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Interne virtuelle Schulungen #34892 19.04.2023 16:09
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M.A.T. Online OP
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Grüß Gott allerseits,
hat jemand hier schon Erfahrungen mit internen GG-Schulungen gemacht, die weitgehend oder überwiegend übers Firmen-Intranet abgehalten wurden, und wie ggf. Überwachungsbehörden es sehen, wenn keine Präsenzunterweisungen vorliegen? Eventuell auch die Variante, daß externe Schulungsträger für eine Firma deren Mitarbeiter übers Internet "fernschulen"?
Für mich interessant ist vor allem, ob solche Schulung bei Überwachungen anstandslos anerkannt werden.
Vielen Dank im voraus und Grüße
M.A.T.

Re: Interne virtuelle Schulungen [Re: M.A.T.] #34893 19.04.2023 16:56
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Michael Offline
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Hallo,

Erfahrungen haben wir im Unternehmen verschiedene gesammelt, aber letztendlich weiß ich nicht, ob ich Deine Frage beantworten kann.

Online-Schulungen sind mit entsprechend geänderten Lehrplänen von den Handelskammern für die Schulung zur Eignung als GB frei gegeben, also von einer Behörde auch anerkannt. Unsere Erfahrungen sind sehr gut, Prüfungen werden bestanden.

Eine Unterweisung fand natürlich während Corona auch online mal statt, aber Post-Corona würde ich davon Abstand nehmen. Eine Unterweisung besteht ja aus fachlicher Unterrichtung und disziplinarischer Anweisung, wie gehandelt werden soll. Eine Führungskraft sollte also mehr oder weniger direkt mit einbezogen sein und ich kenne dies auch als genannte Voraussetzung bei den Arbeitsschützern (BG).

Eine eingeschränkte Fachkunde z.B. nach SprengG kann ich mir auch online Vorstellen und kenne bisher nichts, was dagegen spräche diese dann auch entsprechend als Nachweis zu protokollieren.

Dies alles aber als live-Trainings, keine automatischen Filmchen oder unbegleitete Klick-Spielchen, die vielleicht eine pseudo-Bestätigung mit einem Abschlusstest beinhalten (dessen korrekte Antworten von Monitor zu Monitor weiter gereicht werden können).

Ich kenne von Kunden solche Klick-Spielchen z.B. für die Sicherheitsunterweisung für Besucher, inwiefern das dann im Falle des Falles bei einem Unfall auf einem Firmengelände akzeptiert wird, kann ich aber nicht sagen.

Hilft das?

Michael

Re: Interne virtuelle Schulungen [Re: Michael] #34894 19.04.2023 17:23
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Hallo, Michael
herzlichen Dank für Ihre Infos. Solche Erfahrungswerte ist genau, was ich suche.

Vorab schon: diese Klick-Spielchen sind nach meiner Erfahrung genauso box-ticking exercise wie das geistlose Abhaken von Checklisten. Mir fehlt dabei die sensorische, manuelle Erfahrung. Zettel aufkleben, Ventil zudrehen, Nachschlagen im Buch usw.
Bin gespannt auf weitere Erfahrung unserer Kollegen.

Besten Dank Ihnen
M.A.T.

Re: Interne virtuelle Schulungen [Re: M.A.T.] #34896 20.04.2023 08:46
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Claudi Offline
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Ich selbst als externe GB mache das für jährliche/ regelmäßige Schulungen nach 1.3, wenn Kunden das wünschen, via Teams, webex oder was auch immer. Ob ich jetzt bei denen stehe und vortrage oder remote bin, macht kaum einen Unterschied. Was Fragen/ Sprechen der Teilnehmenden angeht: das ist sehr unterschiedlich: manche sind offline schweigsam, manche online sehr kommunikativ. Jemand, der offline keine Fragen stellt, stellt sie auch online nicht, sondern hört hoffentlich zu. Ich habe auch ein paar modern ausgerichtete Firmen, die eh meetings online machen, inkl. ASA usw. - für die gibt es kaum einen Unterschied mehr, ob on oder off. Außerdem entfallen Reisekosten und -zeiten für mich und auch Teilnehmende. Wenn Firmen verschiedene Standorte haben, ist das sehr praktisch, wenn die Leute nicht kreuz und quer durchs Land fahren müssen (+ ökologischer Aspekt!).

