Wir [...] verlassen uns grundsätzlich auf die Aussagen des Entsorgers.
Hallo Judy,
diese Vorgehensweise ist nicht risikolos. Nehmen wir mal an, das Gefahrgut ist falsch klassifiziert. Dann stellt sich im Falle einer Kontrolle die Frage, wer für die fehlerhafte Klassifizierung verantwortlich ist, und die Bußgeldstelle wird ermitteln, wer Absender bzw. Auftraggeber des Absenders gewesen ist. Bei Abfällen ist das in der Regel der Abfallerzeuger, außer es liegen besondere Vertragskonstellationen vor.
Der BDE (Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V.) verweist in einer
Mitgliederinformation vom 13.10.2010 darauf, dass Altöle (Spezial- und Synthetiköle) ab 2011 ggf. als umweltgefährdend zu klassifizieren sind. Konfrontiere Deinen Entsorger doch mal mit dieser Mitgliederinformation und frage nach, wie Dein Entsorger dies umgesetzt hat.
Nur nebenbei: Die Grenze von 55°C für den Flammpunkt stammt aus dem Abfallrecht und dem (alten) Gefahrstoffrecht. Im Gefahrgutrecht gilt seit etlichen Jahren bereits eine Obergrenze von 60°C, bis zu der eine Flüssigkeit normalerweise als entzündlich einzustufen ist.
Schöne Grüße.