Hallo, mit dem ADR 2023 gibt es im Bezug der Kennzeichnung des Sicherheitsventils für Tanks für entzündbare verflüssigte Gase eine neu Festlegung, aus diesem Grund wurde der Absatz 6.8.3.2.9 neu gefasst bzw. es wurden Absätze neu aufgenommen.
Im Absatz 6.8.3.2.9.6.1 steht: "Tanks, die in Übereinstimmung mit den Absätzen 6.8.3.2.9.1 bis 6.8.3.2.9.5 mit Sicherheitsventilen ausgerüstet sind, müssen mit dem in den Absätzen 6.8.3.2.9.6.3 bis 6.8.3.2.9.6.6 festgelegten Kennzeichen versehen sein."
Ich habe mal eine Datei mit einem Beispiel für die Kennzeichnung angehangen.
Grüß Gott, die Änderungsverordnung 23 zum RID wurde am 7.11 im BGBl. II verkündet, als Anlageband mit 193 Seiten; Deutsch ab S. 96. ADR und ADN dürften demnächst folgen. Gruß M.A.T.
Re: Neu 6.8.3.2.9 Sicherheitsventile ADR 2023
[Re: Gerald]
#3766025.10.202412:00
Hallo, vom 22.10.2024 bis 23.10.2024 fand ja in Leipzig die Fuel & Gas Logistics (nachfolger der PetroTrans Kassel) und parallel dazu die GGS – Fachmesse Gefahrgut // Gefahrstoff in Leipzig statt. Ich habe diese Messe besucht, und konnte dabei verschiedene Bilder für meine Ausbildungsunterlagen machen.
Hier eine Folie mit Bildern von einem Tanksattelanhänger mit der Kennzeichnung "SV", die orange Tafel mit der Kemlerzahl habe ich selbst eingebaut, da diese auf dem Tanksattelanhänger leer war, ist ja klar, weil kein Gas im Tank.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Neu 6.8.3.2.9 Sicherheitsventile ADR 2023
[Re: Gerald]
#3774607.11.202414:20
Hallo, hier stehen zum Sicherheitsventil-Kennzeichen: Interpretation noch ein paar Informationen, und im ADR 2027 Unterabschnitt 6.8.3.2 wird angestrebt eine Umzustrukturierung vorzunehmen, damit es für den Anwender eindeutiger geregelt ist.