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Gefahrgutverpackung Kiste aus Pappe #36164 19.12.2023 14:51
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Hallo Gefahrgutgemeinde,

ich hätte da 2 Fragen zu der Zulassung von Kisten aus Pappe.

a) Wann endet die Zulassung einer Kiste aus Pappe? Vom Urversender zum Distributor? Oder vom Distributor zum
Empfänger, wenn er sie ungeöffnet weiterleitet?
b) Endet die Zulassung der Kiste aus Pappe, wenn der Verschluss in diesem Fall 3M 375, wie in der Verpackungsspezifikation
vorgeschrieben, mit einem neuen Klebeband zum Beispiel mit Firmenlogo, überklebt wird?

Bin gespannt auf eure Antworten.

Grüße aus dem Schwarzwald

Peter

Re: Gefahrgutverpackung Kiste aus Pappe [Re: Der Schwarzwälder] #36165 19.12.2023 15:03
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Hallo,
soweit ich weiß, erst bei Änderung des Baumusters oder Rekonditionierung. Ggf. sind die Angaben in der Zulassungsbescheinigung (BAM etc.) geltend. Wenn ein Klebeband nicht identisch mit dem geprüften ist, so dürfte die Zulassung dann erlöschen.
Viele Informationen hält die BAM hier vor.
Gruß
M.A.T.

Re: Gefahrgutverpackung Kiste aus Pappe [Re: M.A.T.] #36167 19.12.2023 15:20
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Wolfgang Offline
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Hallo Gefahrgutgemeinde,

nur eine kleine Ergänzung:

Die Zulassung kann ja eigentlich nur von der BAM (für D) zurückgezogen/beendet werden. Wenn Verpacker sich nicht an die Vorschrift halten (hier Einhaltung der Bedingungen/Voraussetzungen, welche in der Zulassung beschrieben sind) "endet" ja die Zulassung nicht. Nur darf der Verpacker kein Versandstück zum Transport übergeben, wenn Änderungen (z. B. Verwendung eines in der Zulassung geforderten Klebebandes) vorgenommen werden. Ein Versandstück dürfte ja auch nicht zum Transport übergeben werden, wenn die Verpackung eine Beschädigung (z. B Loch im Pappkarton) aufweisen würde. Zur ersten Frage: Solange das Versandstück nicht beschädigt/verändert wurde, kann es wieder zum Transport übergeben werden. Am Zustand der Verpackung hat sich ja nichts geändert.

Gruß Wolfgang

Re: Gefahrgutverpackung Kiste aus Pappe [Re: Wolfgang] #36174 20.12.2023 07:03
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Nachfrage, ich gehe jedoch richtig in der Annahme, dass wenn die Kiste aus Pappe geöffnet wird, das Teil "bearbeitet" wird und wieder in dieselbe Verpackung gesetzt wird, diese Verpackung seine Zulassung verloren hat?

Grüße

Peter

Re: Gefahrgutverpackung Kiste aus Pappe [Re: Der Schwarzwälder] #36175 20.12.2023 08:02
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Phi_l Offline
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Hallo Peter,

ich weiß nicht genau was mit "bearbeitet" gemeint ist, aber es gibt unterschiedliche Auffassungen darüber, ob ein Karton aus Pappe nur einmal mit Klebeband verschlossen werden darf und nicht nach einem öffnen ein weiteres Mal (oder mehrere Male) verschlossen und verwendet. Allerdings sehe ich persönlich diese Auslegung als zu streng. Es kommt in meinen Augen auf den Einzelfall an, je nachdem welche "Beschädigungen" das Öffnen des Kartons genau verursacht hat. Die BAM hat hier ja ein paar schöne Bildbeispiele für Verpackungen im Luftverkehr und ich bin der Ansicht, dass ein Karton der nach dem Öffnen und wiederverschließen nicht stärker Beschädigt ist als die abgebildeten "Geringen Mängel" natürlich weiter verwendet werden kann. Aber wie gesagt, Einzelmeinung.

https://tes.bam.de/TES/Content/DE/D...ngen_anhang-3.pdf?__blob=publicationFile

Viele Grüße
Philipp

Re: Gefahrgutverpackung Kiste aus Pappe [Re: Phi_l] #36176 20.12.2023 08:20
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Wolfgang Offline
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Hallo Gefahrgutgemeinde,

ich stimme dem vorherigen Beitrag von Philipp zu. Warum sollte eine nicht beschädigte Verpackung die Zulassung verlieren, nur weil sie geöffnet wurde? Es gibt durchaus Verpackungen, die nur einmal benutzt werden dürfen. Das sind dann Verpackungen ( z. B. Fässer für Güter der Klasse 6.2, die als Abfall verbracht werden), bei denen der Deckel nur einmal aufgebracht werden kann. Das steht dann auch sicherlich in der Zulassung der Verpackung. Betrifft aber eine Kiste aus Pappe nicht. Wenn ich als Verpacker Zweifel habe, ob die Kiste aus Pappe nur einmal verwendet werden darf, muss ich mir die Zulassung vom Verpackungshersteller bzw. BAM besorgen. Dort stehen doch alle Bedingungen drin, welche ich als Verpacker (speziell zu dieser Verpackung) beachten muss. Und wenn im ADR oder GGVSEB nichts gegenteiliges steht, kann ich denn Pappkarton auch verwenden. Übrigens sind Gefahrgut-Verpackungen, welche mehrmals verwendet werden - also verschlossen und geöffnet werden - tagtäglich im Einsatz.

