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Beförderung von Desinfektionsmittel - Duldung #28682 03.04.2020 08:30
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tree787 Offline OP
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Ich möchte auf folgende Seite hinweisen, welche u.a. die Duldung von Verstößen gegen das ADR im Zusammenhang mit der Beförderung von Desinfektionsmittel beschreibt.

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/Corona/covid-19-befoerderung-gefahrgut.html

Zuletzt bearbeitet von tree787; 03.04.2020 08:30.
Re: Beförderung von Desinfektionsmittel - Duldung [Re: tree787] #28707 07.04.2020 14:12
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Hallo tree787,

heißt das, ich kann meine kleinen Fläschchen an hergestellten Hand-Desinfektionsmittel (250ml) einfach in eine offene Kiste Stellen, brutto >30 Kg, und versenden? Also ohne Aussenverpackung inkl. Bezettelung? Fläschchen sind natürlich nach CLP gekennzeichnet und die Fläschchen sind transportsicher in der Kiste plaziert. Und vorrausgesetzt, die Spedition macht das mit.

VG
ADRlasse

Re: Beförderung von Desinfektionsmittel - Duldung [Re: ADRlasse] #28708 07.04.2020 14:32
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Gerald Offline
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Hallo ADRlasse,
Antwort auf
ich kann meine kleinen Fläschchen an hergestellten Hand-Desinfektionsmittel (250ml) einfach in eine offene Kiste Stellen, brutto >30 Kg, und versenden?


Wenn Du die Duldungsreglung im Zusammenhang mit der Menge, die je Beförderungseinheit ("1000 Punkte Regelung" nach 1.1.3.6 ADR) befördert wird meinst, dann ja.

Sieh mal unter Duldungsreglung Desinfektionsmittel nach, da findest Du eine Datei, welche Dir aufzeigt was einzuhalten ist und was nicht.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Beförderung von Desinfektionsmittel - Duldung [Re: Gerald] #28710 07.04.2020 14:59
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Hallo Gerald,

ich hatte mich ehr auf die Versandregeln nach 3.4 ADR bezogen. Die Duldung (Pkt 4) würde ja die Vorgaben zumindest hinsichtlich Aussenverpackung, Bezettelung und max. Bruttogewicht aushebeln, wenn ich es richtig lese.

VG
ADRlasse

Re: Beförderung von Desinfektionsmittel - Duldung [Re: ADRlasse] #28711 07.04.2020 16:49
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Hallo ADRlasse,
Antwort auf
ich hatte mich ehr auf die Versandregeln nach 3.4 ADR bezogen.


Davon steht aber nichts in der Duldungsreglung, die bezieht sich gemäß der Überschrift nur auf "der Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR befördert werden".

Antwort auf
Die Duldung (Pkt 4) würde ja die Vorgaben zumindest hinsichtlich Aussenverpackung, Bezettelung und max. Bruttogewicht aushebeln,


Also, wie Du hier auf Kapitel 3.4 kommst ist mir schleierhaft! Da steht doch nur: Die nach Gefahrstoffrecht gekennzeichneten Innenverpackungen von zusammengesetzten Verpackungen werden ohne ihre Außenverpackung befördert und das Versandstück ist nicht nach Kapitel 5.2 ADR gekennzeichnet und bezettelt.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Beförderung von Desinfektionsmittel - Duldung [Re: Gerald] #28712 08.04.2020 06:21
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Hallo Gerald,

du hast recht. Durch die Überschrift/Einleitung ist die Duldungsregel klar eingegrenzt auf 1.1.3.6 ADR. Auf die 3.4 ADR kam ich durch die Schlagwörter Innenverpackung/zusammengesetzte Verpackung/Aussenverpackung.
Danke für deinen Hinweis.

VG
ADRlasse

Re: Beförderung von Desinfektionsmittel - Duldung [Re: ADRlasse] #28725 15.04.2020 11:17
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cmkurier Offline
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Hallo,
noch eine kleine Anmerkung von mir:

Desinfektionsmittel werden in Nicht-Corona-Zeiten oft nach Kap. 3.4 befördert. Derzeit ist es aber so, dass vor allem Händedesinfektionsmittel "rationiert" vertrieben und ausgeliefert werden. Dabei werden aus einem Versandstück das 3.4 konform ist, einzelne Behälter entnommen und versendet. Damit wären, zumindest bei kleineren Gesamtmengen, die Bestimmungen des 1.1.3.6 einzuhalten. Außerdem sind derzeit vermehrt Kanister mit 5 Liter im Einsatz, bei denen normalerweise 1.1.3.6 angewendet werden müsste.
Diese Beförderungen werden jetzt durch die Duldungsregelung erleichtert. Dies war eine sehr wichtige Entscheidung, da die an der Beförderung Beteiligten normalerweise nicht auf Beförderungen nach 1.1.3.6 eingestellt sind, sondern eben nur auf den Standardversand nach Kap. 3.4.
Insofern stellt dieser Duldungsbeschluss eine schnelle Belieferung der Anwender mit dringend benötigten Desinfektionsmitteln sicher.


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