Guten Morgen,

die GGAV 20 ist ja die gefahrgutrechtliche Entsprechung bzw. Abdeckung zur TRGS 520, Schadstoffmobile. Unter diesem Aspekt wird es logisch, dass die Fachkraft, die das Mobil besetzt, tatsächlich alle Unternehmerpflichten abdecken muss. Der Bürger, der über die kommunale Abfallsatzung berechtigt ist (auch z.T. kleine Gewerbebetriebe), auch unbekannte Sonderabfälle dort abzugeben und entsorgen zu lassen, kann ja nicht klassifizieren, verpacken usw.
Wenn wir bestimmte Abfälle unter GGAV 20 abholen lassen, machen wir zumindest den Verladungscheck.


Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.