Bezettelungen verkleinern oder kippen
#25346
30.08.2018 14:43
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MaxiNowa
OP
Spezi
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Hallo zusammen, ich benötige einmal Euren Rat: Es geht darum, dass ich vor längerer Zeit gelesen und gehört habe, dass man Bezettelungen bei zuwenig Platz auf dem Versandstück auch um 45° kippen darf bzw. dass das der erste Schritt sein sollte bevor man diese tatsächlich verkleinern kann. Wo finde ich hierzu eine adäquate Aussage im ADR/IMDG-Code/IATA-DGR? Ich suche mir einen Wolf. Faktisch besteht nur die Anforderung "eines auf die Spitze gestellten Quadrats (Raute)", jedoch von welcher Perspektive? Es handelt sich in meinem Fall um Lithiumbatterien im kleinen UN-geprüften Karton (ca. 12x12x20 cm), also gibt es keine Definition wo oben und unten ist, da keine Ausrichtungspfeile vorhanden sind. Ich hätte nun die Bezettelung anstatt zu verkleinern einfach um 45° gekippt, da sie hier nun vollwertig dargestellt werden kann. Bzw. wenn man's ganz leicht gekippt klebt (5°) steht's ja auch auf der Spitze ? Eine andere Frage: Den Passus des Verkleinerns gibt es hier nicht im IATA-DGR, richtig? Habe mir hier auch einen Wolf gesucht. Lieben Gruß und vielen Dank!
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Re: Bezettelungen verkleinern oder kippen
[Re: MaxiNowa]
#25347
30.08.2018 17:08
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Nico
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Hallo MaxiNowa,
in der IATA findest du es unter der Referenz 7.2.6.2.5 "Das/Die Kennzeichen muss/müssen in einem Winkel von 45° angebracht werden (rautenförmig), wenn die Abmessungen des Versandstückes dies zulassen."
Wenn also keine der Seiten des Versandstücks groß genug ist, damit ich eine Kennzeichnung im Winkel von 45 Grad anbringen kann, dann darf ich sie auch anders anbringen. Solange keine Ausrichtungspfeile auf dem Versandstück sind, würde ich auch die Ober- bzw. Unterseite mitberücksichtigen. Denn ist eine der Seiten groß genug, besteht keine Veranlassung die Kennzeichnung nicht im 45 Grad Winkel anzubringen.
Bezüglich der Verkleinerung in der IATA-DGR findest du unter 7.2.2.3.1, dass die Abbildung 7.3.W (also die klassische Klasse 9, nicht die mit Batterien darauf, die ab 1.1.2019 für Liba verwendet werden muss) nur verkleinert werden darf, wenn sie auf Versandstücken mit ansteckungsgefährlichen Stoffen benötigt werden. Da dies hier nicht der Fall sein wird, darf die Klasse 9 nicht verkleinert werden. Es muss ein Versandstück gewählt werden, dass groß genug ist um eine 10x10cm große Kennzeichnung anzubringen. (siehe 7.2.6.1 (e))
Lg aus Wien Nicole
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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Re: Bezettelungen verkleinern oder kippen
[Re: MaxiNowa]
#25348
31.08.2018 10:17
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M.A.T.
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Hallo, verkleinerte Gefahrzettel gibt es m.W. im ADR nur für Gasflaschen (5.2.2.2.1.2) und kleine Verpackungen (5.2.2.2.1.1.3.). Eine Drehung ist m.W. nicht vorgesehen. Die Perspektive ergibt sich aus der Anordnung aller Aufschriften etc. Wenn die Gefahrzettel umgekehrt wie die Aufschriften stehen, dürfte dies bei Kontrollen zu Fragen führen. Andererseits enthält der BAM/LBA-Leitfaden zu beschädigten Verpackungen (Pappe, S. 7) ein Beispiel, in dem die 45°-gedrehten Zettel gerade nicht beanstandet werden. Gruß M.A.T.
