Tkw-Beinaheunfall, andersrum UN 1203
#28973
01.06.2020 12:49
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M.A.T.
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Re: Tkw-Beinaheunfall, andersrum UN 1203
[Re: M.A.T.]
#28974
01.06.2020 16:03
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heraldo
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sehe hier keinen Zusammenhang zu Gefahrgutthemen und dein Kommentar zeugt von- vorsichtig ausgedrückt - Empathielosigkeit .
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Re: Tkw-Beinaheunfall, andersrum UN 1203
[Re: heraldo]
#28975
01.06.2020 21:40
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M.A.T.
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Der Zusammenhang ergibt sich aus der Kennzeichnung des Fahrzeugs und der Kenntnis von - aus europäischer Sicht - beispielsweise 1.10 ADR. Mißbräuchliche Verwendung von Gefahrgutfahrzeugen zu terroristischen Zwecken. M.A.T.
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Re: Tkw-Beinaheunfall, andersrum UN 1203
[Re: M.A.T.]
#28978
02.06.2020 10:41
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Michael
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Also das einzige was ich vorerst bezüglich dieses Postings in diesem Forum akzeptieren könnte, wäre die Frage ob das Nervenkostüm einiger Fahrer mit in die Sicherungskonzepte mit eingeht...
Grade in Situationen mit Behinderungen durch Demostationen (Seien es die Fridays for Future oder die Bauern) sollten die Fahrer noch mehr Ruhe und Gelassenheit zeigen können. Die Disponenten müssen dies natürlich auch unterstützen.
Von Bürgerkriegsähnlichen Zuständen wie hier möchte ich nicht einmal wagen zu Träumen, dann dürften die Fahrzeuge gar nicht erst auf die Straße.
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Re: Tkw-Beinaheunfall, andersrum UN 1203
[Re: Michael]
#28981
02.06.2020 13:49
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Hallo, der Fahrer hat, einigen US-Berichten zufolge, die für die Demonstration gesperrte Straße widerrechtlich befahren. Es dürfte schwierig sein, darin nicht einen Vorsatz zu erkennen. M.A.T.
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Re: Tkw-Beinaheunfall, andersrum UN 1203
[Re: M.A.T.]
#28985
03.06.2020 09:43
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Claudi
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In dem ersten Artikel heißt es, der Truck wäre ggf. schon auf der Straße gewesen, als sie teilweise gesperrt wurde. Ok, der Fahrer muss dann irgendwie weiter. Die Gefahr erkannt hat er, sonst hätte er nicht schon eine Viertelmeile vorher gehupt. Warum er dann trotzdem mit hoher Geschwindigkeit weitergefahren ist, klären hoffentlich Ermittlungen und ein Gericht. Er hätte gaaaaanz langsam und vorsichtig fahren können, vielleicht mal warten können, bis Leute ihre Fahrräder etc. aus dem Weg geräumt hätten.
Mit Nervenkostum hat das für mich nichts zu tun. Stress - ja, kommt bei de Job definitiv vor (Gruß an alle Arbeitsschützer, Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen), aber ob die Verkehrsbehinderung Stau, Baustelle, Bauern, BLM-Demonstranten oder sonstwer oder sonstwas ist: man fährt nicht rein/ drauf, weil man damit Personen- und Sachschäden mindestens in Kauf nimmt. Jemand, der aus Stress oder irgendwelchen anderen Gründen ein Auto als Waffe benutzt, ist psychologisch für mich nicht fahrtauglich.
Zurück zum Gefahrgutrecht: sowas weiß man nur vorher nicht... kann man im Rahmen von Sicherungsplänen den privaten Hintergrund (bei uns z. B. Reichsbürger, Extremisten) ermitteln und fragwürdige Personen nicht fahren lassen? Das geht irgendwie zu weit. Woher soll man wissen, ob Fahrpersonal in extremeren Situationen (ggf. auch privat begünstigt) plötzlich austicken?
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Re: Tkw-Beinaheunfall, andersrum UN 1203
[Re: Claudi]
#28989
03.06.2020 14:08
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M.A.T.
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Zurück zum Gefahrgutrecht: sowas weiß man nur vorher nicht... kann man im Rahmen von Sicherungsplänen den privaten Hintergrund (bei uns z. B. Reichsbürger, Extremisten) ermitteln und fragwürdige Personen nicht fahren lassen? Das geht irgendwie zu weit. Woher soll man wissen, ob Fahrpersonal in extremeren Situationen (ggf. auch privat begünstigt) plötzlich austicken?
