Hallo Tobi,
V2(1) "Die Versandstücke dürfen nur in Fahrzeuge EX/II oder EX/III, die den jeweiligen Vorschriften des Teils 9 entsprechen verladen werden........"
Genau so ist es, außer bei UN 0336 (1.4G) wo die Sondervorschrift 651 greift, es geht um Feuerwerkskörper, denn sonst könnte man diese Feuerwerkskörper 1.4G nicht mit einem Fahrzeuge, welche nicht EX/II oder EX/III sind, befördern, außen diesem Grund wird die NEM reduziert.
wenn die NEM je Beförderungseinheit nicht höher als 4000kg, vorausgesetzt die NEM je Fahrzeug ist nicht höher als 3000kg"
Es geht also
nicht um den Container als sollches sondern um die
Beförderungseinheit!!! Und so ganz nebenbei, ich kann auch nicht auf einem Sattelanhänger zwei 20 Fuß-Container stellen, wenn z.b. der Unterabschnitt 7.5.2.2 zu beachten ist!
Nachtrag:
Sieh mal unter Abschnitt 1.2.1 unter "Beförderungseinheit" bzw. "Fahrzeug" nach, dass hilft Dir bestimmt weiter, vor allen Dingen im Bezug Fahrzeug und der NEM 3000kg!!!