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Re: Bezettelungen verkleinern oder kippen
[Re: MaxiNowa]
#25369
04.09.2018 11:23
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DJSMP
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Um es mal kurz zusammen zu fassen:
Wenn das Versandstück zu klein ist, um die Originalabmessungen 100 x 100 mmm anzubringen
- darf im ADR/IMDG-Code verkleinert werden. Das ist aber nach IATA-DGR (außer bei Gasflaschen) nicht erlaubt.
- darf nach IATA-DGR das Gefahrenkennzeichen gedreht ("gelegt") werden. Das ist aber nach ADR/IMDG-Code nicht gestattet und kann maximal in der Transportkette nach 1.1.4.2.1 ADR auf der Straße so akzeptiert werden
Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 04.09.2018 11:23.
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Re: Bezettelungen verkleinern oder kippen
[Re: MaxiNowa]
#25370
04.09.2018 12:31
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Stefan82
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@DJSMP Woher beziehst du das Verbot im Bereich ADR/IMDG?
In der IATA gibt es einen Passus zur Ausrichtung auf dem Versandstück (wie oben schon erwähnt), im ADR/IMDG aber eben nicht. Ich sehe hier kein Verbot.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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Re: Bezettelungen verkleinern oder kippen
[Re: Stefan82]
#25374
04.09.2018 12:56
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ADR IMDG-Code Text: 5.2.2.2.1.1.2 Die Gefahrzettel müssen die Form eines auf die Spitze gestellten Quadrats (Raute) haben.
Das ist bei der gedrehten Variante nicht gegeben und damit nicht zulässig. Lediglich Verkleinerungen sind zugelassen (was das IATA-Buch außer für Gase nicht hergibt).
IATA-Text: "7.2.6.2.5 Das/Die Kennzeichen muss/müssen in einem Winkel von 45° angebracht werden (rautenförmig), wenn die Abmessungen des Versandstückes dies zulassen."
Damit ist im Umkehrschluss das "Drehen" unter bestimmten Bedingungen (Verpackungen zu klein) möglich.
Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 04.09.2018 12:56.
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Re: Bezettelungen verkleinern oder kippen
[Re: MaxiNowa]
#25375
04.09.2018 13:30
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Stefan82
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Jetzt erkläre mir doch kurz, wie ich das Layout eines Gefahrzettels, dass genau an dieser Stelle beschrieben ist, verändere durch die Drehung bei der Anbringung. Wie sieht es aus, wenn ich das Versandstück auf den Kopf stelle? Es sind keine Ausrichtungspfeile erforderlich.
Der Gefahrzettel behält unabhängig seiner Anbringung das Layout, da sich dieses auf die Ausrichtung des Textes innerhalb des Gefahrzettels bezieht, deshalb kann dieser Passus mMn nicht für die Anbringung herangezogen werden.
Der Text steht doch fast Textgleich ebenfalls in der IATA. Dort wird nur zusätzlich die Anbringung näher bestimmt, waas im ADR/IMDG nicht der Fall ist. Spätestens beim drehen der VS würde es am Ende nicht mehr passen.
Zuletzt bearbeitet von Stefan82; 04.09.2018 13:34.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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Re: Bezettelungen verkleinern oder kippen
[Re: Stefan82]
#25376
04.09.2018 14:55
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Bezüglich des ADR/IMDG-Codes kann ich zunächst keine explizite Vorschrift zur Anbringung auf der Spitze stehend nennen. Für den Moment kann ich der Argumentation nichts entgegen setzen.
Die Regelung im IATA-Handbuch wurde ja erst vor einigen Jahren überarbeitet, während sich im ADR/IMDG-Code dazu nichts geändert hat. Vor dieser Änderung im IATA-Handbuch wäre wohl niemand auf die Idee gekommen, überhaupt über eine Drehung nachzudenken.
