Altöl transportieren
#3368
06.11.2005 21:29
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Anonym
Nicht registriert
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Anonym
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Hallo, ich habe da eine dringende Frage zum Thema Altöl transport. Darf ich ohne weiteres Altöl in Kanistern von 20 bis 200 Liter auf meinem LKW Ich habe keinerlei Papiere für diesen Transport.Unser Disponent meint ich dürfe diese Sachen innerhalb der Firma, von einem Lager zum anderen ( liegen ca.30-40 km auseinander ) ohne weiteres befördern. Kann mir jemand sagen ob dieses zutrifft und ob ich Altöl überhaupt transportieren darf wenn ja unter welchen voraussetzungen. MfG Reinhard-W
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Re: Altöl transportieren
#3369
07.11.2005 01:34
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Registriert: Oct 2003
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Kay Schmauder
Großmeister
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Großmeister
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Hallo Reinhard.
Ich muss schon sagen, Ihr habt aber eine lange Firma!
Altöl wird im ADR mit UN-3295 Kohlenwasserstoffe, flüssig n.a.g. benannt.
Ich möchte jetzt mal behaupten, das der Transport des Altöls über öffenliche Straßen geht und sobald das der Fall ist ist es kein Transport in der Firma. Wenn du Transporte von Lager A nach Lager B durchführst und dazu auf einer öffentlichen Straße fährst benötigst du Beförderungspapiere und die Ware muss richtig bezettelt sein.
Ich kenne zwar die genauen Mengen nicht, aber falls diese nicht über 1000 Ltr. (bei VG III) gehen könnte man das ganze nach 1.1.6.3 Transportieren um nicht das ganze ADR zu bemühen.
Du kannst deinen Disponent gaaaanz vorsichtig darauf hinweisen, dass er wohl leider eine falsche Meinung hat.
Solltest du noch Fragen haben Mail mir einfach.
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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Re: Altöl transportieren
#3370
07.11.2005 08:19
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Udo Leithold
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Hallo Reinhard,
Altöl kann Gefahrgut sein. Wenn dem so ist, dann sind die Vorschriften auch einzuhalten. Ist es kein Gefahrgut, dann kann es ohne weiteres befördert werden. Altöl wird zu Gefahrgut durch Beimischungen oder Vermischungen mit gefährlichen Gütern. Deshalb sollte Altöl immer sortenrein getrennt gesammelt werden. Dann genügt ein Blick in das Sicherheitsdatenblatt, Nr. 14 Angaben zum Transport. Es gibt verschiedene Freistellungen und teilweise Befreiungen von den Vorschriften des Gefahrgutrechtes. Das Befördern von einem Betriebsteil zum anderen auf öffentlichen Verkehrswegen ist keine von diesen.
Gruß Udo Leithold
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Re: Altöl transportieren
#3371
07.11.2005 09:17
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Wilhelm Kassing
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Guten Morgen, entscheidend für die Frage, ob Altöl Gefahrgut ist, ist bei entzündaren flüssigen Stoffen der Flammpunkt(siehe Sicherheitsdatenblatt). Liegt er über 61 Grad Celcius handelt es sich nicht mehr um Gefahrgut i.S. des ADR sondern "nur noch" um Abfall nach Abfallrecht. Die rechtlichen Vorgaben nach Abfallrecht sind dann vollständig einzuhalten.
Grüsse aus Wadern
Wilhelm Kassing
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Re: Altöl transportieren
[Re: Wilhelm Kassing]
#3372
07.11.2005 12:02
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Registriert: Feb 2004
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Ritchie
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Hallo,
da wir hier schon beim Thema Einstufung sind, stellt sich mir die Frage:
Wenn Altöl einen Flammpunkt über 61Grad C hat (also nicht mehr in Kl. 3 einzustufen ist), muß es u. U. in Kl. 9 eingestuft werden (wegen R-Sätzen R50-53 etc.)?
Gruß R.
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Re: Altöl transportieren
[Re: Wilhelm Kassing]
#3373
07.11.2005 14:29
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Peter Müller
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Hallo !
