht so schwer, wie beispielweise mangelhafte Ladungssicherung von Stückgut. Dann, bist du auch als Empfänger im Boot, wenn du die Annahme verweigerst und ihn so wieder auf die Straße lässt. Dann hast du mindestens gegen die allgemeinen Sicherheitspflichten in §4 GGVSEB verstoßen.

Re: ADR-Abweisung [Re: DJSMP] #37747 07.11.2024 14:22
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Hallo,

die "Nichtabweisung" in Bezug auf § 4 GGVSEB kann ich absolut nachvollziehen. Danke Dir!

Mir geht's ganz profan darum ... der Saugwagen befindet sich auf unserer Anlage ... Abfall wird analysiert und kann nicht angenommen werden, Medium passt nicht für unsere Anlage.
Das Medium bleibt immer im Fahrzeug! Transport wird abgewiesen ... Fahrzeug fährt wieder vollbeladen vom Hof → abfallrechtlich völlig "Okay" nach KrWG ... das weiß ich jetzt. wink

Aaaaaber ... der Abfall entpuppt sich als gefährlich!!! Das Wissen, dass eine Fahrzeug-Kennzeichnung nach ADR jetzt zwingend ist, ergibt sich aus dem Ergebnis unserer Laboranalyse.

Verstoßen wir mit, nach § 4 GGVSEB oder § 20 (2) oder § ??? , wenn wir uns "still" verhalten und das Fahrzeug ohne Kennzeichnung vom Hof lassen?


Tschuldigung, wenn ich nerve ... aber Ihr seid die Profis! wink

Danke !!!

Re: ADR-Abweisung [Re: J_T] #37748 07.11.2024 14:32
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Dann greift m.E. § 4 GGVSEB und zumindest sollte der Absender / Abfallerzeuger informiert werden. Daß ein Fz. legal auf dem Hof zurückgehalten werden darf bezweifle ich angesichts des staatl. Gewaltmonopols; mehr als ein Hinweis an den Fahrer wäre m.E. übergriffig.
M.A.T.


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