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LQ- Versand von Organisches Peroxid #28656 30.03.2020 09:05
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mike Offline OP
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Hallo zusammen,
wie sieht es mit dem Zusammenlagerungsverbot bei Versand nach ADR als "Begrenzte Menge (LQ)" eigentlich aus?
Gilt da auch noch die Spalte 9b?
Gibt es sonst noch Punkte, auf die man achrten muss?
Auf was ist nach IMDG zu achten?

Danke!

Zuletzt bearbeitet von mike; 30.03.2020 09:07.
Re: LQ- Versand von Organisches Peroxid [Re: mike] #28657 30.03.2020 11:31
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Gerald Offline
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Hallo mike,
Antwort auf
ADR als "Begrenzte Menge (LQ)" eigentlich aus?


Ich gehe mal davon aus Du meinst "Zusammenladeverbot" nach Unterabschnitt 7.5.2.1, und bei Beförderung nach Kapitel 3.4 ist der Abschnitt 3.4.1 einzuhalten.

Hier ist der Unterabschnitt 7.5.2.1 nicht enthalten. Unter Abschnitt 3.4.1 d) ist der Unterabschnitt 4.1.10.4 nicht enthalten.

Ich füge Dir mal eine Datei im Bezug Abschnitt 3.4.1 bei!

Anhänge
angehängtes PDF-Dokument
Kapitel 3.4 begrenzte Menge Forum.pdf (82.28 KB, 139 Downloads)

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: LQ- Versand von Organisches Peroxid [Re: Gerald] #28661 31.03.2020 11:50
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kurste Offline
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Hallo!

Ich bin noch ziemlich neu in diesem "Geschäft" - hoff aber mit meiner Zusammenfassung richtig zu liegen.

Das einzige was bezüglich "Zusammenladeverbote" einzuhalten ist = 7.5.2.4 ADR
Spalte 9b betrifft ja die Sondervorschriften für die "Zusammenpackung!!"

Re: LQ- Versand von Organisches Peroxid [Re: kurste] #28662 31.03.2020 12:18
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M.A.T. Online
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Hallo, das sehe ich nicht ganz so. In 3.4 sind nur einige SV ausgenommen, alle anderen gelten, soweit 5.2 betroffen ist, weiterhin. Dadurch kann zB ein Zettel 1 erforderlich werden, und der berührt auch die Zusammenladung 7.5.2.4. Oder liege ich da falsch?
Re. IMDG gilt weiterhin alles, was dort in 3.4.1.2 aufgelistet ist.
Gruß
M.A.T.

Re: LQ- Versand von Organisches Peroxid [Re: M.A.T.] #28663 31.03.2020 13:19
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Gerald Offline
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Hallo M.A.T.
Antwort auf
3.4 sind nur einige SV ausgenommen


Genauso ist es, würde in Kapitel 3.2 Spalte 6 stehen und betrifft die Sondervorschriften 61, 178, 181, 229, 274, 625, 633 und 650 e), wobei nur in der SV 181 einen direkten Bezug zur Klasse 1 steht.

Antwort auf
Dadurch kann zB ein Zettel 1 erforderlich werden, und der berührt auch die Zusammenladung 7.5.2.4.


Ja, da liegst Du nicht falsch. Denn in Unterabschnitt 7.5.2.4 steht: "Die Zusammenladung von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern mit allen Arten von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff, ausgenommen solcher der Unterklasse 1.4 und der UN-Nummern 0161 und 0499, ist verboten."

@kurste

Zuerst einmal hat Mike leider den Falschen Begriff gewählt. Er hat auch nach "Gilt da auch noch die Spalte 9b?" Und aus diesem Grund habe ich auf Unterabschnitt 4.1.10.4 verwiesen, wo als zweites Wort "Sondervorschriften" steht und dann kommen die MP Vorschriften, welche aber in Abschnitt 3.4.1 d) nicht enthalten sind.

Ansonsten gebe ich Dir vollkommen Recht. Hast gut in der Schulung aufgepasst.




Gruss aus Unterfranken

Gerald

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