Privater Versand von leeren Co² Flaschen
#37201
01.08.2024 10:26
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eMTy
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Guten Morgen,
mein name ist Marco und ich bin neu. Vielen Dank für die Aufnahme. Ich bin in unserem Unternehmen als Gefahrgutbeauftragter tätig und wickle überwiegend nur IMDG Versand ab.
Nun habe ich mal eine Frage, welche aus meinem privaten Bereich kommt. Ich hoffe, mir muss als Gefahrgutsachverständiger diese Frage nicht peinlich sein: Ich verkaufe privat einen Wassersprudler, bei dem zwei komplett geleerte Co² Flaschen beiliegen. Ein Interessent hat nach Versand gefragt und ich muss wirklich sagen... Ich kann diese Frage nicht beantworten.
Kann ich diese beiden leeren CO² Flaschen einfach in ein Paket beilegen und ohne Kommentar raus schicken? Oder muss ich das bei dem Paketdienst anmelden? Ein Anruf bei DHL hat mir auch nicht weiterhelfen können, weil sie sagen, dass sie pauschal keine leeren Flaschen transportieren.
Vielleicht finde ich hier ein paar Klarheiten auf das Thema. Vielen Dank vorab.
Gruß Marco
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Re: Privater Versand von leeren Co² Flaschen
[Re: eMTy]
#37202
01.08.2024 11:12
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JanRo
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Moin und willkommen im Forum! Da der Versand vollständig privat abläuft, denke ich, ist 1.1.3.1 anwendbar. Demnach ist die Beförderung von den Vorschriften unter Privatpersonen freigestellt, wenn es sich um einzelhandelsgerecht abgepackte Güter zum persönlichen oder häuslichen Gebrauch (oder Freizeit, Sport,...) handelt. Voraussetzung ist aber, dass diese entsprechend so verpackt werden, dass unter normalen Bedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindert wird. Ich denke, dass diese Vorschrift hier passt. Allerdings sehe ich Hier, dass die DHL sowas eigentlich mitnehmen würde.
Zuletzt bearbeitet von JanRo; 01.08.2024 11:15.
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Re: Privater Versand von leeren Co² Flaschen
[Re: JanRo]
#37203
01.08.2024 11:28
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M.A.T.
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Hallo, und willkommen. Ich muß leider widersprechen: die Verbraucherfreistellung greift m.E. hier nicht, wenn der Versand von einem Paketdienstleister durchgeführt wird. Es heißt in 1.1.3.1 ganz klar: ... die von Privatpersonen durchgeführt werden..." DHL oder andere sind keine Privatpersonen, also gilt das ADR plus die Bestimmungen von DHL, auf die der Kollege schon hingewiesen hat. Ob evtl. durch SV oder nach 1.1.3.2 noch Erleichterungen möglich können Sie natürlich noch prüfen. Wenn allerdings die Flaschen geleert und drucklos sind ist es überhaupt kein Gefahrgut mehr, sollte dann aber mit dem Dienstleister vorab geklärt werden. Viel Erfolg und Gruß M.A.T.
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Re: Privater Versand von leeren Co² Flaschen
[Re: eMTy]
#37205
01.08.2024 12:28
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Gerald
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Hallo Marco, also die Anwort von JanRo geht leider auf keinen Fall, und M.A.T. hat auf eine Sondervorschrift getippt. Es handelt soch ja um UN 1013 Kohlendioxid und da gibt es nach Tabelle 3.2.1 in Spalte 6 den Eintrag "653" und somit kannst Du diese Sondervorschrift nutzen, aber nur noch bis 31.1.2.2024, denn im ADR 2025 wird diese Sondervorschrift gestrichen, man könnte noch die allgemeine Übergangszeit nach ADR 2025 bis 30.06.2025 nutzen. Die Sondervorschrift 406 kommt dafür neu. Sieh mal in meinem Beitrag nach, da habe ich eine Datei angehangen.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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