die Randnummern bildeten die Struktur des ADR in früheren Zeiten. Heute sind sie durch die Struktur in TEIL / KAPITEL / ABSCHNITT / UNTERABSCHNITT ersetzt worden.
schöne Grüße aus dem Norden
Jacob Madsen
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Genauer gesagt war das bis einschließlich ADR 1999 so - mit dem ADR 2001 gab es die Strukturreform und das ADR/ RID (RID auch oder?) wurde zu dem umgestaltet, was wir heute kennen - relativ ähnl. aufgebaut bei allen Verkehrsträgern. Ich kenne das Rn-System auch nur aus Erzählungen bzw. weil ich mal tatsächlich was im ADR 1999 nachgeschaut habe. Damals war alles nach Klassen sortiert, also also zu Klasse 1 von Klassifizierung bis Verpackung, Kennzeichnung etc. in einem Bereich, dann alles zu Klasse 2 usw.
Hallo Dom, wie schon geschrieben, gab es dieses System letztmalig im ADR 1999 und wurde mit dem ADR 2001 in das neue System Teil, Kapitel, Abschnitt, Unterabschnitt und Absatz überführt.
Die Randnummer wird auch in anderen Gebieten genutzt, vor allen z.b. in Rechtstexten u.ä.
Es war zwar etwas Gewöhnungsbedürftik, da man an mehreren Stellen nachschauen musste. Aber ich hatte Glück, da bei meinem ersten Ausbilderlehrgang, der Referent uns das entsprechende erklärt hat, um nicht zu sagen eingebläut hat. Aber ich war damals froh, dass es sich mit uns so viel Mühe gegeben hat.
Zum Beispiel stand in Anlage A unter der Rn-Nummer 2009 b)„Beförderung von Maschinen oder Geräten, die in dieser Anlage nicht näher bezeichnet sind und in ihrem inneren Aufbau oder in ihren Funktionselementen gefährliche Güter enthalten ..“
In der Anlage B Rn-Nummer 10603 Abweichungen:
Die Vorschriften dieser Anlage gelten nicht für: a) b) „Beförderung von Maschinen oder Geräten, die in dieser Anlage nicht näher bezeichnet sind und in ihrem inneren Aufbau oder in ihren Funktionselementen gefährliche Güter enthalten; ..“ c), d), e).
Wobei dieses Beispiel noch eine einfache Lösung war, da gabe es noch Andere, wo man an mehreren Stellen nachschauen musste. Leider habe ich kein ADR mehr aus dieser Zeit.
Im aktuellen ADR ist der Unterabschnitt 1.1.3.1 b) gestrichen, da es jetzt anders geregelt ist!
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 30.08.202313:11. Bearbeitungsgrund: Nachtrag von einem Beispiel
Hallo, das frühere System hatte eine andere Logik als das heutige, war jedoch auch beherrschbar. Das heutige ist einfacher. Der große Vorteil ist, daß seit 2001 die vier Verkehrsträger mit amtlichen Wortlauten weitgehend gleichstrukturiert sind; vor der Strukturreform war das nicht so und hat das Arbeiten über mehrere VT sehr erschwert. Da die Gliederungsnmummern der Bestimmungen weiterhin am Rand neben dem Vorschriftentext stehen nenne ich sie auch weiterhin Randnummern. Die Zeitschrift Gefährliche Ladung hat übrigens eine regelmäßige Kolumne dises Namens, in der markante GG-Zahlen aufgeführt sind. Gruß M.A.T.
Hallo M.A.T., Da die Gliederungsnmummern der Bestimmungen weiterhin am Rand neben dem Vorschriftentext stehen nenne ich sie auch weiterhin Randnummern.
Ich möchte ja nicht der Oberlehrer sein, aber die Benutzung der Rn-Nummer heute noch in der Ausbildung kann ich nicht gut finden. Vor allen im Gb-Lehrgang, da sollte man schon, Teil, Kapitel, Abschnitt, Unterabschnitt und Absatz nehmen. Denn es gibt Prüfungsfragen, und wenn nach dem Unterabschnit als Quelle gefragt ist, dann sollte man nur die 4 Ziffern schreiben, sonst ist die Frage falsch beantwortet, wenn man nur 3 Ziffern (Abschnitt) schreiben würde!!!
Hallo, Gerald, von Ausbildung hatte ich nichts gesagt, oder? Die neuen Begriffe sind natürlich zu vermitteln, keine Frage. Aber wenn ich die Nummern selbst benenne ist Randnummer nicht falsch, genauso wie Gliederungsnummer. Die Nummer steht nun mal am Rand, genau wie die Randziffern bei Vorschriftenkommentaren, wo sie auch genau so genannt und als "Rz." abgekürzt werden. Aber wie oft - verschiedene Menschen, verschiedene Ansichten. Frohes Schaffen, bis demnächst M.A.T.
Aber wenn ich die Nummern selbst benenne ist Randnummer nicht falsch, genauso wie Gliederungsnummer.
Also dem kann ich nicht Recht geben, eigentlich bin ich von Ihnen, was anderes gewöht. Denn die Änderung der Struktur mit der ADR 2001 hat schon einen Sinn gemacht. Und dann sollte man schon die neue Gliederung mit Teil, Kapitel, Abschnitt, Unterabschnitt und Absatz verwenden, auch wenn man anderer Meinung ist. Das könnte bei dem Ein oder anderen zu Irritationen führen, da nicht mehr alle den Begriff Rn-Nummer kennen!
Und die Rn-Nummer mit Gliederungsnummer oder Randziffern bei Vorschriftenkommentaren zu verwenden ist schon sehr weit hergeholt und entspricht bestimmt nicht dem, was mit der Änderung im ADR 2001 gewollt wurde. Und so weit ich mich entsinne, kommt der Begriff Rn-Nummer in erster Linie aus der Rechtssprechung!
Aber, wie schrieben Sie so schön, "Aber wie oft - verschiedene Menschen, verschiedene Ansichten."