Moin Moin,
bin noch relativ neu im Thema, daher ein paar Verständnisfragen…
Das DOC des Schiffes sagt, dass Klasse 2.1 unter Deck nur verladen werden darf, wenn das elektrische Equipment abgeschaltet wird (und gegen Wiedereinschalten gesichert wird).
Das gilt dann auch für UN1950, Klasse 2.1, LQ, selbst wenn diese wegen weniger als 1 Liter wie Klasse 9 segregiert, richtig?
Oder gibt es irgendeine weitere Sonderregelung für die UN1950, mittels derer ich unter Deck stauen könnte, ohne das elektrische Equipment abzuschalten.
Zur Info, es handelt sich um Stückgutschiffe, auf denen die Beleuchtung zur Ladungskontrolle notwendig ist. Taschenlampe reicht da eher nicht aus...
Dank und Gruß,
Ben