Gruß Wolfgang

Zuletzt bearbeitet von Wolfgang; 20.12.2023 08:25.
Re: Gefahrgutverpackung Kiste aus Pappe [Re: Phi_l] #36178 20.12.2023 10:57
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M.A.T. Offline
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Hallo,
Der Meinung von Philipp

Ursprünglich geschrieben von: Phi_l
Hallo Peter,

ich weiß nicht genau was mit "bearbeitet" gemeint ist, aber es gibt unterschiedliche Auffassungen darüber, ob ein Karton aus Pappe nur .....


schließe ich mich uneingeschränkt an. Öffnen und korrektes Wiederverschließen hat keinen Einfluß auf die Zulassung.
Gruß
M.A.T.

Re: Gefahrgutverpackung Kiste aus Pappe [Re: Der Schwarzwälder] #36189 20.12.2023 14:13
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Gerald Offline
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Hallo Peter,
Antwort auf
Endet die Zulassung der Kiste aus Pappe, wenn der Verschluss in diesem Fall 3M 375, wie in der Verpackungsspezifikation vorgeschrieben, mit einem neuen Klebeband zum Beispiel mit Firmenlogo, überklebt wird?


Ich hatte vor längerer Zeit mal eine Frage an die BAM in diesem Zusammenhang gestellt und erhielt fogende Antwort.

"Verpackungen dürfen sehr wohl wiederverwendet werden. Dies ist in Kapitel z.B. 1.2 ADR (Definitionen) und Unterabschnitt 4.1.1.1 ff ADR geregelt. Sofern die bereits genutzten Verpackungen den Anforderungen genügen, dürfen sie auch wiederverwendet werden – wenn sie diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen Sie nicht verwendet werden.

Um bei Ihrem Beispiel zu bleiben, wurde die Verpackung mit einem faserverstärktem Klebeband verschlossen – kann man nicht behaupten, dass die der Verschluss mittels eines „Tesafilms“ dann vorschriftenkonform oder zumindest ausreichend sicher ist. Wenn man berücksichtigt, wie Pappkisten behandelt/geöffnet werden, ist eine rechtskonforme Wiederverwendung zweifelhaft."


Weitere Hinweise findet Ihr in folgenden Dokument der BAM Ratgeber Kategorisierung von Abweichungen aus Überwachungsbegehungen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Gefahrgutverpackung Kiste aus Pappe [Re: Gerald] #36192 21.12.2023 07:18
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Hallo zusammen,

will es nochmals präzisieren. Der Gegenstand, UN 3268, Klasse 9, kommt gemäß US Verpackungsspezifikation, mit 3M 375 Klebeband verschlossen per Luftfracht Schweiz. Dort werden die Kartons geöffnet, der Gegenstand entpackt und Teile wie Stecker daran gebaut. Dann wird dieser Gegenstand wieder in die Originalverpackung eingesetzt und mit einem Klebeband mit Firmenlogo verschlossen. Die werden dann per Straße nach Deutschland versandt. Somit beginnt in der Schweiz ein neuer Gefahguttransport gem. ADR. BTY in unseren Gefahrgut Schulungen ADR IATA, etc., wurde uns beigebracht, dass eine Gefahrgutverpackung eine Einwegverpackung ist und sobald sie geöffnet wird, seine Zulassung verliert. Liegt dann der Schulungsveranstalter falsch?

Grüße

Peter

Re: Gefahrgutverpackung Kiste aus Pappe [Re: Der Schwarzwälder] #36193 21.12.2023 09:23
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Michael Offline
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Hallo,

verstehe ich es richtig, die Zulassung der Kartons schreibt dieses Klebeband vor? Auch für VG III ?

Dann würde dieses Klebeband Teil der Verpackung sein. Spitzfindig würde ich dann auch sagen, dass das neu verkleben nicht statthaft wäre, unabhängig davon ob es sich um das vorgeschriebene Klebeband oder um eines mit Firmenlogo handelt (Mann kann auch die vorgeschriebenen mit Aufdruck beziehen).

Begründung: Ob das vorgeschriebene Klebeband auf sich selbst genau so gut klebt, wie auf der Pappe kann nicht gewährleistet werden.

Wenn in der Schweiz das Klebeband abgerissen und damit der Karton beschädigt wird, geht eh nichts mehr (Sobald eine Schicht der Pappe abgerissen wird).

Generell könntet Ihr prüfen, ob die genutzte Verpackung dann nicht "oversized" wäre. Sowohl IATA-DGR als auch ADR schreiben eine Verpackung entsprechend VG III vor, welche nicht zwangsläufig dieses Klebebänder vorweisen muß.

Schau also noch einmal, ob dieses Klebeband explizit in der Genehmigung vorgegeben ist oder nur in den USA als Verklebung genutzt ist. Bei letzterem würde ich darauf achten, dass in der Schweiz die Kartons sauber durch das Klebeband aufgetrennt werden und dann wie bisher weiter verfahren.

Michael

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