Re: Beförderung von Desinfektionsmittel - Duldung
[Re: tree787]
#28707
07.04.2020 14:12
|
Registriert: Feb 2020
Beiträge: 17
ADRlasse
Mitglied
|
Mitglied
Registriert: Feb 2020
Beiträge: 17 |
Hallo tree787,
heißt das, ich kann meine kleinen Fläschchen an hergestellten Hand-Desinfektionsmittel (250ml) einfach in eine offene Kiste Stellen, brutto >30 Kg, und versenden? Also ohne Aussenverpackung inkl. Bezettelung? Fläschchen sind natürlich nach CLP gekennzeichnet und die Fläschchen sind transportsicher in der Kiste plaziert. Und vorrausgesetzt, die Spedition macht das mit.
VG ADRlasse
|
|
Re: Beförderung von Desinfektionsmittel - Duldung
[Re: ADRlasse]
#28708
07.04.2020 14:32
|
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,067
Gerald
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,067 |
Hallo ADRlasse, ich kann meine kleinen Fläschchen an hergestellten Hand-Desinfektionsmittel (250ml) einfach in eine offene Kiste Stellen, brutto >30 Kg, und versenden? Wenn Du die Duldungsreglung im Zusammenhang mit der Menge, die je Beförderungseinheit ("1000 Punkte Regelung" nach 1.1.3.6 ADR) befördert wird meinst, dann ja.Sieh mal unter Duldungsreglung Desinfektionsmittel nach, da findest Du eine Datei, welche Dir aufzeigt was einzuhalten ist und was nicht.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
|
|
Re: Beförderung von Desinfektionsmittel - Duldung
[Re: Gerald]
#28710
07.04.2020 14:59
|
Registriert: Feb 2020
Beiträge: 17
ADRlasse
Mitglied
|
Mitglied
Registriert: Feb 2020
Beiträge: 17 |
Hallo Gerald,
ich hatte mich ehr auf die Versandregeln nach 3.4 ADR bezogen. Die Duldung (Pkt 4) würde ja die Vorgaben zumindest hinsichtlich Aussenverpackung, Bezettelung und max. Bruttogewicht aushebeln, wenn ich es richtig lese.
VG ADRlasse
|
|
Re: Beförderung von Desinfektionsmittel - Duldung
[Re: ADRlasse]
#28711
07.04.2020 16:49
|
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,067
Gerald
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,067 |
Hallo ADRlasse, ich hatte mich ehr auf die Versandregeln nach 3.4 ADR bezogen. Davon steht aber nichts in der Duldungsreglung, die bezieht sich gemäß der Überschrift nur auf "der Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR befördert werden". Die Duldung (Pkt 4) würde ja die Vorgaben zumindest hinsichtlich Aussenverpackung, Bezettelung und max. Bruttogewicht aushebeln, Also, wie Du hier auf Kapitel 3.4 kommst ist mir schleierhaft! Da steht doch nur: Die nach Gefahrstoffrecht gekennzeichneten Innenverpackungen von zusammengesetzten Verpackungen werden ohne ihre Außenverpackung befördert und das Versandstück ist nicht nach Kapitel 5.2 ADR gekennzeichnet und bezettelt.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
|
|
Re: Beförderung von Desinfektionsmittel - Duldung
[Re: Gerald]
#28712
08.04.2020 06:21
|
Registriert: Feb 2020
Beiträge: 17
ADRlasse
Mitglied
|
Mitglied
Registriert: Feb 2020
Beiträge: 17 |
Hallo Gerald,
du hast recht. Durch die Überschrift/Einleitung ist die Duldungsregel klar eingegrenzt auf 1.1.3.6 ADR. Auf die 3.4 ADR kam ich durch die Schlagwörter Innenverpackung/zusammengesetzte Verpackung/Aussenverpackung. Danke für deinen Hinweis.
VG ADRlasse
|
|
Re: Beförderung von Desinfektionsmittel - Duldung
[Re: ADRlasse]
#28725
15.04.2020 11:17
|
Registriert: Feb 2014
Beiträge: 48
cmkurier
Spezi
|
Spezi
Registriert: Feb 2014
Beiträge: 48 |
Hallo, noch eine kleine Anmerkung von mir:
Desinfektionsmittel werden in Nicht-Corona-Zeiten oft nach Kap. 3.4 befördert. Derzeit ist es aber so, dass vor allem Händedesinfektionsmittel "rationiert" vertrieben und ausgeliefert werden. Dabei werden aus einem Versandstück das 3.4 konform ist, einzelne Behälter entnommen und versendet. Damit wären, zumindest bei kleineren Gesamtmengen, die Bestimmungen des 1.1.3.6 einzuhalten. Außerdem sind derzeit vermehrt Kanister mit 5 Liter im Einsatz, bei denen normalerweise 1.1.3.6 angewendet werden müsste. Diese Beförderungen werden jetzt durch die Duldungsregelung erleichtert. Dies war eine sehr wichtige Entscheidung, da die an der Beförderung Beteiligten normalerweise nicht auf Beförderungen nach 1.1.3.6 eingestellt sind, sondern eben nur auf den Standardversand nach Kap. 3.4. Insofern stellt dieser Duldungsbeschluss eine schnelle Belieferung der Anwender mit dringend benötigten Desinfektionsmitteln sicher.
Ruhig Blut...kommt sicher an
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|