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Re: Gefahrgutverpackung Kiste aus Pappe [Re: Michael] #36194 21.12.2023 10:51
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Claudi Offline
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Das ist doch eine sehr theoretische Diskussion. Wann würde das relevant? Wenn ein über-übereinfriger Kontrolleur sonst nichts findet und es versucht, darüber einen Verstoß als Ordnungswidrigkeit (jetzt aus deutscher Sicht gesprochen) durchzukriegen.
Oder:
Wenn etwas passiert (Unfall), es ein Strafverfahren gibt und bei Ermittlungen der Verdacht besteht, dass aufgrund der erneuten Verklebung der 4G-Kiste ein Schaden eingetreten ist, der bei Verwendung einer neuen Kiste nicht passiert wäre.

Wenn Kisten entlang der Schlitze geöffnet werden, d.h. nur das Klebeband zerschnitten wird, nicht die Pappe, dann ist die Kiste selbst weiter unbeschädigt. Wenn dann zum erneuten Verschluss ein Klebeband und eine Verklebung verwendet wird, welche des Zulassung entsprechen, ist das doch sicher.
Klebeband klebt auf Klebeband nicht mehr so gut wie auf Pappe? In welchem Grenzbereich der Belastung des Versandstückes würde man sich bewegen, wenn da eine ggf. minimal reduzierte Klebkraft den Ausschlag gibt?
Es kann sich, gerade wenn es immer wiederkehrende Produktionsabläufe sind, lohnen, die erneute Verklebung zu testen, z. B. nochmal ne Fallprüfung zu machen oder die Klebkraft Pappe-Klebeband und Klebeband auf Klebeband prüfen zu lassen um einen Nachweis zu haben, warum man eine erneute Verklebung als statthaft ansieht.

Wenn man statt vorgeschriebenem faserverstärktem Klebeband normales Paketband oder was eigenes mit Firmenlogo nutzt - klar, kein korrekter Verschluss. Das kann beanstandet werden oder sogar ernste Probleme bringen, wenn die Kisten aufgehen.

Re: Gefahrgutverpackung Kiste aus Pappe [Re: Der Schwarzwälder] #36195 21.12.2023 10:59
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Gerald Offline
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Hallo Peter,
Antwort auf
Dann wird dieser Gegenstand wieder in die Originalverpackung eingesetzt und mit einem Klebeband mit Firmenlogo verschlossen.


Tut mir ja leid, aber genau hier besteht das Problem!! Klar will ich kein Erbsenzähler sein, und es kommt bestimmt auch auf die kontrollierende Behörde an. Aber ich würde mal prüfen, was in der Zulassung im Bezug des Klebebands steht und dann einen Hinweis an die Mitarbeiter in der Schweiz geben.

Ich hatte in meinem Beitrag von 20.12.2023 die Antwort von der BAM geschrieben, und der zweite Satz lautete: "Um bei Ihrem Beispiel zu bleiben, wurde die Verpackung mit einem faserverstärkten Klebeband verschlossen – kann man nicht behaupten, dass die der Verschluss mittels eines „Tesafilms“ dann vorschriftenkonform oder zumindest ausreichend sicher ist. Wenn man berücksichtigt, wie Pappkisten behandelt/geöffnet werden, ist eine rechtskonforme Wiederverwendung zweifelhaft."

Bei meiner Anfrage ging es damals um Verpackungen für Feuerwerkskörper (ich hänge mal ein Bild an), und die BAM ist der Meinung, dass das gleiche Klebeband, wie in der Zulassung steht genutzt werden muss. Ich habe dann geschrieben, dass wenn Feuerwerkskörper zurückgeliefert werden müssen, der gleiche Kiste genommen werden muss, da dies dem Sprengstoffrecht und Gefahrgutrecht entspricht. Nicht umsonst steht von außen und innen ein Hinweis drauf. Und ich gehe mal nicht davon aus, dass der Supermarkt, KEP u.ä. in die Zulassung für die Kiste bei der Auswahl des Klebebands sieht. Und mir wäre es auf jeden Fall lieber, wenn die Kiste genommen wird und nicht irgendeine andere Kiste z.b. Bananenkarton u.ä., wie es schon in der Vergangenheit vorgekommen ist. Das habe ich auch den Mitarbeiter der BAM noch mal geschrieben.

