In unserem Bundesland gibt es eine Richtlinie bzw. ein Merkblatt im Bezug auf Abfalltransport auf der Straße.
Hier der entsprechende Link:
ADR Abfalltransport auf der Straße Österreich https://www.salzburg.gv.at/umweltnaturwasser_/Documents/Umwelt/Abfall-ADR-2023-02.pdf
Bei Klärschlamm wird man unterscheiden müssen, um welche Schlüsselnummer es sich handelt. Kommunale Klärschlämme sind bei uns 94501 (94501 - anaerob stabilisierter Schlamm (Faulschlamm)).
Diese sind bei uns kein Gefahrgut auf der Straße. Die europäische Schlüsselnummer weiß ich jetzt nicht.
Wenn die Klärschlämme aus einer CPO kommen haben sie Ölanteile dabei und haben bei uns die Schlüsselnummer 94801 - Schlamm aus der Abwasserbehandlung, mit gefährlichen Inhalts.
Dieser Schlamm ist zwar abfallrechtlich gefährlicher Abfall, aber auf der Straße im ADR bei uns ebenfalls kein Gefahrgut weil er sich aus Inhalten der Schlüsselnummern 54701 und 54702 zusammen setzt.
Der Ersteller der Datei tritt bei uns zum Teil mit den fachkundigen Polizeiorganen vor Ort auf der Straße auch als fachkundiger Experte auf und darf Gebinde öffnen um Einstufungen vor Ort zu kontrollieren.
Er hat umfassendes Wissen und Praxisnähe, weil er früher selbst in der Branche gearbeitet hatte. Er ist dadurch in ganz Österreich führend in diesem Bereich.