ich brauche einen Rat von einem Experten. Ich muss einen Generator verschiffen. Die Tankkapazität beträgt 250 Liter. Laut meinem Wissen muss ich den Generator an nur einer Seite bezetteln (kleines Etikett, Klasse 3, 100x100), wenn der mehr als 60 Liter beinhaltet. Aber muss ich auch ein Beförderungspapier erstellen und angeben, dass es sich um Gefahrgut der Klasse 3 handelt? Ich kann dazu leider nichts finden. Nur:
UN3528 Tankkapazität: kleiner als 450 Liter, Tankinhalt: mehr als 60 Liter = 1 kleines Etikett
Was wäre zu tun bei: Tankkapazität: kleiner als 450 Liter, Tankinhalt: kleiner als 60 Liter? Ebenfalls 1 Etikett?
die UN-Nr. 3528 VERBRENNUNGSMOTOR MIT ANTRIEB DURCH ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT erscheint mir hier die richtige Zuordnung. Hier ist die Sondervorschrift 363 IMDG von Bedeutung. Dort heißt es unter Ziffer 7: "Die Motoren oder Maschinen unterliegen nicht den übrigen Vorschriften dieses Codes,wenn ...". Die folgenden dort genannten Bedingungen müssen erfüllt sein. Nun ist die Bezettelung der Maschine gem. Ziffer 7.4 zu prüfen. Weitere Vorschriften des IMDG-Code sind nicht zu erfüllen, da der Eingangsatz "unterliegen nicht den übrigen Vorschriften" die Anwendung weiterer Vorschriften des Codes ausschloss. Zur Frage des leeren Tanks ist Ziffer 2 mit Bemerkung 1 zu beachten. Ich hoffe, dass Dir meine Ausführungen weiterhelfen.
schöne Grüße aus dem Norden
Jacob Madsen
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die Angabe von Jacob Madsen ist richtig. Allerdings sollte man, um Nachfragen und Ablehnungen zu vermeiden den PSN wie folgt angeben: UN 3528 VERBRENNUNGSMASCHINE MIT ANTRIEB DURCH ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT. Der Generator besteht nämlich nicht nur aus dem Motor, sondern ist als Maschine anzusehen.
Gruß Thomas
ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1 spez. Klasse 1 und 7 Strahlenschutzbeauftragter 25 Jahre Pyrotechniker 30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Vielen Dank für eure Hilfe. Ich hätte da aber trotzdem noch ein paar Fragen. Hatte auch verkehrte Infos. Der Generator hat eine Tankkapazität von 450 Litern. Aktuell befinden sich ca. 40 Liter in diesem Tank. Laut dem mir vorliegendem Papier ist nur 1 Label erforderlich (also 10cm x 10cm- kein Placard von 25cm x 25cm).
1). Tankkapazität genau 450 Liter. Also NICHT kleiner als 450 Liter, aber auch NICHT größer als 450 Liter. Ist genau an der Grenze. Generator mit nur EINEM Klasse 3 Label oder mit ZWEI gegenüberliegend.
2). Darf ich so ein Label selbst erstellen? D.h. DIN A4 beschriften mit "UN 3528 Verbrennungsmaschine mit Antrieb durch Entzündbare Flüssigkeit" dann ein Original Klasse 3 Label mit aufs DIN A4 kleben und dann das DIN A$ an den Generator anbringen?
zu 1)ein Gefahrzettel ist ausreichend. zu 2)es spricht nichts dagegen, dass Du die Kennzeichnung selbst erstellst. Sie muss nur dauerhaft und haltbar angebracht werden. Außerdem muss der Gefahrzettel dem richtigen Muster und der richtigen Größe 10x10 cm entsprechen.
schöne Grüße aus dem Norden
Jacob Madsen
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Ich habe einen Großcontainer indem sich ein Generator befindet...gleiche UN3528 Nummer. MUSS ich nach Sondervorschrift 363 bezetteln, oder kann ich auch auf allen vier Seiten ein Placard anbringen?
die SV 363 IMDG sagt unter Ziffer 7 aus, dass die Motoren oder Maschinen nicht den übrigen Vorschriften des Codes unterliegen, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Dazu gehören die Bezettelungsvorschriften, über die wir ja schon "geschrieben" haben. D.h. wenn die Maschine richtig bezettelt ist, braucht der Container keine Placards. Da die Maschine so oder so bezettelt sein muss, würde ich diesen Weg wählen.
schöne Grüße aus dem Norden
Jacob Madsen
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Eine weitere Frage hätte ich noch und wollte kein neues Thema eröffnen.
Macht es von der Bezettelung eigentlich einen Unterschied wie groß so ein Generator ist? Ich habe einen Generator mit den Maßen 5.5m x 2m x 3m, und einer Tankkapazität von 950 Liter. Sind hier zwei gegenüberliegende Gefahrenzettel (10cm x 10cm) ausreichend?
Macht es von der Bezettelung eigentlich einen Unterschied wie groß so ein Generator ist? Ich habe einen Generator mit den Maßen 5.5m x 2m x 3m, und einer Tankkapazität von 950 Liter. Sind hier zwei gegenüberliegende Gefahrenzettel (10cm x 10cm) ausreichend?
Gruß
Hallo Fritz,
- die Größe des Generators spielt keine Rolle. - zwei Gefahrzettel auf ggü. liegenden Seiten sind korrekt. (Fundstelle: SV 363, Ziffer 10, 2. Spiegelstrich)
Liegt Dir das Regelwerk IMDG, um dort nachzulesen, vor ?
schöne Grüße aus dem Norden
Jacob Madsen
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