Anhänge IMG_0131.JPG

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Gefahrgutverpackung Kiste aus Pappe [Re: Claudi] #36196 21.12.2023 10:59
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Michael Offline
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Ich gebe Dir da recht, aber dem Kontrolleur wird es in diesem Fall leicht gemacht, wenn auf einem amerikanischen Karton eine Verklebung der Spedition "XY, Dinkelbüttel" zu finden wäre.

Genau so theoretisch ist aber auch der Gedanke, dass jeder Karton sauber aufgetrennt wird, ohne diesen zu Beschädigen. Darauf fahren die Kontrolleure dann Entgültig ab.

Um noch theoretischer zu werden: Was wäre wenn so ein Karton wieder zurück in die USA geht (Reklamation/Retoure), was sagt dann der Checker und wie reagiert der Versender, der den empfangenen Originalkarton zurück geschickt hat?

Re: Gefahrgutverpackung Kiste aus Pappe [Re: Gerald] #36198 21.12.2023 11:29
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M.A.T. Offline
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Hallo, ehrlich gesagt, für die Praxis sehe ich es genauso wie Gerald hier:
Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Und mir wäre es auf jeden Fall lieber, wenn die Kiste genommen wird und nicht irgendeine andere Kiste z.b. Bananenkarton u.ä., wie es schon in der Vergangenheit vorgekommen ist. Das habe ich auch den Mitarbeiter der BAM noch mal geschrieben.

Gruß
M.A.T.

Re: Gefahrgutverpackung Kiste aus Pappe [Re: M.A.T.] #36203 21.12.2023 15:10
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Hallo zusammen,

so lange der Karton noch ausreichend widerstandsfähig ist und keine Beschädigungen aufweist, dürfen diese auf jeden Fall wiederverwendet werden.

In den Zulassungsbescheinigungen auf die Verwendbarkeit des Klebebandes sehe ich eher das Problem. Dieses steht dort in der Regel nicht, sondern nur in den Zulassungsberichten, welche wiederum von den Hersteller angefordert werden müssten.
Ob diese herausgegeben werden, weiß man auch nicht immer. Zudem die Qualität der Zulassungsberichte aus den USA eine andere als bei unserer Zulassungsstellen ist.

Bei gleich oder höherwertigeren Klebebändern, sehe ich absolut kein Problem die Kartons wiederzuverwenden.
Zu beachten ist aber gerade im Karton Bereich, dass diese Feuchtigkeit in der Lagerung und dem Transport ausgesetzt sind. Eine solche Beanspruchung erkennt man als Leihe nicht unbedingt.
Auch hier geben Hersteller zur Verwendbarkeit der Wellpappen raus. Beschichtete Wellpappe ist natürlich langlebiger.

Ohne das man das vor Ort sieht, ist eine Beurteilung pauschal immer schwierig. Im Zweifelsfall bin ich immer für neue Kartons. Diese kosten ja nicht die Welt.

Kirche im Dorf, oder Bananenkiste im Lager??? Das ist hier die Frage.

Gibt es auch aussagekräftige Fotos dazu?

Zuletzt bearbeitet von DIBA1898; 21.12.2023 16:23.
Re: Gefahrgutverpackung Kiste aus Pappe [Re: Gerald] #36207 22.12.2023 10:48
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Claudi Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Gerald
"Um bei Ihrem Beispiel zu bleiben, wurde die Verpackung mit einem faserverstärkten Klebeband verschlossen – kann man nicht behaupten, dass die der Verschluss mittels eines „Tesafilms“ dann vorschriftenkonform oder zumindest ausreichend sicher ist. Wenn man berücksichtigt, wie Pappkisten behandelt/geöffnet werden, ist eine rechtskonforme Wiederverwendung zweifelhaft."


Wenn man ganz korrekt ist, bestehen hier ja keine Zweifel. Es muss theoretisch mindestens ein Klebeband verwendet werden wie in der Zulassung beschrieben. Das muss übrigens nicht zwingend faserverstärkt sein. Ich habe eine Firma betreut, die ihre 4G-Kisten mt Firmenklebeband haben abnehmen lassen.
Praktisch kann das vor Ort keine Aufsichtsbehörde kontrollieren und bisher hatte ich nie Fälle, wo das zur Diskussion stand. Ja, theoretisch muss der Verpacker Kenntnis über das erforderliche Klebeband haben und dieses verwenden.

