Grüß Gott aus Augsburg,
bei uns in Bayern gibt es dafür die Erleichterungen der Ausnahmegenehmigung Nr. 45/96-BY mit Stand April 2005. Hier ist die Beförderung auch in Gitterboxpaletten möglich. Die Nr. 1.2.1 dieser Ausnahme lässt sogar noch größere Abweichungen zu. Sie finden die Ausnahme unter der Adresse
www.stmwivt.bayern.de (Stichworte: Verkehr, Gefahrgut) im Internet. Vielleicht hat Ihr Bundesland ja eine ähnliche Ausnahme!?
Die Restentleerung durch evtl. Zerstörung halte ich aus Sicherheitsgründen, wie auch der Kollege, für keine adäquate Lösung.