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Verkleinerte Kennzeichnung nach LQ (Raute) #34430 08.02.2023 15:25
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Wolfgang Offline OP
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Hallo Gefahrgutgemeinde,

gibt es aktuell irgendeine Regelung nach der die Kennzeichnung grundsätzlich auf 5x5 cm verkleinert werden kann? Oder hat ein Unternehmen in diesem schon mal eine Ausnahmegenehmigung einer zuständigen Behörde zur Verkleinerung auf 5x5 cm bekommen? Zum Beispiel Multilaterale Vereinbarung oder ähnliches. Die Regelung nach 3.4.8.2 kenne ich. Aber dort steht ja: "... wenn die Größe des Versandstückes es erfordert ..". Nur die Versandstücke, welche ich gesehen habe, erfordern es nicht. Und trotzdem sind 5x5 cm Kennzeichnungen darauf.

Gruß Wolfgang

Re: Verkleinerte Kennzeichnung nach LQ (Raute) [Re: Wolfgang] #34431 08.02.2023 15:29
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Michael Offline
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Bisher kenne ich es wirklich nur auf Versandstücken, dies dies aufgrund der Größe nicht zuließen 10x10cm zu kleben.

Versuche kleinerer Kennzeichnungen aufgrund von Optik oder um das Firmenlogo nicht zu überkleben scheiterten nach Rücksprache mit der Behörde.

Re: Verkleinerte Kennzeichnung nach LQ (Raute) [Re: Wolfgang] #34432 08.02.2023 15:31
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M.A.T. Offline
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Hallo, meines Wissens gibt es keine generelle Verkleinerungsmöglichkeit jenseits von 3.4.8.2 bzw. 5.2.1.1, 5.2.1.8.3, 5.2.1.9.2, 5.2.2.1.6 oder 5.2.2.2.1.1.3. Außerdem spezifische Fälle laut SV.
Das ist auch sinnvoll für die Vermeidung von Gefahren. Die Behörde ist hier m.E. absolut auf dem richtigen Dampfer. Wirtschaftliche Erwägungen sind kein Grund für Nichtanwendung von Schutzvorschriften. Eine Ausnahmezulassung halte ich darum für ausgeschlossen.
Versandstücke, die den Vorgaben nicht entsprechen, werden bei Kontrollen mit ziemlicher Sicherheit kostenpflichtig beanstandet. Reines Glücksspiel.
Gruß
M.A.T.

Re: Verkleinerte Kennzeichnung nach LQ (Raute) [Re: Wolfgang] #34433 08.02.2023 16:14
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Gerald Offline
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Hallo Wolfgang,
Antwort auf
gibt es aktuell irgendeine Regelung nach der die Kennzeichnung grundsätzlich auf 5x5 cm verkleinert werden kann?


Sieh mal unter Unterabschnitt 3.4.7.2 nach, da steht: "...dürfen die in der Abbildung 3.4.7.1 angegebenen äußeren Mindestabmessungen auf nicht weniger als 50 mm x 50 mm reduziert werden, .."

Ich denke mal, dass dürfte Deine Frage beantworten. Bei den Spraydosen, wo das Kennzeichen nach Kapitel 3.4 auf die Folie aufgedruckt ist, wird in Deutschland geduldet, dass Kleinere auf Pappe war nicht geduldet, da die Fläche da ist. Zumal die Fläche nicht weis ist.

Ich füge mal eine PDF-Datei bei, welche ich im Unterricht nutze. Das Bild unten Links auf der Folie im Anhang ist ein ganz normaler Briefumschlag!!!