Die zivile Firma oder der Alleinunternehmer hat eher nicht die Möglichkeit, für einen Sicherungsplan (außer Kl. 1 oder 7) die notwendigen Sicherheitsüberprüfungen anzustellen. Und eine "Gewissensprüfung" wäre, wenn man sich an Wehrpflichtzeiten erinnert, eher nicht aussagekräftig. Natürlich kann man bekannt gewordene Täterprofile aus Anschlägen mit heranziehen; daß diese aber Einzelfallschlüsse zulassen bezweifle ich, weil ein Individuum keine Statistik ist. Ganz ausschließen kann man mißbräuchliche Verwendung - wie sie hier möglicherweise (!) vorlag - natürlich nicht, genausowenig wie Kurzschlußreaktionen aus situationsbedingten Nervenzusammenbrüchen oder schlicht Unaufmerksamkeit. Das ist Lebensrisiko, nicht anders, als von einem alkoholisierten Pkw-Fahrer gerammt zu werden. Glücklicherweise hat es, soweit ich weiß, in DE seit 2001 keinen Anschlag mit Gefahrgutfahrzeugen gegeben. Man wird sehen, was letztendlich herauskommt, ob Unachtsamkeit, Fahrlässigkeit oder gar Absicht. Wenigstens wurde wohl niemand ernstlich verletzt. M.A.T.
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Re: Tkw-Beinaheunfall, andersrum UN 1203
[Re: M.A.T.]
#28997
05.06.2020 00:13
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Denys
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Die zivile Firma oder der Alleinunternehmer hat eher nicht die Möglichkeit, für einen Sicherungsplan (außer Kl. 1 oder 7) die notwendigen Sicherheitsüberprüfungen anzustellen.
So und da landen wir bei dem Abschnitt, der besagt, dass die härteste Kontrollmöglichkeit für einen einzustellenden Fahrer wohl ein polizeiliches Führungszeugnis sein soll (übliche Unterlagen) ... Oder kennt jemand anderweitige Möglichkeiten die neuen Mitarbeiter ohne einen riesen bürokratischen Aufwand zu prüfen? Und eine "Gewissensprüfung" wäre, wenn man sich an Wehrpflichtzeiten erinnert, eher nicht aussagekräftig. Natürlich kann man bekannt gewordene Täterprofile aus Anschlägen mit heranziehen Hast Du hierzu zufälligerweise weiterführende Details?
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Tkw-Beinaheunfall, andersrum UN 1203
[Re: Denys]
#31239
21.07.2021 21:36
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M.A.T.
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Guten Abend, zwischenzeitlich war der Tkw-Fahrer eines Verbrechens und eines groben Vergehens angeklagt worden. Ihm wurden finanzielle und persönliche Wiedergutmachungsmaßnahmen auferlegt. M.A.T.
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Re: Tkw-Beinaheunfall, andersrum UN 1203
[Re: M.A.T.]
#31317
09.08.2021 15:50
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DJSMP
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Ich möchte zunächst in die Diskussion einwerfen, dass ich bei allem Respekt vor der Völkerverständigung, einen US-Fall nicht 1:1 in Europa bewertet haben möchte. Da drüben ticken die einfach anders!
Weiterhin sehe ich hier auch keinen direkten Zusammenhang zu den Vorschriften für die Sicherung in den Gefahrgutvorschriften. 1.10 ADR geht davon aus, dass sich jemand (mit terroristischen Absichten) bewusst gefährlichen Gütern bemächtigt (Diebstahl begeht), um sie anschließend für terroristische Zwecke zu missbrauchen. Ich gehe nicht davon aus, dass er extra mit dem Truck los gefahren ist, um in diese Menschenmenge zu fahren. Und alles andere ist durch die Gefahrgutvorschriften nicht erfasst. Eine "Überreaktion", ein "angekraztes Nervenkostüm" oder ein "Austicken" bekommt man auch mit 1.10 ADR nicht geregelt.
So etwas wird man nie verhindern können. Und ich bin absolut dagegen, die Fahrer jetzt noch einem Pilotencheck zu unterziehen und ihre Vergangenheit zu durchleuchten. Die schwarzen Schafe erwischt man mit dieser Methode sowieso nicht.
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