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Karte Tunnelreglungen nach ADR #36088 03.12.2023 21:51
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Gerald Offline OP
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Hallo,
im Anhang findet Ihr eine Karte "ADR-Tunnelreglung", in welcher ich die Reglungen gemäß ADR Kapitel 1.9 bzw. Kapitel 8.6 als Karte mal umgesetzt habe. Diese Karte hatte ich schon vor sehr langer Zeit mal erarbeitet und in diesem Jahr noch mal den Änderungen im ADR angepasst. In der Gela 10/2023 ist eine ähnliche Grafik auf Seite 25 abgedruckt gewesen, und da nicht jeder die Gela hat, habe ich diese Karte heute mal zum Download bereitgestellt.

Und bis Nikolaus ist es ja nicht mehr all zu lang hin. Bitte beachtet die Hinweise auf der Seite 2.

Damit sollte die Beachtung dieser Tunnelreglungen für den Anwender besser umsetzbar sein, da ich in meinen Lehrgängen öfters feststellen musste, dass der Ein oder andere damit Probleme hat. Ich selbst nutze diese in meinen Lehrgängen bzw. habe sie mir mal auf eine Leinwand durch eine Firma vergrößert ziehen lassen.






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Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Karte Tunnelreglungen nach ADR [Re: Gerald] #36091 04.12.2023 13:07
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Peter06 Offline
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Hallo Gerald,

danke für diese sehr übersichtliche Darstellung.
Mit der Vorschrift bezüglich LQ/begrenzte Menge bin ich etwas unsicher.
Bitte nicht als Kritik verstehen, es könnte auch falsch rüberkommen, ich will nur für mich sicher sein.

Betrifft UN-Nummer 3077 und 3082.
Bisher ging ich davon aus, dass die Durchfahrtsverbote für LQ-gekennzeichnete Fahrzeuge auch > 8 Tonnen nicht gelten.
Begründung:
1.9.5.2.2.:
Hat der erste Teilsatz Priorität, also generelle Ausnahme der UN-Nummern mit Tunnelbeschränkungscode (-) oder der zweite Teilsatz mit dem zu kennzeichnenden Fahrzeug nach 3.4.13 ?

Eventuell sollte das in der Tabelle eindeutiger dargestellt werden.


Die Bedingungen aus 3.4.13 (> 12 Tonnen höchstzulässige Gesamtmasse der Beförderungseinheit) und 3.4.14 (> 8 Tonnen Bruttomasse an LQ-Versandstücken als Ladung) sind meiner Meinung ein "logisches UND" und kein "bzw." (worunter ich ein logisches "ODER", also beliebig eine der Bedingungen oder beide verstehe).

Was ist denn tatsächlich richtig?

Ist es auch richtig, dass nicht ausschließlich die Markierung des Fahrzeugs gilt, sondern der tatsächliche Beladungszustand (RSEB 3-18) Priorität hätte?

Zusatzinfo: Link zu den Tunnelkategorien in Deutschland:
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/...ung-von-strassentunneln-gemaess-adr.html

Danke und Grüße,
Peter

Re: Karte Tunnelreglungen nach ADR [Re: Peter06] #36097 04.12.2023 14:32
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Gerald Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Offline
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Beiträge: 2,889
Hallo Peter,
Antwort auf
Bisher ging ich davon aus, dass die Durchfahrtsverbote für LQ-gekennzeichnete Fahrzeuge auch > 8 Tonnen nicht gelten.


Auf der ersten Seite steht unter Bemerkung: "Wenn Beförderungseinheit nach Abschnitt 3.4.13 (über 12 Tonnen) bzw. 3.4.14 (mehr als 8 Tonnen) gekennzeichnet ist, dann nicht durch E-Tunnel." Also "Beförderungseinheit mit höchstzulässigen Gesamtgewicht über 12 Tonne" Abschnitt 3.4.13 und "8 Tonnen je Beförderungseinheit nicht überschreitet" Abschnitt 3.4.14 also mehr als 8 Tonnen, dann greift Abschnitt 3.4.13"Kennzeichnung Beförderungseinheit mit Placard" und dann kannst Du nicht durch den E-Tunnel fahren.

Antwort auf
1.9.5.2.2.:
Hat der erste Teilsatz Priorität, also generelle Ausnahme der UN-Nummern mit Tunnelbeschränkungscode (-) oder der zweite Teilsatz mit dem zu kennzeichnenden Fahrzeug nach 3.4.13 ?


Unter Tunnelkategorie E steht: Das sind zwei verschiedene Schuhe, ein Mal Tunnelbeschränkungscode (-) und zwei Mal ...Kapitel 3.4, wenn die beförderten Mengen 8 Tonnen Bruttomasse je Beförderungseinheit überschreiten

Antwort auf
sondern der tatsächliche Beladungszustand (RSEB 3-18) Priorität hätte?


Unter Ziffer 3-18 in der RSEB steht, "Das Kennzeichen nach Abschnitt 3.4.13 darf auch sichtbar angebracht sein, wenn die ....Mengenbegrenzung nicht erreicht sind...! Das bedeutet, wenn eine Überkennzeichnung vorhanden ist, dann wird es nicht verfolgt. Trifft aber nur in Deutschland zu, und wenn das jeweilige Bundesland die RSEB anerkannt hat.


Gruss aus Unterfranken

Gerald

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