Anhänge
angehängtes PDF-Dokument
LQ Kennzeichnung.pdf (296.39 KB, 122 Downloads)
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 08.02.2023 16:52. Bearbeitungsgrund: Anhang beigefügt.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Verkleinerte Kennzeichnung nach LQ (Raute) [Re: Gerald] #34434 08.02.2023 16:21
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M.A.T. Offline
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Hallo, Gerald,
das setzt aber auch die Versandstückkleinheit voraus. Ich glaube, der Frager suchte nach einer Möglichkeit (die es nicht gibt), auch auf größeren Versandstücken kleinere Kennzeichen anzubringen.
Ist zum Glück nicht erlaubt.
Gruß
M.A.T.

Re: Verkleinerte Kennzeichnung nach LQ (Raute) [Re: M.A.T.] #34436 08.02.2023 16:39
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Gerald Offline
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Hallo M.A.T.
genau deshalb habe ich die genaue Quelle genannt und eine PDF-Datei beigefügt, welche das eigentlich genau widerspiegelt. Aber es wird immer welche geben, die der Meinung sind, dass man das ADR unterlaufen kann! Ich habe noch Beispiele, da ist auf der Kiste aus Pappe (4G) die neue Kennzeichnung mit dem Diamanten, aber auch die alte Kennzeichnung mit "LQ" bzw. mit der UN-Nummer z.b. "UN 1266" drauf. Ich sage immer in der Ausbildung, "Es gibt nichts, was es nicht gibt."


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Verkleinerte Kennzeichnung nach LQ (Raute) [Re: Gerald] #34437 08.02.2023 16:56
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Hallo, Gerald,
Autsch. Und das Bild rechts oben ist herrlich. Könnte fast schon als Kunst durchgehen.

Erinnert mich an eine frühere Frage hier, wie man nen Lieferkombi mit Matratze im Laderaum zum Schlafen einrichten kann, oder so ähnlich.

Schöner Gruß
M.A.T.

Re: Verkleinerte Kennzeichnung nach LQ (Raute) [Re: Gerald] #34438 08.02.2023 17:04
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gefahrgutbaer Offline
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Verkleinerung - aber wenn´s doch nicht anders passt. crazy
Angehängt zwei Fotos -vorher-nachher.
Die Lithium-Batterie-Markierung war zu diesem Zeitpunkt noch gültig.

Diese Sendung wurde mir so per UPS zugestellt da diese aus ersichtlichen Gründen zur Beförderung im Luftverkehr abgelehnt wurde.

Anhänge IMG_1897.jpgIMG_1899.jpg
Re: Verkleinerte Kennzeichnung nach LQ (Raute) [Re: gefahrgutbaer] #34440 08.02.2023 18:28
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Gerald Offline
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Hallo,
Antwort auf
Verkleinerung - aber wenn´s doch nicht anders passt.


Dann muss entweder eine größere Verpackung genommen werden. Was eigentlich kein Problem sein sollte. Aber wenn ich so die Pakete öffne, wenn man was online bestellt, ein großer Karton, aber drin ein kleiner Gegenstand und manchmal Papier o.ä. als Auffüllmaterial.

Das ADR lässt aber gemäß Absatz 5.2.2.1.6 letzter Satz noch eine andere Möglichkeit zu, unter Anhänger statt Label hatte ich dazu schon mal einen Beitrag geschrieben, sogar mit Bild.

Ob diese Möglichkeit immer geht, ist vielleicht Fraglich!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Verkleinerte Kennzeichnung nach LQ (Raute) [Re: M.A.T.] #34442 09.02.2023 07:17
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Claudi Offline
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Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Hallo, Gerald,
Autsch. Und das Bild rechts oben ist herrlich. Könnte fast schon als Kunst durchgehen.

Schöner Gruß
M.A.T.


Das Bild mit der Sprühsahne auf Tray ist so absolut üblich und es gibt damit auch keine Probleme, solange auf einer Seite eine vollständige Raute erkennbar ist. Die Trays werden maschinell mit Schrumpfschlauch (der mit LQ-Rauten bedruckt ist) umschrumpft.
Alternative (nicht wirklich gute) sind winzig kleine (zu kleine, < 5 cm) LQ-Rauten auf dem Tray (Pappe).

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