Lieber DJSMP!
Der Stand zu dieser Formulierung ist immer noch derselbe
Es sind unterschiedliche Schreibweisen möglich. Und eine Festlegung auf einen einheitlichen Text ist nur über die ICAO, also aus Deutschland heraus über das LBA und Herrn Closhen oder Herrn Brockhaus möglich.
Da ein einheitlicher Text jedoch keine höhere Sicherheit bringt, lohnt hier meines Erachtens die tatsächliche Auseinandersetzung mit dem Checker, der auf einen bestimmten Beispiel-Text beharrt.
Die Gefahrgut-Abteilung der IATA in Genf kann hier mit klaren Aussagen für die Checker weiterhelfen. Meine Erfahrung ist, dass wenn von der IATA eine Email kommt, die bekräftigt, dass hier verschiedene Schreibweisen erlaubt sind, der Checker plötzlich nicht mehr auf einer Ablehnung der Sendung besteht. Zu erreichen ist die Gefahrgut-Abteilung der IATA unter dangood@iata.org
Wünsche kühle Gedanken an diesen heißen Tagen!
Viele Grüße
Eva Glimsche