Hallo M.A.T.
3.4 sind nur einige SV ausgenommen
Genauso ist es, würde in Kapitel 3.2 Spalte 6 stehen und betrifft die Sondervorschriften 61, 178, 181, 229, 274, 625, 633 und 650 e), wobei nur in der SV 181 einen direkten Bezug zur Klasse 1 steht.
Dadurch kann zB ein Zettel 1 erforderlich werden, und der berührt auch die Zusammenladung 7.5.2.4.
Ja, da liegst Du
nicht falsch. Denn in Unterabschnitt 7.5.2.4 steht:
"Die Zusammenladung von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern mit allen Arten von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff, ausgenommen solcher der Unterklasse 1.4 und der UN-Nummern 0161 und 0499, ist verboten."@kurste
Zuerst einmal hat Mike leider den Falschen Begriff gewählt. Er hat auch nach "Gilt da auch noch die Spalte 9b?" Und aus diesem Grund habe ich auf Unterabschnitt 4.1.10.4 verwiesen, wo als zweites Wort "Sondervorschriften" steht und dann kommen die MP Vorschriften, welche aber in
Abschnitt 3.4.1 d) nicht enthalten sind.
Ansonsten gebe ich Dir vollkommen Recht. Hast gut in der Schulung aufgepasst.