Hallo,
die BAM hat eine
Verfahren zur Zulassung von UN-Druckgefäßen erlassen, auf Seite 4 steht
"Eine Zulassung mit Kennzeichnung des UN-Verpackungssymbols ist zurzeit nur für folgende Druckgefäße zulässig: Flaschen, Großflaschen (auch mit Acetylenmasse) und geschlossene Kryo-Behälter.Gleichzeitig sind da Ansprechpartner genannt.
Wir hatten hier schon mal
ein ähnliches Thema !
Bei UN 1073 SAUERSTOFF, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG ist die Verpackungsanweisung P 203 einzuhalten und im ADR Unterabschnitt 6.2.1.4 Zulassung von Druckgefäßen, steht was zur Zulassung. Und im ADR 2023 neu der Absatz 6.2.1.5.2.