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Spraydosen #3205 16.09.2005 14:55
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Anonym
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Hallo an alle,
dann stelle ich gleich mal die erste Frage in dieses Forum.
Bei uns werden Spraydosen mit Restinhalt gesammelt, die Spraydosen werden als Gefahrgut transportiert.
Im Betrieb fallen jährlich ca. 4 Fässer mit Spraydosen an, also wöchentlich nur ein paar Dosen.
Gibt es eine andere Möglichkeit diese Spraydosen zu entsorgen?
Wie handhaben andere Betriebe die Entsorgung von Spraydosen?
Wäre eine Möglichkeit die Dosen zu restentleeren, und sie evtl. in den Restmüll (Hausmüll) zu entsorgen??
Viele Fragen..kurzen Sinn, über Antworten und Tipps würde ich mich sehr freuen.
MfG
Beate



Re: Spraydosen #3206 22.09.2005 15:22
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 192
Udo Leithold Offline
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Registriert: Jun 2003
Beiträge: 192
Hallo Beate,

das wird kritisch. Neben der normalen Abfallbeförderung nach ADR gibt es noch die Ausnahme Nr. 20 der GGAV. Eine andere Möglichkeit kenne ich monentan nicht.

Das Restentleeren der Dosen bringt Probleme aus gefahrstoffrechtlicher Sicht.
Einmal die Verletzungsgefahr beim Öffnen, zum anderen sind die enthaltenen Treibmittel in der Regel "hochentzündlich" -F+-. Damit besteht eine mögliche Explosionsgefahr. Folge: Explosionsschutzdokument, Zoneneinteilung, Auswahl der elektrischen und nichtelektrischen Betriebsmittel in der Zone und und und...
Zum nächsten, was wird mit den weiteren Resten aus den Spraydosen? Diese sind doch in der Regel auch Gefahrgüter, welche dann nach ADR zu behandeln sind.
Auch wenn es nur ein paar Spraydosen sind, der Aufwand entscheidet.

Gruß Udo

Re: Spraydosen #3207 22.09.2005 17:26
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Beiträge: 650
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Winklhofer Offline
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Registriert: Feb 2002
Beiträge: 650
Grüß Gott aus Augsburg,
bei uns in Bayern gibt es dafür die Erleichterungen der Ausnahmegenehmigung Nr. 45/96-BY mit Stand April 2005. Hier ist die Beförderung auch in Gitterboxpaletten möglich. Die Nr. 1.2.1 dieser Ausnahme lässt sogar noch größere Abweichungen zu. Sie finden die Ausnahme unter der Adresse www.stmwivt.bayern.de (Stichworte: Verkehr, Gefahrgut) im Internet. Vielleicht hat Ihr Bundesland ja eine ähnliche Ausnahme!?
Die Restentleerung durch evtl. Zerstörung halte ich aus Sicherheitsgründen, wie auch der Kollege, für keine adäquate Lösung.


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