Guten Tag zusammen!
Ich hätte eine Frage. Bezogen auf 5.4.1.1.3 : Darf das Wort "Abfall" an zwei Stellen der offiziellen Bennenung vorkommen? Beispiel: "UN 3264 ABFALL ätzender saurer anorganischer flüssiger Stoff, n.a.g.,8, II, (E), ABFALL nach 2.1.3.5.5" ? Oder MUSS auf das Wort "ABFALL" nach der UN Nummer in diesem Fall verzichtet werden?
Zusatzfrage: Wie verhält es sich bei der UN 3509 Altverpackungen ? Wäre "UN 3509 ABFALL Altverpackungen.... möglich?
Hintergrund meiner Frage sind Programmierungen von IT Prozessen, die zur Erstellung unserer Beförderungspapiere genutzt werden.
Vielen Dank in die Runde.