Hallo Peter,
Die gebrauchten Löschmittelbehälter sollen zu dem Lieferanten in die Schweiz zurück.
In Deutschland würde die RSEB Ziffer 1-13 bei Nutzung des Absatzes 1.1.3.6.3 1. Anstrich greifen, wie das in der Schweiz ist, müsstest Du mit dem Empfänger in der Schweiz noch abklären.
Die beschädigten zu einem Entsorger. Ich finde diesbezüglich nichts in der Literatur.
Hier könnte man nach Absatz 5.4.1.1.3 verfahren, aber besser wäre es über
Bergedruckgefäße (Unterabschnitt 4.1.1.20 bzw. Absatz 5.4.1.1.5) zu gehen, da bist Du auf der sicheren Seite.