Bei meiner Anfrage ging es damals um Verpackungen für Feuerwerkskörper (ich hänge mal ein Bild an), und die BAM ist der Meinung, dass das gleiche Klebeband, wie in der Zulassung steht genutzt werden muss. Ich habe dann geschrieben, dass wenn Feuerwerkskörper zurückgeliefert werden müssen, der gleiche Kiste genommen werden muss, da dies dem Sprengstoffrecht und Gefahrgutrecht entspricht. Nicht umsonst steht von außen und innen ein Hinweis drauf. Und ich gehe mal nicht davon aus, dass der Supermarkt, KEP u.ä. in die Zulassung für die Kiste bei der Auswahl des Klebebands sieht. Und mir wäre es auf jeden Fall lieber, wenn die Kiste genommen wird und nicht irgendeine andere Kiste z.b. Bananenkarton u.ä., wie es schon in der Vergangenheit vorgekommen ist. Das habe ich auch den Mitarbeiter der BAM noch mal geschrieben.
Das ist auch vollkommen unstrittig, dass das gleiche (oder vergleichbare) Klebeband genutzt werden muss. Über die Praxis brauchen wir nicht sprechen. Aber wenn ich mir den Run auf meinen Lidl am 28.12. so anschaue... Da muss sowieso nichts zurück geschickt werden :-)
Re: Gefahrgutverpackung Kiste aus Pappe
[Re: Claudi]
#3623205.01.202408:33
Für diesen konkreten Fall: als was sind diese Aerosolgeneratoren überhaupt klassifiziert?
Sprach er nicht von UN 3268?. Aber die Amerikaner haben früher auch unter Klasse 2 eingestuft. Wie schon geschrieben: Der Prüfbericht vom 6c-Test muss vorliegen. Vorher ist keine Einstufung in UN 3268 möglich!
Re: Gefahrgutverpackung Kiste aus Pappe
[Re: DJSMP]
#3623509.01.202415:15
vielen Dank für die interessante Diskussion und Informationen. Ich lade mal die Einstufung der BAM hoch. Vielleicht gibt das noch mehr Info für die Gefahrgut-Foristen.
vielen Dank für die interessante Diskussion und Informationen. Ich lade mal die Einstufung der BAM hoch. Vielleicht gibt das noch mehr Info für die Gefahrgut-Foristen.
Grüße
Peter
Das ist, vorausgesetzt die Teile passen zum Bericht, die Bestätigung, dass in Klasse 9, UN 3268 eingestuft werden kann.
Bezüglich der Verpackung gilt der Prüfbericht der Verpackung und der Prüfbericht des 6c Tests. Die BAM hat hier nur die wichtigsten Dinge wie Pappkiste und Innenverpackung übernommen. Weder weisst du, wieviele Teile pro Kiste rein dürfen, noch wie es genau verpackt werden muss.
Re: Gefahrgutverpackung Kiste aus Pappe
[Re: DJSMP]
#3624211.01.202407:44
habe jetzt noch ein Statement des DOT erhalten, das ich gerne zur Verfügung stelle.
Grüße
Peter
Ich lese das Dokument als eine Beantwortung von Anfragen von Mr. Ferguson (wahrscheinlich Lobbyist eines Unternehmens). Das entbindet dich nicht davon, die Prüfberichte zu haben. In diesem Schreiben wird meiner Meinung nach gesagt: Kein anderes Klebeband ohne erneuten test.
Antwort 1: Kein anderes Klebeband ohne erneuten Test.
Re: Gefahrgutverpackung Kiste aus Pappe
[Re: DJSMP]
#3671730.04.202409:49
sorry, wenn ich das Thema UN 3268, Klasse 9 nochmal aufnehme. Aber ich habe eine weitere Frage: Wie sieht es aus mit gebrauchten Löschmittelbehältern aus, die noch nicht ausgelöst haben, respektive was ist mit beschädigten Löschmittelbehältern? Die gebrauchten Löschmittelbehälter sollen zu dem Lieferanten in die Schweiz zurück. Die beschädigten zu einem Entsorger. Ich finde diesbezüglich nichts in der Literatur.