wir müssen in unserer Firma einen Dieseltank mit 400 Liter als Kraftstoffreservoir aufstellen. Die Vorgehensweise beim Aufstellen kann ich aus der TRGS 509 entnehmen. Kennt ihr noch weitere zu beachtende Regeln?
Soll der Behälter auch befüllt befördert werden können (öffentl. Straße)? Dann zwingend einen Behälter mit Zulassung als IBC besorgen und alle 2,5 Jahre einer Inspektion unterziehen und entsprechend bezetteln etc. Soll keine Beförderung im befüllten Zustand erfolgen, ist kein IBC erforderlich (aber natürlich trotzdem eine gute Art von Behälter), da es für die Beförderung leerer ungereinigter Lagertanks für u.a. Diesel eine Freistellung (1.1.3.1 f) ADR).
Das Merkblatt im Anhang dürfte auch nützlich sein - ggf. gibt es auch eine ähnl. aktuelle Version aus der euch betreffenden Region, aber die Inhalte werden sich mWn nicht unterscheiden.
@Claudi hat schon ein entsprechendes Merkblatt aus RLP gepostet, für NRW gibt es auch entsprechende Regelungen, es gilt Landesrecht (zuständig: MUNLV.NRW) Es lohnt in jedem Fall auch ein Blick in die TRwS 781 Tankstellen für Kraftfahrzeuge. Und bitte prüfen, ob der Dieseltank eine bauaufsichtliche Zulassung (DiBT-Zulassung benötigt).
Zuletzt bearbeitet von UBurkhard; 27.12.202311:55.
Soll der Behälter auch befüllt befördert werden können (öffentl. Straße)? Dann zwingend einen Behälter mit Zulassung als IBC besorgen und alle 2,5 Jahre einer Inspektion unterziehen und entsprechend bezetteln etc. Soll keine Beförderung im befüllten Zustand erfolgen, ist kein IBC erforderlich (aber natürlich trotzdem eine gute Art von Behälter), da es für die Beförderung leerer ungereinigter Lagertanks für u.a. Diesel eine Freistellung (1.1.3.1 f) ADR).
Das Merkblatt im Anhang dürfte auch nützlich sein - ggf. gibt es auch eine ähnl. aktuelle Version aus der euch betreffenden Region, aber die Inhalte werden sich mWn nicht unterscheiden.
Weil wir ja grad so brainstormen: auch an den Arbeitsschutz denken: Gefährdungsbeurteilung (dazu gehört ja auch, aber nicht ausschließlich, die ganze rechtliche Seite, die hier schon gesammelt wurde), dokumentieren, Gefahrstoffverzeichnis, Schulung/ Unterweisung, Betriebsanweisung etc.
Man kann auch die Behörden vor Ort (untere Wasserbehörde, Gewerbeaufsicht) mit ins Boot holen und fragen, ob es aus deren Sicht noch was zu beachten gibt. Ich habe Behörden durchaus als unterstützend erlebt (nicht immer alle!). Aber viele helfen gern weiter, es richtig zu machen und wollen nicht erst dazu kommen, wenn es Probleme gibt.