Für uns ist ein Gefahrzettel, der nicht auf der Spitze steht, hinsichtlich seiner Bedeutung komplett seiner Wirkung entzogen. Ich habe die Wahrnehmung mal mit Fahrzeugführern getestet. Die charakteristische Form auf der Spitze stehend bringt den Wiedererkennungswert. Gedreht wird das Kennzeichen neben anderen Aufschriften meist gar nicht wahrgenommen.
Es stellt sich dann auch die Frage, warum sonst die Gefahrzettel als "Form eines auf die Spitze gestellten Quadrats (Raute)" beschrieben sind? Da hätte man ja sonst auch auch nur vom Quadrat schreiben können und die Gefahrzettelmuster gleich auf die Seite gedreht in den Vorschriften abdrucken können, wenn das wirklich so gewollt wäre, die (auch) liegend anzubringen. Das würde sehr viel Platz einsparen.
In Österreich wurden vor einigen Jahren noch Bußgelder verteilt, wenn der Gefahrzettel nicht sorgsam genau auf der Spitze stehend angebracht wurde.
Bei den GHS Piktogrammen kommt auch keiner auf die Idee, die "liegend" anzubringen.
Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 04.09.2018 14:56.
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Re: Bezettelungen verkleinern oder kippen
[Re: MaxiNowa]
#25377
04.09.2018 15:46
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Stefan82
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Was den Wiedererkennungswert angeht bin ich voll bei dir. Die Aussage bezüglich auf der Spitze stehend beschreibt das Layout des Gefahrzettels, also vor allem auch die Ausrichtung der Schrift. Die ändere ich nicht.
Natürlich wird so gut wie jeder zuerst den Gefahrzettel antsprechend Lesbarkeit senkrecht ausrichten. Falls der Platz dies aber nicht zulassen sollte, kenne ich keinen Abschnitt in den Vorschriften, der dem widersprechen würde.
Was die Auslegung der Vorschriften und das Verteilen von Bußgeldern in Österreich angeht, brauchen wir uns nicht weiter unterhalten. Auch in Deutschland vertreten einzelne Polizisten oder Ämter mal Auslegungen, die von den Vorschriften nicht unbedingt gedeckt sind. Solange am Ende aber niemand den Bußgeldbescheid anfechtet, bleibt es weiterhin bestehen.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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Re: Bezettelungen verkleinern oder kippen
[Re: MaxiNowa]
#25379
04.09.2018 18:08
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Nico
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Hallo Stefan,
nur weil du keinen Abschnitt findest, der dem Kippen eines Gefahrzettels widerspricht heißt das doch auf keinen Fall automatisch, dass es erlaubt ist. Wird es nicht explizit in den Vorschriften erlaubt, dann ist es verboten. Im entsprechenden Gesetz steht ja, dass wir uns an die Vorgaben des jeweiligen Verkehrträgers (ADR usw) zu halten haben. Und erlaubt es und die jeweilige Vorschrift nicht, dann dürfen wir es nicht machen.
Ich würde in der IATA auch nie auf die Idee kommen einen Gefahrzettel nicht im 45Grad Winkel anzubringen, wäre da nicht dieser kleine Zusatz ", wenn die Abmessungen des Versandstückes dies zulassen"
Wenn in den Vorschriften steht "Die Gefahrzettel müssen die Form eines auf die Spitze gestellten Quadrats (Raute) haben." dann darf ich sie nicht drehen. Für mich stellt sich diese Frage dann gar nicht. Es wird nicht erwähnt, dass ich sie drehen darf, also darf ich das nicht.
Wenn ich auf das Versandstück schaue, dann muss es ein auf die Spitze gestelltes Quadrat sein. Und niemand wird das Versandstück erst mal drehen oder auf einer Ecke balancieren, damit es den 45 Grad Winkel darstellt.
Ich kann DJSMP nur zustimmen. Die Mitarbeiter werden überall drauf trainiert auf genau diese Form zu achten und sobald die Kennzeichnung ein "normales Viereck" darstellt, sehen es die Leute einfach nicht mehr. Das ist mir schon so oft untergekommen.
Grüße aus Wien Nicole
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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