Wenn faserverstärkt gefordert ist, geht nicht Normalo-Paketband.

kA wie andere Leute Pappkisten öffnen, aber gerade wenn Kisten wiederverwenden werden sollen, kann man leicht schulen/ unterweisen, dass eben nur an den Stellen das Klebeband aufgeschnitten werden soll und nicht die Pappe. Außerdem ist es doch viel einfacher, relativ dünnes Klebeband zu zerschneiden als dicke 4G-Wellpapp-Lagen...
Aus dem Einzelhandel kann ich bestätigen, dass bei Feuerwerk die Anweisung ist: Originalkartons vorsichtig öffnen, ordentlich aufbewahren und zur Rückführung der nicht verkauften Ware benutzen. Die muss nämlich ziemlich zeitnah wieder raus aus den Märkten und frische 4G-Kartons hat der mir bekannte Discounter definitiv nicht.

Weitere Probleme: es kommt sicher nicht selten vor, dass der Erstverpacker schon nicht das richtige Klebeband benutzt. D.h. der Zweitnutzende weiß nicht, ob er alles richtg macht, wenn er gleich aussehendes Klebeband benutzt. Ja, er müsste sich die Zulassungsunterlagen besorgen, das geht quasi nicht, also doch frische Kartons... das hat aber, wie hier schon diskutiert, Nachteile.
Im Zweifel macht man mit faserverstärktem Klebeband ja nix falsch.
Aber: grade bei Feuerwerk sind die Kartons mitunter eng bzw. nah am Rand bedruckt (Gefahrzettel, Bauartcodierung, UN-Nummer, PSN Feuerwerkskörper - das darf bei der Wiederverwendung nicht überdeckt werden, sondern muss sichtbar bleiben. Das geht nur mit transparentem Klebeband, nicht mit faserverstärktem...

Aber nochmal die ketzerische Frage:

Besteht denn ein Problem, dass Klebebänder versagen und deswegen GG-Kartons sich öffnen? Sind deswegen Unfälle eingetreten? Gab es Probleme mit Behörden/ Checkern deswegen? Oder ist das gerade eine eher akademische Diskussion?

Re: Gefahrgutverpackung Kiste aus Pappe [Re: Claudi] #36208 22.12.2023 11:57
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Hallo zusammen,

ich lade mal die Verpackungsspezifikation und eine Beschreibung des Klebebandes hoch.

Grüße

Peter

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Re: Gefahrgutverpackung Kiste aus Pappe [Re: Der Schwarzwälder] #36209 22.12.2023 11:58
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und jetzt noch die Beschreibung des Klebebandes

Wünsche Allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Neue Jahr

Grüße

Peter

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Re: Gefahrgutverpackung Kiste aus Pappe [Re: Der Schwarzwälder] #36210 22.12.2023 13:36
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Für diesen konkreten Fall: als was sind diese Aerosolgeneratoren überhaupt klassifiziert?

Re: Gefahrgutverpackung Kiste aus Pappe [Re: Der Schwarzwälder] #36230 05.01.2024 08:26
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Hallo zusammen, noch ein paar Stichpunkte von mir zum Thema:

Der Zulassungsschein bezieht sich zunächst auf die "Bauart einer Verpackung", also die Bedingungen für die Herstellung einer Verpackung, nicht unbedingt auf die (weitere) Verwendung. Durfte ich kürzlich höchstselbst von der BAM lernen.

Natürlich stehen im Zulassungsschein auch Bedingungen, z.B. zulässiger Inhalt (Ziffer 4 und 6 des deutschen Zulassungsscheins) und Nebenbestimmungen, z.B. Nebenbestimmungen für die Bauart bei der Verwendung von Inennverpackungen, drin (siehe Ziffer 9 des deutschen Zulassungsscheins) drin. Hier wird aber auf den Gebrauch laut Prüfbericht/Kurzprüfprotokoll verwiesen. Zulassungsscheine aus anderen Ländern können komplett anders gefasst sein. Dazu unten mehr.

Prinzipiell dürfen Verpackungen wieder verwendet werden, allerdings müssen neben den im Zulassungsschein und in Prüfbericht(en) genannten Vorgaben auch die Bauvorschriften nach 6.1.4 ADR/IMDG-Code bzw. 6.2 IATA-DGR, d.h. für Pappkisten 6.1.4.12 ADR/IMDG-Code bzw. 6.2.12 IATA-DGR eingehalten sein.

