Hallo,
Ja, manchmal kommt es anders, als man denkt!
Was im ADR in den Begriffen steht, muss nicht mit deutschem Recht übereinstimmen. Und wir sprechen ja auch nicht über das internationale Übereinkommen ADR sondern über die deutsche Verordnung GbV.
Da muss ich Dir leider wiedersprechen, den in regelmäßigen Abständen wird im Bundesgesetzblatt Teil II, die Änderung der Anlagen A und B zum ADR-Übereinkommen veröffentlicht. Und in der
29. ADR-Änderungsverordnung – 29. ADRÄndV im Artikel 2 und 3, dass Anlagen A und B in Deutschland zur Anwendung kommt!
Über die GGVSEB Anlage 2
"Einschränkungen aus Gründen der Sicherheit der Beförderung gefährlicher Güter zu den Teilen 1 bis 9 des ADR ....." werden Einschränkungen für Deutschland geltend gemacht.