Hallo aw,
ich soll also für einen nach ADR freigestellten Transport einen Eintrag nach 5.4.1.1.7 ADR machen??? Anscheinend verstehe ich die Vorschriften falsch...
Hallo Spedi,
ADR 5.4.1.1.7 verlangt einen Eintrag in einem Beförderungspapier, wenn eines Vorgeschrieben ist.
1.1.4.2.1 bezieht sich ja auf Beförderung in einer Transportkette. So haben viele Fahrer (soweit ich das kenne) einfach nur ein Dokument mit der Bestätigung dabei, dass es sich um einen Transport nach ADR 1.1.4.2.1 handelt und die Sendungen daher kein Beförderungspapier benötigen (meistens weil es auf der Straße nur noch LQ ist), obwohl die Versandstücke gekennzeichnet sind, da dies innerhalb einer Transportkette geschieht. Der Polizist kann dann anhand zb einer DGD erkennen, dass es sich um eine Luftfrachtsendung handelt. Auf der DGD erkennt der Polizist wo die Sendung herkommt und wo sie hingeht.
Auch bei deiner letzten Feststellung zum Fahrzeugführer würde ich das Ganze aus einer anderen Perspektive betrachten: Warum sollte der Fahrzeugführer dem Polizisten das Erklären können?
Klar ist diese Bestätigung nach 1.1.4.2.1 nicht vorgeschrieben, wenn kein Beförderungspapier mitgegeben werden muss, aber hier kommen wir wieder zu dem Thema, woher soll der Beamte das wissen, dass es eine Transportkette ist? Der Fahrzeugführer muss wissen was er da befördert und muss es dem Beamten auch erklären können.
Vielleicht bin ihc hier wirklich gedanklich zu tief in der Luftfahrt, denn in der IATA-DGR haben wir hier schriftlich festgehalten:
Der Versender muss bei Wiederverwendung einer dafür zugelassenen Verpackung oder Umverpackung dafür sorgen, dass alle nicht zutreffenden Gefahrgutmarkierungen und Kennzeichen entfernt oder vollständig unkenntlich gemacht werden.lg
Nicole