Die Zielgruppe sind Anwender, die aber idR nicht mit dem Buch arbeiten. Man könnte immer tollere Schulungen mit Übungen, praktischen Anwendungen etc. machen, aber wenn man nur X h Zeit kriegt (bezahlt kriegt) und die Leute nur X h abkömmlich sind, muss man sich einschränken. Ich habe keinen Raum und keine Mittel für sensorische manuelle Erfahrung.

Mit Behörden gibt es 0 Probleme. Die sind in meinem Dunstkreis froh, wenn geschult wird. Das wie ist denen nicht wichtig.

Ich habe zu einem anderen Thema selbst an 2x 3 Tagen virtual classroom-Training teilgenommen (nicht GG) und fand das gar nicht übel. Mir liegt das. Es gibt aber auch Menschen, die brauchen bzw. schätzen den direkten Kontakt live offline.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 20.04.2023 08:47.
Re: Interne virtuelle Schulungen [Re: Claudi] #34898 20.04.2023 08:58
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StefanMUC1 Offline
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Eine sehr interessantes Thema.

Weder aus ADR noch GGVSEB geht eine Definition einer Unterweisung hervor.
Wenn man jetzt nicht in andere Bereiche wie Arbeitssicherheit sieht, dann kann für mich eine Unterweisung in jeglicher Form vollzogen werden, welche hilft die Vorschriften einzuhalten.
-Präsenzunterweisung /-training
-Online-Training
-Web-based-Training (WBT)
Ja sogar eine schriftliche Information der Vorgehensweise in einem System mit anschießender Bestätigung "Alle aufgeführten Schritte wurden durchgeführt" sind m.E. als Unterweisung zu zählen.

Re: Interne virtuelle Schulungen [Re: StefanMUC1] #34900 20.04.2023 11:07
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Wolfgang Offline
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Hallo Gefahrgutgemeinde,

wenn gewollt wäre, dass Unterweisungen in nur einer bestimmten Form stattfinden sollten, müsste es im ADR oder anderen nationalen Gefahrgut-Rechtsvorschriften in Bezug auf 1.3 ADR stehen. Ist es aber nicht so. Also muss beim Thema Unterweisungen nur darauf geachtet werden, dass die Forderungen - welche in 1.3 ADR stehen - eingehalten/beachtet werden.

Freundliche Grüße

Wolfgang

Re: Interne virtuelle Schulungen [Re: M.A.T.] #34901 20.04.2023 12:08
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brauni1964 Offline
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Hallo zusammen, persönlich halte ich im Thema Gefahrgut nicht viel von CBT-Training. Die Leute Klicken sich durch, aber der Austausch mit anderen und einem anwesenden Trainer fehlt. Wir habe seit Jahren für Wiederholungsschulungen nach IATA-DGR mit Genehmigung des LBA ein CBT im Einsatz. Aber das hat für mich nicht viel mit Schulung zu tun. Es dient lediglich der Erreichung eines Schulungsstandes. Bei anderen Themen wie z.B. der jährlichen Unterweisung für Befähigungsscheininhaber nach SprengG find ich das in Ordnung.

Re: Interne virtuelle Schulungen [Re: brauni1964] #34902 20.04.2023 12:39
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Grüß Gott zusammen,
herzlichen Dank schon mal für Ihre Rückmeldungen - genau solch eine Bandbreite hatte ich erhofft.
Als kleine Zwischenbilanz sehe ich, daß virtuelle Schulungen bei Ihnen allen keine negativen Reaktione der Ü-Behörden hervorrufen. Das ist schon mal lehrreich für mich - ich hatte anderes erwartet.
Von meiner Seite noch eine vorsichtige Einschätzung: für Gb-Auffrischung und betrieblich erfahrene beauftragte Personen könnte eine virtuelle Schulung mehr bringen als beispielsweise für GG-Fahrer oder absolute Anfänger.
Bin gespannt auf vielleicht noch mehr Antworten; danach stelle ich dann eine Zusammenfassung hier ein.
Nochmals Dankeschön!
Frohes Schaffen
M.A.T.

Re: Interne virtuelle Schulungen [Re: M.A.T.] #34910 20.04.2023 19:12
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Gerald Offline
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Hallo M.A.T.,
Antwort auf
Von meiner Seite noch eine vorsichtige Einschätzung: für Gb-Auffrischung und betrieblich erfahrene beauftragte Personen könnte eine virtuelle Schulung mehr bringen als beispielsweise für GG-Fahrer oder absolute Anfänger.