Das bedeutet (wie bereits schon von den anderen hier im Thread angemerkt): Die Kiste muss so verschlossen sein, wie im Prüfbericht/Kurzprüfprotokoll dokumentiert
- gleiches Verschlussart (Schlitz, Doppel-T, Doppel-L, ggf. gebändert,...
- gleiches (oder nach meiner Aufassung auch vergleichbares) Klebeband: i.d.R. Filamentklebeband. Aber es gibt welches mit nur Fäden längs oder auch welches mit längs und quer, unterschiedliche Reißfestigkeiten, unterschiedliche Breiten
--> Ich denke besser geht immer, aber es darf nicht schlechter sein.
--> Wenn 75 mm Filamentklebeband längs und quer gefordert ist, kann man kein normales Klebeband bzw. "Firmenklebeband" und auch kein 45 mm mit Fäden nur längs nehmen.

Ob ein Überkleben des Filamentklebebands mit Firmenklebeband (z.B. aus Gründen der Luftsicherheit) zu Problemen führt, kann ich nicht pauschal beantworten. Wenn man als Kontrolleur z.B. das Filamentklebeband darunter nicht mehr sieht, weil das Firmenklebeband darüber breiter ist, würde ich mir als Kontrolleur Zulassungsschein und Prüfbericht kommen lassen und dann ein Ticket aufmachen, weil ich kein Filamentklebeband sehe. Hab ich als Gefahrgutbeauftragter schon in Überwachungen bemängelt.

Nun kommen wir nochmal zu der Frage der Wiederverwendung einer Pappkiste, nachdem sie geöffnet war: Da würde ich wie Phi_l sagen, es kommt darauf an!
- Wenn der Öffnende sehr sauber arbeitet und mit einem Taschenmesser das Klebeband in der Mittte aufschneidet und dabei die Kiste nicht zerstört, könnte das was werden, wenn hinterher sauber "drüber geklebt wird.
- Sobald das Klebeband abgerissen wird oder Label (z.B. Barcodelabel) abgerissen werden, ist eine Wiederverwendung bzw. ein Weiterversand ausgeschlossen. Damit wird die Oberfläche der Pappkiste zerstört und die Pappkiste besteht den in 6.1.4.12.1 ADR/IMDG-Code bzw. 6.2.12.2 IATA-DGR geforderten Cobb-Test nicht mehr.

Nun kommen wir aber zu den Verantwortlichkeiten:
Wenn die Verpackung geöffnet wird, die Airbags oder Gurtstraffer entnommen und dann wieder eingepackt werden, ist wie von Der Schwarzwälder beschrieben, die Transportkette unterbrochen und das öffnende (und verschließende) Unternehmen wird neuer Verpacker im Sinne des ADR/SDR.

Dass das Firmenklebeband so nicht geht, haben wir ja schon raus gearbeitet. Aber beim erneuten Einpacken müsste eine ganze Menge mehr beachtet werden:
- das Unternehmen ist für Zulässigkeit der Verpackung zuständig --> ZLS USA und Prüfbericht USA müssen vorliegen
--> Das gilt sogar, wenn nichts angebaut würde. Es beginnt ein neuer Beförderungsvorgang. Und wer darauf vertraut, dass der Amerikaner am Anfang richtig eingepackt hat, der sollte auch wieder den Glauben an den Weihnachtsmann aufnehmen!

- Es ist zu prüfen, ob die angebauten Teile die geprüften Bedingungen bei den Verpackungsprüfungen noch erfüllen. Beispielsweise könnte ein neues angebautes spitzes Blech zum Durchfallen beim Falltest führen, weil das Blech die Außenwand der Verpackung durchsticht.

- Es ist zu prüfen, ob die angebauten Teile die geprüften Bedingungen beim nach SV 280 ADR geforderten Außenbrandtest 6c (Bonfiretest) noch erfüllen oder die Prüfung erneut durchgeführt werden muss. Beispielsweise könnten die neu angebauten Teile bei der Brandprüfung weg geschleudert werden und zu einem Nichtbestehen der Prüfung führen! --> Prüfbericht des 6c Tests muss vorliegen!

In meinen Augen geht das Schweizer Unternehmen hier grob fahrlässig um und es ist nur eine Frage der zeit, bis es mal kracht!

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