Hallo Herr Deventer,
im Abfallbereich erweist sich die Ausnahme 18, GGAV, als sehr hilfreich, denn hier kann auf die Angabe der Gesamtmenge verzichtet werden und gegebenenfalls sogar auf das Beförderungspapier.
Auch die die Ausnahme 20 ist für Abfälle sehr gut geeignet.
Aber eigentlich reicht doch die Art und Anzahl der Versandstücke als Angabe im Beförderungspapier?!
Das Gewicht wird nach Abholung bei uns als Eingangsgewicht ermittelt und dann unseren Kunden mitgeteilt.