Klar sehe ich das ähnlich, nur habe ich die Erfahrung gemacht, dass bei den Gb-Lehrgängen ein Faktor einfach nicht zu unterschätzen ist, dass man sich Persönlich sieht und Kontakte besser knüpfen lassen, wenn man mal eine Frage hat. Ich hatte immer viele Ansprechpartner, aber leider sind auf Grund des Alters viele mittlerweile ausgestiegen, und so mancher Kontakt muss eben neu geknüpft werden. Aber ich denke mal, dass hier jeder selbst entscheiden sollte, welchen Weg er geht. Betriebswirtschaftlich rechnet sich natürlich eine Onlineschulung besser, aber die menschlichen Kontakte bleiben auf der Strecke, vor allen nach dem Unterricht bzw. in den Pausengesprächen.

Es gibt ja Bestreben, die Auffrischungsschulung online zu machen, bei der letzten Tagung, siehe mein Beitrag vom 13.04.2023 zweiter Abschnitt!

Dazu kommt bei Onlineschulungen die Gefahr, dass der Ein oder andere recht einfach an Schulungsunterlagen kommt, indem er diese mitschneidet, um dann selbst damit Schulungen durchzuführen. Ohne dass er diese selbst erstellt hat. Leider ist mir das schon öfters passiert, dass welche meine Unterlagen haben wollten und aus diesem Grund nur an der Schulung teilgenommen habe, um dann mit meinen Unterlagen selbst Schulungen durchzuführen. Bei der Frage ist mir fasst die Kinnlade runtergefallen!

Es ist also eine Ansichtssache und jeder sollte selbst entscheiden, ob er diesen Weg geht. Ich persönlich bin auf diesem Gebiet etwas vorsichtiger geworden.

Trotzdem bin ich auf Ihre Zusammenfassung gespannt!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Interne virtuelle Schulungen [Re: M.A.T.] #34923 24.04.2023 18:22
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DJSMP Offline
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Zunächst sollte noch einmal spezifiziert werden, was mit "virtuell" gemeint ist.

Die Unterschiedung liegt hier wie folgt:

Web-Seminare: Die Schulung ist ähnlich wie eine Präsenzschulung aufgebaut. Der Unterschied liegt darin begründet, dass die Teilnehmer sich in einem Konferenzsystem (Zoom, MS Taams, WebEx,...)zuschaltet. Aber der Trainer spricht live. Und auch sonst läuft alles ähnlich wie bei einer Präsenzschulung ab. Selbstverständlich muss man sich an die Gegebenheiten anpassen und die Teilnehmer anders bespasen. Denn reines monotones Runterrattern ist in eiem Zoom noch schlimmer als in Präsenz. Die Gefahr der schnelleren Ermüdung der Teilnehmer ist sowieso gegeben.

Lernplattform (LMS): Die Schulung wird auf einer Lernplattform zur Verfügung gestellt. Meistens sind es auch eine Art von "Folien", die aber häufig vertont sind. Zudem sind in die Schulung Quizze und allerlei Spielchen eingebaut. Es gibt keinen Trainer (vielleicht ein telefonischer Support für Rückfragen). Der Teilnehmer klickt sich selbst durch die Schulung und kann diese zu einem selbst gewählten Zeitpunkt besuchen.

Wir haben beide Varianten im Angebot. Alle Varianten haben Vor- und Nachteile. In Hessen waren die Behörden von Web-Seminaren zunächst wenig begeistert und wollten einige Fragen geklärt haben. Beispielsweise muss man als Trainer bei einem Webinar Einrichtungen schaffen, dass auch wirklich alle Teilnehmer dabei bleiben und nicht zwischendurch Kaffee holen. Aber das kann man ja mit Kameras abbilden. Ich persönlich bestehe seit Anfang an darauf, dass ich jeden Teilnehmer während der gesamten Schulungsdauer sehen kann.

Solange Kap. 1.3 ADR so gefasst ist, wie es derzeit ist und man nicht in der GGVSEB eine saubere Umsetzung in Deutschland definiert, können die Behörden Ihre Bedenken gern äußern. Eine Handhabe haben sie nicht. Und selbst beim Luftfahrtbundesamt bekommt man schon lange Web-Seminare genehmigt. Das ist überhaupt kein Problem.

Ich habe dem Threadersteller ja schon mal ein paar Infos zukommen lassen. Bei Detailfragen wieder gern per PN melden.

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