Hallo Jens,
Beim Transport dieser Holzkohle wäre dann, vorausgesetzt sie fällt in die VG III, allerdings unabhängig von der Menge grundsätzlich die Erleichterungen der 1000-Punkte-Regel möglich, da der UN 1361 VG III die Beförderungskategorie 4 zugeordnet ist.
LG Phil
Hallo Phi_l,
bedeutet dann die Beförderungskategorie 4, dass eine beliebige Menge z.B. "12.000 kg UN 1362 Kohle, aktiviert, Abfall, 4.2, VG III, (E), Umweltgefährdend" nach 1.1.3.6 transportiert werden kann und die Punkte bei "Null" sind?
Grüßle, Anton