Von der abfallrechtlichen Seite ist der Transport sicher unproblematisch. Da der Abfall nur FIRMENINTERN seinen "Standort" wechselt, er also nicht abgegeben wird, ist keine Nachweispflicht berührt. Der Beförderung erfolgt auch nicht "gewerbsmässig". Damit ist eine Transportgenehmigung nach TgV nicht notwendig. Ist keine Genehmigung nach TgV erforderlich, wird auch kein A-Schild benötigt. Die gewerblichen Altöl- Einsammler deklarieren vorbeugend in UN 3295, da bei den Tankstellen-Einsammlungen ( und auch bei der Industrie ) oft nicht sichergestellt ist, dass dem Altöl nicht Kraftstoffe oder andere brennbare Flüssigkeiten zugemischt wurden.
Gruss Peter
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Re: Altöl transportieren
#3374
20.11.2005 18:24
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DFK
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Nach meinen Informationen handelt es sich (bei sorgfältiger Sammlung) nicht um Gefahrgut. Ein allgemeiner Tipp: Wie ist das Motoröl denn als Handesware klassifiziert?
Eben, so bleibt es auch beim Abfall meist kein Gefahrgut!
Also wenn man nicht Benzin dazuschüttet, bleibt es auch dabei!
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Re: Altöl transportieren
[Re: DFK]
#3375
10.01.2006 02:24
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Markus Ungethüm
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Dieser Ansatz ist nicht ganz unproblematisch:
Altöl (vorwiegend Schmieröl aus Verbrennungsmotoren, aber auch Hydrauliköl, usw) weist im Vergleich zu "frischem" Motorenöl eine erheblich veränderte Zusammensetzung der Kohlenwasserstoffe auf, kann zusätzlich eingebrachte Additive und Schwermetallverbindungen enthalten, usw. Gerade im Hinblick auf die toxischen und/oder erbgutverändernden Eigenschaften ist die ungeprüfte Beibehaltung der Frischöl-Klassifizierung kaum begründbar!
Eine Einstufung in Klasse 9 (umweltgefährdender Stoff...) muß deswegend nicht zwingend erfolgen, wäre aber keinesfalls unwahrscheinlich.
Grüßle,
Markus
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Re: Altöl transportieren
#3376
25.01.2006 11:21
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Anonym
Nicht registriert
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Anonym
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Hallo Altoel in reiner Form, also nicht vermischt, ich stelle mir hier altes Motoren-, Hydraulik- oder Getriebeoel vor, ist sicher kein Gefahrgut, sofern es nicht mit flammpunktsenkenden Mitteln vermischt ist. Wenn der Transport nicht zur Entsorgung, sondern von einer Betriebsstätte zur andern unterwegs ist, braucht es dafür auch keine besonderen Papiere. Das ADR kann in diesem Fall nicht angewendet werden, auch keine Bestimmungen über die Sonderabfallentsorgung. Erst wenn durch eine Analyse nachgewiesen ist, dass der Flammpunkt unter 61° sinkt, wird auch Altoel zum Gefahrgut und dann sind die ADR Bestimmungen anzuwenden. Wieso wird in vielen Fällen auf die ADR-Klasse 9 (oder auch 3) zurückgegriffen? Weil der Beförderer (oder der Absender) nicht sicher ist, ob es sich noch um reines Altoel handelt und auf der sicheren Seite sein will. Bei öffentlichen Sammelstellen kann man ja auch nie sicher sein, ob nicht anderes als Altoel in das Fass eingeschüttet wurde. Betriebsintern sollte dies allerdings noch überprüfbar sein. MfG albert geier
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Re: Altöl transportieren
#3377
30.03.2015 08:29
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Judy
Neuling
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Neuling
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Moin Moin,
ich möchte dieses Thema gerne wieder aufleben lassen, da ich aktuell eine Fragestellung zum Altöl-Transport habe. Bei uns wird das Altöl (AVV 130205) von Remondis abgesaugt und laut Remondis auch nicht als GG gefahren. Der Flammpunkt liegt über 55°C. Ich frage mich jetzt, ob diese Vorgehensweise korrekt ist. Bei einem so großen Entsorger sollte man das annehmen.
Wie stellt ihr sicher ob die Einschätzung des Entsorgers bzgl. Gefahrgut ja oder nein korrekt ist? Wir sind ein mittelständisches Unternehmen und verlassen uns grundsätzlich auf die Aussagen des Entsorgers.
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