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Unterlegkeil bei Gefahrguttransporten Mindermenge #37301 16.08.2024 14:56
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MaxiFey Offline OP
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Guten Tag zusammen,

wir haben bei uns in der Firma öfters Transporte (Abholungen), die unter den Punkt ADR 1.1.3.6 "Mindermenge" fallen. Dies meistens durch Sprinter, welche unter 3,5 Tonnen haben.
Verlangt das Gefahrgutrecht hier einen Unterlegkeil bei solchen Fahrzeugen und ab wie vielen Tonnen wird dieser gefordert?

Bei Transporten über 1000 Punkten wird ja pro Beförderungseinheit ein Keil benötigt.

Können Sie mir vielleicht eine Antwort mit bindender Rechtsquelle nennen?

Danke und Vg
Maxi

Zuletzt bearbeitet von MaxiFey; 16.08.2024 14:58.
Re: Unterlegkeil bei Gefahrguttransporten Mindermenge [Re: MaxiFey] #37302 16.08.2024 15:08
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M.A.T. Online
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Hallo, die Kette ist 1.1.3.6.2, der 6. Spiegelstrich i.V.m. 8.1.5.2. des ADR.
Den Ausdruck "Mindermenge" würde ich in diesem Zusammenhang vermeiden und stattdessen von "begrenzte Menge?" sprechen oder wie es die Vorschrift macht. Aus gefahrgutrechtlicher Sicht spielt das zGG hier keine Rolle, Sie sollten allerdings das allgemeine Straßenverkehrsrecht und seine Ausrüstungsvorschriften beachten; dort liegt die Grenze bei 4 to. Falls ein Keil mitgeführt wird muß der für die Reifengröße und Fz-Gewicht geeignet sein.
Unabhängig davon halte ich die Ausrüstung mit einem Keil unabhängig vom zGG oder GG-Recht für sinnvoll. Die paar € sollten ja kein Problem sein. Dies je Fahrzeug und nicht je Beförderungseinheit, wie Sie schreiben.
Gruß
M.A.T.

Re: Unterlegkeil bei Gefahrguttransporten Mindermenge [Re: MaxiFey] #37303 16.08.2024 15:23
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Gerald Offline
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Hallo
Antwort auf
die unter den Punkt ADR 1.1.3.6 "Mindermenge" fallen.


Diese Definition ist für mich etwas ungenau, im ADR steht "Freistellung in Zusammenhang mit Mengen,..." bzw. " reden wir von der "1000 Punkte Regel", hat auch M.A.T. in seinem Beitrag so ähnlich geschrieben.

Antwort auf
Können Sie mir vielleicht eine Antwort mit bindender Rechtsquelle nennen?


Sieh aber mal in die DGUV Vorschrift 70 in den § 37 (2), wo steht: "Beim Be- und Entladen von Fahrzeugen muss sichergestellt werden, dass diese nicht fortrollen, kippen oder umstürzen können.", dass hat also nichts mit dem Gewicht bzw. einer Freistellung nach ADR zu tun, es muss immer ein Unterlegkeil pro Fahrzeug sein. Und da steht, Be- und Entladen, dass es in der Praxis vielleicht nicht immer eingehalten wird, mag ja sein, aber an den meisten Ladestellen schon!

Da geht vielleicht dann das Tor nicht hoch, oder es kommt keiner raus u.ä., wenn kein Unterlegkeil liegt.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Unterlegkeil bei Gefahrguttransporten Mindermenge [Re: M.A.T.] #37304 16.08.2024 15:29
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Gerald Offline
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Hallo M.A.T.,
Antwort auf
die Kette ist 1.1.3.6.2, der 6. Spiegelstrich i.V.m. 8.1.5.2. des ADR.


Da muss ich Ihnen leider wiedersprechen, denn in Absatz 1.1.3.6.2 steht: .... ohne dass nachfolgende Vorschriften anzuwenden sind:
...
Teil 8 mit Ausnahme, und hier wird nicht auf Unterabschnitt 8.1.5.2 verwiesen!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Unterlegkeil bei Gefahrguttransporten Mindermenge [Re: Gerald] #37305 16.08.2024 15:29
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Hallo, Gerald, die UV spricht allerdings bei der Ausrüstungspflicht (aus meiner Sicht leider) auch nur von 4+ to, so daß formal für nen Sprinter das nicht gilt. Ich bin aber vollkommen Ihrer Meinung, daß trotzdem ein Keil dabeisein sollte - gerade wegen möglicher Anforderungen von Geschäftspartnern.
Gruß
M.A.T.

Re: Unterlegkeil bei Gefahrguttransporten Mindermenge [Re: Gerald] #37306 16.08.2024 15:32
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Hallo, Gerald,
eben, und darum ist dieser Teil von 8 nicht geltend. Es heißt ja im Spiegelstrich "mit Ausnahme"; was dahinter steht gilt also trotzdem. Da ist der Keil aber nicht dabei, oder? Auf die Schlußfolgerung, daß es nicht gilt, kommt der Frager sicher beim Lesen der Quelle selbst.
Gruß
M.A.T.

Re: Unterlegkeil bei Gefahrguttransporten Mindermenge [Re: M.A.T.] #37307 16.08.2024 15:37
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Gerald Offline
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Hallo M.A.T.
Antwort auf
Es heißt ja im Spiegelstrich "mit Ausnahme"; was dahinter steht gilt also trotzdem.


Stimmt, aber leider wird der Unteranschnitt 8.1.5.2 nicht genannt, der Unterabschnitt 8.1.4.2 bis 8.1.4.5 aber schon, welcher dann auch beachtet werden muss.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Unterlegkeil bei Gefahrguttransporten Mindermenge [Re: Gerald] #37308 16.08.2024 15:39
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Gerald, nicht anderes meine ich (ich schrieb ja "nicht geltend"); und die F-Löscher haben mit der Frage ja nichts zu tun. Dem Frager sollte aber das Erfolgserlebnis, es selbst zu lesen, nicht abgenommen werden, drum habe ich nur die Quelle angegeben.
Gruß
M.A.T.

Re: Unterlegkeil bei Gefahrguttransporten Mindermenge [Re: M.A.T.] #37313 16.08.2024 18:24
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Claudi Offline
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Wir sollten doch bei 1.1.3.6 ADR nicht von begrenzter Menge sprechen, das ist Kapitel 3.4.

1.1.3.6 ADR ist halt 1.1.3.6 ADR, 1000-Punkte-Regel, Freistellung bis 100 Punkte, meinetwegen eine (von mehreren) Kleinmengenregelungen.

Wie schon beantwortet wurde: nein, man braucht nach ADR keinen Unterlegkeil, da der in 8.1.5.2 ADR genannt ist, aber 8.1.5.2 ADR in 1.1.3.6.2 ADR ausgenommen ist.

Ob ein Unterlegkeil sinnvoll und nützlich ist, nach Arbeitsschutzüberlegungen, ist eine andere Frage.
Das ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers, der die Sprinter einsetzt (Fuhrunternehmer/ Beförderer) oder des Verladers bzgl. der Arbeitssicherheit bei der Verladung - als Hausregelung: bei uns müssen alle Fahrzeuge, die zum Laden kommen, folgendes mitbringen und anbringen...

Als Verlader interessiert mich nicht, was der Beförderer an internen Regelungen getroffen hat. Da interessiert mich, was die Hausregeln besagen, weil es sonst intern Ärger gibt, wenn man auf deren Einhaltung nicht achtet.


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